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- BESCHLUSS
- StR
- 18
- November
- Strafsache
- besonders
- schwerer
- Vergewaltigung
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 18
- November
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 5
- .
- März
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Angeklagte
- besonders
- schwerer
- Vergewaltigung
- Tateinheit
- gefährlicher
- Körperverletzung
- verurteilt
- ist
- ;
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- hat
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Roggenbuck
- Krehl
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