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- BESCHLUSS
- 25
- .
- Mai
- Strafsache
- schweren
- Bandendiebstahls
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 25
- .
- Mai
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Antrag
- Angeklagten
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- Erhebung
- Verfahrensrügen
- gewähren
- wird
- verworfen
- .
- 2
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 24
- November
- wird
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Generalbundesanwalt
- hat
- Antrag
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- ausgeführt
- :
- "
- Antrag
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- ist
- unzulässig
- Revision
- Verteidiger
- Angeklagten
- rechtzeitig
- begründet
- wurde
- so
- Fristversäumung
- fehlt
- .
- kommt
- mehr
- Antrag
- auch
- unzulässig
- wäre
- Angaben
- Zeitpunkt
- Wegfalls
- Hindernisses
- §
- Abs.
- fehlt
- Meyer-Goßner
- 47
- .
- Aufl
- .
- Rnr
- .
- m.w
- .
- .
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- Nachholung
- Verfahrensrügen
- kommt
- Revision
- hier
- Sachrüge
- fristgemäß
- begründet
- worden
- ist
- grundsätzlich
- Betracht
- §
- Verfahrensrüge
- .
- Fall
- Ausnahme
- Grundsatz
- liegt
- Meyer-Goßner
- aaO
- Rnr
- .
- 7a
- m.w
- .
- .
- "
- schließt
- Senat
- .
- Senat
- weist
- zusätzlich
- nur
- Pflichtverteidiger
- Angeklagten
- auch
- Wahlverteidiger
- fristgerecht
- Sachrüge
- Revision
- begründet
- hat
- .
- II
- .
- Revision
- Angeklagten
- ist
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- Senat
- nimmt
- insoweit
- zutreffenden
- Ausführungen
- Gegenerklärung
- Beschwerdeführers
- ausgeräumt
- werden
- .
- Otten
- Roggenbuck
- Rothfuß
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