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- BESCHLUSS
- 16
- .
- Juni
- Strafsache
- besonders
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- u.a.
- hier
- :
- Anhörungsrüge
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 16
- .
- Juni
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Verurteilten
- 14
- .
- Juni
- 14
- .
- April
- wird
- Kosten
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Anhörungsrüge
- gemäß
- §
- 356a
- auszulegende
- Antrag
- Verurteilten
- nachträglich
- rechtliches
- Gehör
- gewähren
- ist
- unzulässig
- .
- Verurteilte
- hat
- Rechtsbehelf
- Senatsbeschluss
- 14
- .
- April
- Revision
- Angeklagten
- §
- Abs.
- verworfen
- worden
- war
- Woche
- Kenntnis
- behaupteten
- Verletzung
- Anspruchs
- rechtliches
- Gehör
- angebracht
- .
- Frist
- beginnt
- §
- 356a
- Satz
- StPO
- Kenntniserlangung
- tatsächlichen
- Umständen
- behauptete
- Gehörsverletzung
- ergeben
- kann
- .
- Verwerfungsbeschluss
- ist
- Verurteilten
- 10
- .
- Mai
- übersandt
- worden
- .
- war
- hier
- Wochenfrist
- Erhebung
- Anhörungsrüge
- 14
- .
- Juni
- bereits
- abgelaufen
- .
- Krehl
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