You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

385 lines
3.2 KiB

BESCHLUSS
AR
26
.
Oktober
Jugendvollstreckungssache
versuchten
Betrugs
Az
.
:
Amtsgericht
Az
.
:
Amtsgericht
Az
.
:
Js
Staatsanwaltschaft
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
26
.
Oktober
beschlossen
:
Vollstreckung
Jugendstrafe
Urteil
Amtsgerichts
14
Juli
Js
ist
Amtsgericht
zuständig
.
Gründe
:
Generalbundesanwalt
hat
beantragt
beschließen
Vollstreckung
Jugendstrafe
Urteil
Amtsgerichts
14
Juli
Js
Amtsgericht
zuständig
ist
.
Begründung
hat
Folgendes
ausgeführt
:
"
Verurteilte
befand
Zeitpunkt
bereits
16
.
Januar
Vollstreckung
einbezogenen
Strafe
Urteil
16
.
August
Justizvollzugsanstalt
.
Amtsgericht
Bezirk
Justizvollzugsanstalt
liegt
hatte
Verfügung
21
.
Januar
Vollstreckung
Strafe
Amtsgericht
Vorbehalt
übernommen
richtig
eingeleitet
ist
VHeft
Bd.
Bl
.
.
10
.
August
übersandte
Amtsgericht
vorläufiges
Aufnahmeersuchen
Vollstreckung
Urteil
14
Juli
neu
verhängten
Einheitsjugendstrafe
Justizvollzugsanstalt
V-Heft
Bl
.
f.
.
Schreiben
21
.
teilte
Amtsgericht
Amtsgericht
Vollstreckung
Strafe
dort
übernommen
worden
sei
V-Heft
Bl
.
.
Beschluss
19
.
September
ordnete
Jugendrichter
Amtsgericht
Delbrück
Vollstreckungsleiter
vorzeitige
Entlassung
Verurteilten
setzte
Vollstreckung
Reststrafe
Bewährung
V-Heft
Bl
.
.
.
Verurteilte
wurde
14
.
Oktober
Justizvollzugsanstalt
entlassen
ist
seither
wohnhaft
.
"
Amtsgericht
hat
Beschluss
23
.
Oktober
Übernahme
Vollstreckung
Jugendstrafe
Urteil
Amtsgerichts
14
Juli
abgelehnt
Übergang
Vollstreckungszuständigkeit
gemäß
§
Abs.
ordnungsgemäße
Einleitung
Vollstreckung
voraussetze
hier
fehle
.
sei
nur
Ladung
Strafantritt
Aufnahmeersuchen
Justizvollzugsanstalt
erforderlich
;
vielmehr
sei
Vollstreckung
einleitende
Gericht
Richtlinien
auch
verpflichtet
Vollstreckungsleiter
Strafakten
Vollstreckungsheft
übersenden
.
Übersendung
vollständigen
Akten
sei
Einleitung
Vollstreckung
Amtsgericht
noch
ordnungsgemäß
erfolgt
.
nur
Bedingung
ordnungsgemäßen
Einleitung
erfolgte
Übernahme
Vollstreckung
werde
abgelehnt
.
Amtsgericht
teilte
Auffassung
hat
Akten
Amtsgericht
gesandt
.
Jugendrichter
Amtsgericht
hat
Sache
Bundesgerichtshof
Entscheidung
Zuständigkeit
vorgelegt
.
II
.
1
.
Bundesgerichtshof
ist
Entscheidung
Jugendgerichten
bestehenden
Streits
gemäß
§
gemeinschaftliches
oberes
Gericht
berufen
Amtsgerichte
Bezirken
verschiedener
Landgerichte
liegen
.
2
.
Zuständig
Vollstreckung
ist
gemäß
§
Abs.
Amtsgericht
.
Insoweit
hat
Generalbundesanwalt
Zuschrift
zutreffend
ausgeführt
:
"
Zuständigkeitsübergang
findet
eindeutigen
Wortlaut
Abs.
Satz
Abschluss
Aufnahme
Verurteilten
Jugendstrafvollzugsanstalt
vgl.
18
.
Aufl
.
§
.
8)
.
Voraussetzung
ist
lediglich
Verurteilte
dort
Ersuchen
zuständigen
Vollstreckungsleiters
Jugendstrafvollzug
aufgenommen
worden
ist
Vollstreckung
eingeleitet
ist
.
war
hier
Fall
.
Ansicht
Jugendrichters
Amtsgerichts
ergibt
auch
Richtlinien
§
§
.
Nr.
hat
ursprüngliche
Vollstreckungsleiter
Strafakten
Vollstreckungsheft
Jugendrichter
übersenden
Vollstreckung
§
Abs.
Aufnahme
übergegangen
ist
Nachricht
Aufnahme
Verurteilten
Jugendstrafanstalt
erhält
Strafantrittsanzeige
.
Verpflichtung
Übersendung
ten
ist
Folge
Voraussetzung
Übergangs
Vollstreckungszuständigkeit
.
"
Ausführungen
tritt
Senat
.
Krehl
Wimmer