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- StR
- BESCHLUSS
- 9
- .
- Januar
- Strafsache
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindes
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 9
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Antrag
- Nebenklägerin
- 31
- .
- Dezember
- ist
- gegenstandslos
- .
- Gründe
- :
- Antrag
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- Prozeßkostenhilfe
- Beiordnung
- Rechtsanwältin
- gewähren
- ist
- trag
- Bestellung
- Beistands
- §
- 397a
- Abs.
- auszulegen
- .
- Entscheidung
- bedarf
- jedoch
- Rechtsanwältin
- bereits
- Beschluß
- Landgerichts
- 5
- .
- Juni
- Beistand
- Nebenklägerin
- bestellt
- worden
- ist
- .
- Beistandsbestellung
- §
- 397a
- Abs.
- wirkt
- jeweilige
- Instanz
- rechtskräftigen
- Abschluß
- Verfahrens
- erstreckt
- somit
- auch
- Revisionsinstanz
- Revisionshauptverhandlung
- .
- 13
- .
- Februar
- .
- Detter
- Otten
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