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- BESCHLUSS
- 12
- Juli
- Strafsache
- schweren
- sexuellen
- Missbrauchs
- Kindes
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- Generalbundesanwalts
- 2
- .
- Antrag
- 12
- Juli
- gemäß
- §
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- wird
- Urteil
- Landgerichts
- 2
- .
- März
- aufgehoben
- jedoch
- bleiben
- Feststellungen
- aufrechterhalten
- .
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Sache
- neuer
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenkläger
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- andere
- Strafkammer
- Landgerichts
- zurückverwiesen
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- schweren
- sexuellen
- Missbrauchs
- Kindes
- Fällen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- .
- allgemeine
- Sachrüge
- gestützte
- Revision
- Angeklagten
- hat
- Entscheidungsformel
- ersichtlichen
- Teilerfolg
- .
- Feststellungen
- Landgerichts
- missbrauchte
- Angeklagte
- 8
- Juli
- weiteren
- Gelegenheiten
- Verlauf
- Jahres
- April
- geborenen
- Tatzeiten
- also
- halb
- Jahre
- alten
- .
- Urteil
- ist
- auch
- Gesamtzusammenhang
- entnehmen
- Angeklagte
- Alter
- Jungen
- kannte
- wusste
- Opfer
- noch
- Kind
- war
- .
- muss
- Aufhebung
- Urteils
- führen
- .
- Feststellungen
- können
- indes
- vollständig
- bestehen
- bleiben
- rechtsfehlerfrei
- getroffen
- sind
- .
- Insoweit
- bleibt
- Revision
- Angeklagten
- erfolglos
- .
- neue
- Tatrichter
- wird
- allein
- entscheiden
- haben
- Angeklagte
- Kenntnis
- Alter
- Jungen
- hatte
- .
- Ergänzende
- Feststellungen
- persönlichen
- Verhältnissen
- Angeklagten
- sind
- möglich
- bislang
- getroffenen
- widersprechen
- .
- Pfister
- Lienen
- Menges
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