BESCHLUSS 12 . September Strafsache Vergewaltigung u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . September beschlossen : Nebenklägerin stanz Rechtsanwalt wird Revisionsinaus Beistand bestellt . Gründe : Nebenklägerin hat beantragt auch Revisionsverfahren Prozeßkostenhilfe bewilligen Rechtsanwalt beizuordnen . Antrag ist dann weitestgehende Wirkung zukommt Rechtsgedanke § Antrag Bestellung Beistands Abs. auszulegen ; erweist Auslegung auch begründet gesetzlichen Voraussetzungen Bestellung Beistands erfüllt sind § § Abs. Nr. Buchstabe . beantragte Entscheidung würde zwar erübrigen bereits Landgericht Revisionsverfahren fortwirkende Beistandsbestellung vorgenommen hätte . ist jedoch Fall ; Landgericht hat Nebenklägerin vielmehr Beschluß 29 . September nur Prozeßkostenhilfe erste Instanz bewilligt . Rothfuß