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- BESCHLUSS
- 11
- .
- April
- Strafsache
- versuchten
- Totschlags
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 11
- .
- April
- gemäß
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Nebenklägers
- .
- Urteil
- Landgerichts
- 18
- .
- März
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Revision
- ist
- unzulässig
- rechtzeitig
- begründet
- worden
- ist
- .
- Urteil
- ist
- Vertreter
- Nebenklägers
- Rechtsanwalt
- 15
- .
- Mai
- wirksam
- gemäß
- §
- §
- Abs.
- Satz
- Satz
- zugestellt
- worden
- Bl
- .
- .
- .
- Zustellung
- Nebenkläger
- unterrichtet
- wurde
- hat
- Frist
- Begründung
- Revision
- Lauf
- gesetzt
- .
- Revisionsbegründung
- ist
- Monatsfrist
- §
- Abs.
- erst
- 18
- .
- Juni
- eingegangen
- .
- Revision
- Angeklagten
- ist
- Beschluß
- §
- Abs.
- verworfen
- worden
- .
- Überbürdung
- Revision
- Angeklagten
- Nebenkläger
- Revision
- Nebenklägers
- Angeklagten
- entstandenen
- Auslagen
- findet
- ;
- erfolglosem
- Rechtsmittel
- Angeklagten
- auch
- Nebenklägers
- trägt
- Auslagen
- selbst
- Abs.
- Satz
- Auslagenerstattung
- .
- Otten
- Rothfuß
- Roggenbuck
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