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- BESCHLUSS
- 16
- .
- Mai
- Strafsache
- unerlaubten
- bandenmäßigen
- Handeltreibens
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 16
- .
- Mai
- gemäß
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- wird
- Urteil
- Landgerichts
- 26
- .
- Januar
- Strafausspruch
- dahingehend
- geändert
- verhängten
- Einzelstrafen
- jeweils
- Monate
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Monate
- Jahre
- herabgesetzt
- werden
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- Angeklagten
- vorbezeichnete
- Urteil
- wird
- verworfen
- .
- 3
- .
- Angeklagte
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- unerlaubten
- bandenmäßigen
- Handeltreibens
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Fällen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- .
- Hiergegen
- richtet
- Revision
- Angeklagten
- Verletzung
- formellen
- materiellen
- Rechts
- rügt
- .
- Rechtsmittel
- hat
- Beschlussformel
- ersichtlichen
- Umfang
- Erfolg
- §
- Abs.
- ;
- Übrigen
- ist
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- Entsprechend
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- waren
- Justiz
- zuzurechnenden
- Verfahrensverzögerung
- Vorlage
- Akten
- Generalbundesanwalt
- Angeklagten
- verhängten
- Einzelstrafen
- jeweils
- Monate
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Monate
- Jahre
- herabzusetzen
- §
- Abs.
- Satz
- ;
- vgl.
- auch
- Senatsbeschlüsse
- 24
- .
- April
- ;
- 6
- .
- Juni
- StR
- ;
- 13
- .
- Dezember
- StR
- 20
- .
- Februar
- StR
- .
- geringfügige
- Erfolg
- Revision
- rechtfertigt
- ten
- auch
- nur
- teilweise
- Kosten
- Rechtsmittels
- entlasten
- §
- Abs.
- .
- Otten
- Rothfuß
- Boetticher
- Roggenbuck
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