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- BESCHLUSS
- 4
- .
- Februar
- Strafsache
- Mordes
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 4
- .
- Februar
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 5
- .
- Mai
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Angeklagte
- Mordes
- Tateinheit
- versuchtem
- Wohnungseinbruchsdiebstahl
- versuchten
- Mordes
- Fällen
- Fall
- tateinheitlich
- versuchtem
- Wohnungseinbruchsdiebstahl
- weiteren
- Fall
- tateinheitlich
- schwerem
- räuberischen
- Diebstahl
- Wohnungseinbruchsdiebstahls
- Fällen
- Fällen
- Versuch
- schuldig
- ist
- Angeklagte
- Tat
- II
- .
- 5
- .
- Freiheitsstrafe
- Monaten
- verurteilt
- wird
- .
- 2
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägern
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- Wohnungseinbruchsdiebstählen
- verurteilt
- durch
- "
- 4
- Juli
- Zahl
- verringert
- .
- hat
- Kammer
- offenbar
- Fall
- .
- 2
- .
- Auge
- verloren
- ursprünglich
- auch
- Mordversuch
- angeklagt
- war
- .
- Fälle
- II
- .
- 5
- .
- 34
- .
- addieren
- Fälle
- teils
- versuchten
- Wohnungseinbruchsdiebstahls
- .
- Berichtigungsbeschluss
- ist
- offensichtlicher
- Unrichtigkeit
- gegenstandslos
- Schuldspruch
- war
- ursprünglichen
- Urteilsgründen
- klarzustellen
- .
- Fall
- II
- .
- 5
- .
- hat
- Landgericht
- ersichtlich
- versehentlich
- Einzelstrafe
- ausgeworfen
- .
- Senat
- setzt
- Übereinstimmung
- Antrag
- Generalbundesanwaltes
- entsprechender
- Anwendung
- Abs.
- Einzelstrafe
- Tat
- gesetzliche
- Mindeststrafe
- §
- Abs.
- StGB
- Monaten
- .
- Verschlechterungsverbot
- steht
- §
- Abs.
- Satz
- Einzelstrafe
- fehlende
- .
- Ausspruch
- lebenslänglichen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- bleibt
- unberührt
- .
- Roggenbuck
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