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99 lines
833 B

BESCHLUSS
12
.
September
Strafsache
Vergewaltigung
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
September
beschlossen
:
Nebenklägerin
stanz
Rechtsanwalt
wird
Revisionsinaus
Beistand
bestellt
.
Gründe
:
Nebenklägerin
hat
beantragt
auch
Revisionsverfahren
Prozeßkostenhilfe
bewilligen
Rechtsanwalt
beizuordnen
.
Antrag
ist
dann
weitestgehende
Wirkung
zukommt
Rechtsgedanke
§
Antrag
Bestellung
Beistands
Abs.
auszulegen
;
erweist
Auslegung
auch
begründet
gesetzlichen
Voraussetzungen
Bestellung
Beistands
erfüllt
sind
§
§
Abs.
Nr.
Buchstabe
.
beantragte
Entscheidung
würde
zwar
erübrigen
bereits
Landgericht
Revisionsverfahren
fortwirkende
Beistandsbestellung
vorgenommen
hätte
.
ist
jedoch
Fall
;
Landgericht
hat
Nebenklägerin
vielmehr
Beschluß
29
.
September
nur
Prozeßkostenhilfe
erste
Instanz
bewilligt
.
Rothfuß