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- BESCHLUSS
- StR
- 12
- .
- August
- Strafsache
- Bandenhandels
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 12
- .
- August
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Verden
- 27
- .
- März
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- ;
- jedoch
- wird
- Schuldspruch
- klargestellt
- Angeklagte
- Einfuhr
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Tateinheit
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Fällen
- Anstiftung
- Einfuhr
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Tateinheit
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Fällen
- Betäubungsmitteln
- verurteilt
- ist
- vgl.
- Meyer-Goßner
- 51
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Sost-Scheible
- Pfister
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