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- BESCHLUSS
- 12
- .
- September
- Strafsache
- Vergewaltigung
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 12
- .
- September
- beschlossen
- :
- Nebenklägerin
- stanz
- Rechtsanwalt
- wird
- Revisionsinaus
- Beistand
- bestellt
- .
- Gründe
- :
- Nebenklägerin
- hat
- beantragt
- auch
- Revisionsverfahren
- Prozeßkostenhilfe
- bewilligen
- Rechtsanwalt
- beizuordnen
- .
- Antrag
- ist
- dann
- weitestgehende
- Wirkung
- zukommt
- Rechtsgedanke
- §
- Antrag
- Bestellung
- Beistands
- Abs.
- auszulegen
- ;
- erweist
- Auslegung
- auch
- begründet
- gesetzlichen
- Voraussetzungen
- Bestellung
- Beistands
- erfüllt
- sind
- §
- §
- Abs.
- Nr.
- Buchstabe
- .
- beantragte
- Entscheidung
- würde
- zwar
- erübrigen
- bereits
- Landgericht
- Revisionsverfahren
- fortwirkende
- Beistandsbestellung
- vorgenommen
- hätte
- .
- ist
- jedoch
- Fall
- ;
- Landgericht
- hat
- Nebenklägerin
- vielmehr
- Beschluß
- 29
- .
- September
- nur
- Prozeßkostenhilfe
- erste
- Instanz
- bewilligt
- .
- Rothfuß
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