|
|
- BESCHLUSS
- 13
- .
- März
- Strafsache
- Totschlags
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 13
- .
- März
- beschlossen
- :
- Gegenvorstellung
- Angeklagten
- Beschluss
- Senats
- 16
- .
- Februar
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Senat
- hat
- Beschluss
- 16
- .
- Februar
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 29
- .
- September
- §
- Abs.
- verworfen
- .
- 22
- .
- Februar
- zugestellten
- Beschluss
- richtet
- Schriftsatz
- Verteidigers
- 2
- .
- März
- erhobene
- Gegenvorstellung
- Verletzung
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- GG
- Nichtbeachtung
- Revisionsvorbringens
- geltend
- gemacht
- wird
- .
- Rechtsbehelf
- hat
- Erfolg
- .
- Gegenvorstellung
- §
- Abs.
- ergangenen
- Beschluss
- ist
- statthaft
- .
- derartiger
- Beschluss
- kann
- grundsätzlich
- aufgehoben
- abgeändert
- ergänzt
- werden
- Beschluss
- 7
- .
- Februar
- ;
- 10
- .
- Februar
- StR
- Abs.
- Beschluss
- ;
- .
- Antrag
- §
- 356a
- ist
- Rechtsbehelf
- Verfristung
- gemäß
- §
- 356a
- Satz
- unzulässig
- .
- Senat
- kann
- offen
- lassen
- auch
- Verletzung
- verfassungsrechtlich
- gewährleisteten
- Rechts
- gesetzlichen
- Richter
- entsprechender
- Anwendung
- §
- 356a
- dort
- Anhörungsrüge
- geregelten
- Verfahren
- geltend
- gemacht
- werden
- kann
- vgl.
- Beschluss
- 7
- .
- Februar
- ;
- 17
- Juli
- .
|