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- BESCHLUSS
- AR
- 11
- .
- März
- Strafvollstreckungssache
- Betruges
- hier
- :
- Einwendungen
- Vollstreckung
- Az
- .
- :
- Js
- Staatsanwaltschaft
- Az
- .
- :
- Landgericht
- Az
- .
- :
- Oberlandesgericht
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- Beschwerdeführers
- 11
- .
- März
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Antragstellers
- Beschluß
- 2
- .
- Februar
- Az
- .
- :
- wird
- Kosten
- unzulässig
- verworfen
- Beschluß
- Beschwerde
- angefochten
- werden
- kann
- §
- Abs.
- Satz
- .
- §
- Abs.
- Satz
- .
- können
- Beschlüsse
- Oberlandesgerichts
- nur
- Sachen
- angefochten
- werden
- Oberlandesgerichte
- ersten
- Rechtszug
- zuständig
- sind
- sogenannte
- Staatsschutzsachen
- §
- .
- Hier
- hat
- Oberlandesgericht
- Beschwerdegericht
- Rechtsmittel
- Beschwerdeführers
- Beschluß
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- entschieden
- .
- Rechtliches
- Gehör
- ist
- Übersendung
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- gewährt
- worden
- .
- Beiordnung
- Rechtsanwalts
- kommt
- Unzulässigkeit
- Beschwerde
- Betracht
- .
- Otten
- Roggenbuck
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