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- BESCHLUSS
- 25
- .
- Juni
- Strafsache
- Betrugs
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 25
- .
- Juni
- gemäß
- §
- .
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 22
- .
- März
- Antrag
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- werden
- unzulässig
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Revision
- Angeklagten
- ist
- unzulässig
- Urteilsverkündung
- wirksam
- Rechtsmittel
- verzichtet
- hat
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Senat
- nimmt
- insoweit
- zutreffenden
- Ausführungen
- Generalbundesanwalts
- Antragsschrift
- 12
- .
- Mai
- Bezug
- schriftliche
- Erwiderung
- Angeklagten
- noch
- weitere
- Vorbringen
- Verteidigers
- 14
- .
- Juni
- ausgeräumt
- werden
- .
- Rechtsmittelverzicht
- schließt
- zugleich
- Möglichkeit
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- vgl.
- u.a.
- Senatsbeschluß
- 7
- .
- m.w
- .
- .
- Detter
- Rothfuß
- Otten
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