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- BESCHLUSS
- AR
- 27
- .
- Januar
- Strafvollstreckungssache
- Beförderungserschleichung
- Az
- .
- :
- Js
- Staatsanwaltschaft
- Az
- .
- :
- Ds
- Js
- Amtsgericht
- Az
- .
- :
- Landgericht
- Strafvollstreckungskammer
- Amtsgericht
- Az
- .
- :
- Landgericht
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 27
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Bewährungsüberwachung
- Beschlüssen
- Landgerichts
- Strafvollstreckungskammer
- Amtsgericht
- 14
- .
- Juni
- Urteil
- Amtsgerichts
- 29
- .
- Mai
- Ds
- Js
- Verbindung
- Beschluss
- Landgerichts
- Strafvollstreckungskammer
- Amtsgericht
- 15
- Juli
- ist
- Landgericht
- Strafvollstreckungskammer
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- Generalbundesanwalt
- Zuschrift
- Senat
- 7
- .
- Dezember
- zutreffend
- ausgeführt
- hat
- ist
- Landgericht
- Strafvollstreckungskammer
- Aufnahme
- Verurteilten
- Justizvollzugsanstalt
- 8
- .
- Juni
- Bewährungsüberwachung
- zuständig
- geworden
- Abs.
- Satz
- Zeitpunkt
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- Verlängerung
- Bewährungsfristen
- abschließend
- entschieden
- hatte
- konkreten
- Entscheidungen
- mehr
- befasst
- war
- .
- Aufnahme
- Justizvollzugsanstalt
- Vollstreckung
- nur
- Ersatzfreiheitsstrafe
- erfolgte
- steht
- Zuständigkeitsbegründung
- Ansicht
- Landgerichts
- .
- Strafvollstreckungskammer
- richts
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- StPO
- auch
- unabhängig
- zuständig
- geblieben
- selbst
- bestimmten
- Entscheidung
- befasst
- war
- vgl.
- 21
- Juli
- ARs
- NStZ-RR
- 94
- ;
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Frau
- Prof.
- Dr.
- ist
- Urlaubs
- gehindert
- unterschreiben
- .
- Roggenbuck
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