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- BESCHLUSS
- AR
- 26
- .
- Oktober
- Jugendvollstreckungssache
- versuchten
- Betrugs
- Az
- .
- :
- Amtsgericht
- Az
- .
- :
- Amtsgericht
- Az
- .
- :
- Js
- Staatsanwaltschaft
- ECLI
- :
- :
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 26
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Vollstreckung
- Jugendstrafe
- Urteil
- Amtsgerichts
- 14
- Juli
- Js
- ist
- Amtsgericht
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- Generalbundesanwalt
- hat
- beantragt
- beschließen
- Vollstreckung
- Jugendstrafe
- Urteil
- Amtsgerichts
- 14
- Juli
- Js
- Amtsgericht
- zuständig
- ist
- .
- Begründung
- hat
- Folgendes
- ausgeführt
- :
- "
- Verurteilte
- befand
- Zeitpunkt
- bereits
- 16
- .
- Januar
- Vollstreckung
- einbezogenen
- Strafe
- Urteil
- 16
- .
- August
- Justizvollzugsanstalt
- .
- Amtsgericht
- Bezirk
- Justizvollzugsanstalt
- liegt
- hatte
- Verfügung
- 21
- .
- Januar
- Vollstreckung
- Strafe
- Amtsgericht
- Vorbehalt
- übernommen
- richtig
- eingeleitet
- ist
- VHeft
- Bd.
- Bl
- .
- .
- 10
- .
- August
- übersandte
- Amtsgericht
- vorläufiges
- Aufnahmeersuchen
- Vollstreckung
- Urteil
- 14
- Juli
- neu
- verhängten
- Einheitsjugendstrafe
- Justizvollzugsanstalt
- V-Heft
- Bl
- .
- f.
- .
- Schreiben
- 21
- .
- teilte
- Amtsgericht
- Amtsgericht
- Vollstreckung
- Strafe
- dort
- übernommen
- worden
- sei
- V-Heft
- Bl
- .
- .
- Beschluss
- 19
- .
- September
- ordnete
- Jugendrichter
- Amtsgericht
- Delbrück
- Vollstreckungsleiter
- vorzeitige
- Entlassung
- Verurteilten
- setzte
- Vollstreckung
- Reststrafe
- Bewährung
- V-Heft
- Bl
- .
- .
- .
- Verurteilte
- wurde
- 14
- .
- Oktober
- Justizvollzugsanstalt
- entlassen
- ist
- seither
- wohnhaft
- .
- "
- Amtsgericht
- hat
- Beschluss
- 23
- .
- Oktober
- Übernahme
- Vollstreckung
- Jugendstrafe
- Urteil
- Amtsgerichts
- 14
- Juli
- abgelehnt
- Übergang
- Vollstreckungszuständigkeit
- gemäß
- §
- Abs.
- ordnungsgemäße
- Einleitung
- Vollstreckung
- voraussetze
- hier
- fehle
- .
- sei
- nur
- Ladung
- Strafantritt
- Aufnahmeersuchen
- Justizvollzugsanstalt
- erforderlich
- ;
- vielmehr
- sei
- Vollstreckung
- einleitende
- Gericht
- Richtlinien
- auch
- verpflichtet
- Vollstreckungsleiter
- Strafakten
- Vollstreckungsheft
- übersenden
- .
- Übersendung
- vollständigen
- Akten
- sei
- Einleitung
- Vollstreckung
- Amtsgericht
- noch
- ordnungsgemäß
- erfolgt
- .
- nur
- Bedingung
- ordnungsgemäßen
- Einleitung
- erfolgte
- Übernahme
- Vollstreckung
- werde
- abgelehnt
- .
- Amtsgericht
- teilte
- Auffassung
- hat
- Akten
- Amtsgericht
- gesandt
- .
- Jugendrichter
- Amtsgericht
- hat
- Sache
- Bundesgerichtshof
- Entscheidung
- Zuständigkeit
- vorgelegt
- .
- II
- .
- 1
- .
- Bundesgerichtshof
- ist
- Entscheidung
- Jugendgerichten
- bestehenden
- Streits
- gemäß
- §
- gemeinschaftliches
- oberes
- Gericht
- berufen
- Amtsgerichte
- Bezirken
- verschiedener
- Landgerichte
- liegen
- .
- 2
- .
- Zuständig
- Vollstreckung
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Amtsgericht
- .
- Insoweit
- hat
- Generalbundesanwalt
- Zuschrift
- zutreffend
- ausgeführt
- :
- "
- Zuständigkeitsübergang
- findet
- eindeutigen
- Wortlaut
- Abs.
- Satz
- Abschluss
- Aufnahme
- Verurteilten
- Jugendstrafvollzugsanstalt
- vgl.
- 18
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 8)
- .
- Voraussetzung
- ist
- lediglich
- Verurteilte
- dort
- Ersuchen
- zuständigen
- Vollstreckungsleiters
- Jugendstrafvollzug
- aufgenommen
- worden
- ist
- Vollstreckung
- eingeleitet
- ist
- .
- war
- hier
- Fall
- .
- Ansicht
- Jugendrichters
- Amtsgerichts
- ergibt
- auch
- Richtlinien
- §
- §
- .
- Nr.
- hat
- ursprüngliche
- Vollstreckungsleiter
- Strafakten
- Vollstreckungsheft
- Jugendrichter
- übersenden
- Vollstreckung
- §
- Abs.
- Aufnahme
- übergegangen
- ist
- Nachricht
- Aufnahme
- Verurteilten
- Jugendstrafanstalt
- erhält
- Strafantrittsanzeige
- .
- Verpflichtung
- Übersendung
- ten
- ist
- Folge
- Voraussetzung
- Übergangs
- Vollstreckungszuständigkeit
- .
- "
- Ausführungen
- tritt
- Senat
- .
- Krehl
- Wimmer
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