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- BESCHLUSS
- 27
- .
- August
- Strafsache
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 27
- .
- August
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 6
- .
- Mai
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Rüge
- fehlenden
- örtlichen
- Zuständigkeit
- Landgerichts
- §
- Nr.
- ist
- unbegründet
- .
- Angeklagten
- war
- Gerichtsstand
- Zusammenhangs
- gegeben
- .
- Tatsache
- Verfahren
- früheren
- Mitangeklagten
- später
- abgetrennt
- wurde
- ließ
- Zuständigkeit
- Landgerichts
- wieder
- entfallen
- .
- Zuständigkeit
- Verbindung
- zusammenhängender
- Strafsachen
- geschaffen
- worden
- ist
- bleibt
- auch
- dann
- bestehen
- Grund
- Verbindung
- Eröffnung
- Hauptverfahrens
- wegfällt
- BGHSt
- ;
- Urteil
- 24
- .
- Oktober
- StR
- insoweit
- BGHSt
- abgedruckt
- .
- gefährdet
- Bestand
- Urteils
- auch
- niedrigere
- Strafe
- Jahre
- Monate
- ausweist
- Urteilsgründe
- angemessen
- erklären
- Jahre
- Monate
- .
- verbleibt
- vielmehr
- Urteilstenor
- ersichtlichen
- verkündeten
- Urteilsformel
- entsprechenden
- Strafe
- vgl.
- Beschluß
- 8
- .
- Februar
- ;
- Beschluß
- 27
- .
- Juni
- ;
- .
- Detter
- Rothfuß
- ist
- ist
- Urlaubsabwesenheit
- Unterschrift
- gehindert
- .
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