|
|
- BESCHLUSS
- 18
- .
- Februar
- Strafsache
- schwerer
- Körperverletzung
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 18
- .
- Februar
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 5
- .
- Juni
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenkläger
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Auffassung
- Generalbundesanwalts
- steht
- Zulässigkeit
- Rüge
- polizeilichen
- Vernehmung
- 29
- .
- Oktober
- sei
- §
- §
- verstoßen
- worden
- Beschwerdeführer
- 28seitige
- Protokoll
- entsprechenden
- Vernehmung
- auch
- Rüge
- nur
- zuvor
- erhobenen
- Rüge
- Verletzung
- §
- vorgetragen
- hat
- .
- Sost-Scheible
- Pfister
- Lienen
|