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- BESCHLUSS
- 7
- .
- Juni
- Strafsache
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 7
- .
- Juni
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Aurich
- 17
- November
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Generalbundesanwalt
- Stellungnahme
- 19
- .
- Mai
- zutreffend
- dargelegt
- hat
- sind
- auch
- Fälle
- .
- Urteilsgründe
- Anklage
- erfaßt
- .
- Jugendkammer
- Anwendung
- §
- Abs.
- Nr.
- nur
- letztlich
- verhängten
- auch
- verwirkten
- Strafen
- beziffert
- hat
- S.
- war
- erforderlich
- noch
- angebracht
- .
- Rechtsprechung
- Bundesverfassungsgerichts
- Verfahrensverzögerung
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- geforderte
- numerische
- Kompensation
- NStZ
- später
- auch
- Fälle
- tatprovozierenden
- Verhaltens
- "
- Lockspitzeln
- "
- übertragen
- worden
- ist
- BGHSt
- ist
- Strafzumessungsrecht
- Fremdkörper
- genannten
- Ausnahmefälle
- beschränkt
- bleiben
- anderen
- Straferschwerungsgründe
- ausgedehnt
- werden
- sollte
- .
- Pfister
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