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- BESCHLUSS
- AR
- 9
- .
- Januar
- Bewährungsverfahren
- Az
- .
- :
- Js
- Amtsgericht
- Az
- .
- :
- Amtsgericht
- ECLI
- :
- :
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 9
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Antrag
- Bestimmung
- zuständigen
- Gerichts
- wird
- abgelehnt
- .
- Gründe
- :
- Verurteilten
- wurde
- Amtsgericht
- Jugendschöffengericht
- Urteil
- 6
- .
- Dezember
- Jugendstrafe
- Jahr
- Monaten
- verhängt
- Entscheidung
- Aussetzung
- Bewährung
- zunächst
- vorbehalten
- wurde
- .
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 22
- .
- April
- wurde
- zwischenzeitlich
- gewährte
- Strafaussetzung
- Bewährung
- widerrufen
- .
- teilweiser
- Verbüßung
- Jugendanstalt
- setzte
- zuständige
- Vollstreckungsleiter
- Amtsgericht
- verbliebenen
- Rest
- weiteren
- Jugendstrafe
- Beschluss
- 21
- November
- Bewährung
- .
- weitere
- Strafvollstreckung
- Folge
- Entlassung
- Bewährung
- erforderlich
- werdenden
- Entscheidungen
- gab
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Amtsgericht
- Goslar
- Bezirk
- Verurteilte
- Entlassung
- Wohnsitz
- genommen
- hatte
- .
- Amtsgericht
- Beschluss
- 13
- .
- Dezember
- Bewährungsaufsicht
- übernommen
- hatte
- gab
- neuerlichen
- Wohnsitzverlegung
- Verurteilten
- weiteren
- Rahmen
- Bewährungsüberwachung
- treffenden
- Entscheidungen
- Berufung
- §
- Abs.
- Satz
- StPO
- Beschluss
- 7
- .
- März
- Amtsgericht
- erkennende
- Gericht
- Weitergabe
- zuständige
- Gericht
- .
- nahm
- Beschluss
- 21
- .
- März
- nachträglichen
- Entscheidungen
- Strafaussetzung
- Bewährung
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 22
- .
- April
- beziehen
- weitere
- Vollstreckung
- Beschluss
- übertrug
- Berufung
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- neuen
- Wohnsitz
- Verurteilten
- zuständigen
- Amtsgericht
- Bewährungsaufsicht
- Verfügung
- 8
- .
- Mai
- übernahm
- .
- Verurteilte
- zwischenzeitlich
- festen
- Wohnsitz
- war
- ist
- mittlerweile
- Bezirk
- Amtsgerichts
- Traunstein
- gemeldet
- .
- Grund
- hat
- Amtsgericht
- Rückübernahme
- Amtsgericht
- angeregt
- .
- Amtsgericht
- hat
- Rückübernahme
- verweigert
- Verurteilte
- Ort
- Wohnsitzgerichts
- derzeit
- unauffindbar
- sei
- Sache
- Bestimmung
- zuständigen
- Gerichts
- StPO
- Bundesgerichtshof
- vorgelegt
- .
- II
- .
- Antrag
- Gerichtsstandsbestimmung
- ist
- abzulehnen
- .
- Voraussetzungen
- Entscheidung
- Zuständigkeitsstreits
- Bundesgerichtshof
- liegen
- .
- Bundesgerichtshof
- hat
- zwar
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Satz
- hier
- hinaus
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Satz
- übergeordnetes
- Gericht
- auch
- dann
- entscheiden
- Gerichten
- Streit
- besteht
- ursprünglich
- abgebende
- Gericht
- Änderung
- maßgebenden
- Verhältnisse
- Übertragung
- rückgängig
- machen
- also
- Sache
- wieder
- nehmen
- muss
- selbst
- erledigen
- gegebenenfalls
- anderen
- Gericht
- übertragen
- Senat
- Beschluss
- 1
- .
- Oktober
- NStZ
- 87
- ;
- 13
- .
- Aufl
- .
- Rn
- .
- .
- gilt
- aber
- nur
- Gericht
- Sache
- abgegeben
- hat
- zuständig
- ist
- Übertragungsentscheidung
- ändern
- .
- fehlt
- vorliegenden
- Fall
- .
- Aufnahme
- Verurteilten
- Jugendstrafvollzug
- Jugendanstalt
- ging
- §
- Abs.
- Zuständigkeit
- Vollstreckung
- Jugendstrafe
- betreffenden
- Entscheidungen
- Vollstreckungsleiter
- amtierenden
- Jugendrichter
- Amtsgericht
- .
- Dementsprechend
- hat
- Beschluss
- 21
- November
- gemäß
- §
- Abs.
- Aussetzung
- Reststrafe
- entschieden
- gleichzeitig
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- Abs.
- Satz
- Zuständigkeit
- Vollstreckung
- weitere
- Entscheidung
- Jugendrichter
- Amtsgericht
- Goslar
- übertragen
- .
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 7
- .
- März
- dortige
- Jugendrichter
- Rahmen
- Bewährungsüberwachung
- treffenden
- Entscheidungen
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Amtsgericht
- zurückgab
- war
- jedoch
- Zuständigkeit
- gedeckt
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 19
- .
- April
- 79/72
- BGHSt
- ;
- Beschluss
- 19
- November
- BGHSt
- 26
- .
- zunächst
- übernehmende
- Richter
- kann
- nämlich
- nur
- abgebenden
- Gericht
- Änderung
- anregen
- .
- ist
- befugt
- Sache
- selbst
- drittes
- Gericht
- übertragen
- Beschluss
- 19
- November
- aaO
- ;
- 19
- .
- Aufl
- .
- Rn
- .
- .
- Insoweit
- ist
- Abgabe
- 21
- November
- Sache
- endgültig
- Verantwortungsbereich
- Amtsgerichts
- ausgeschieden
- .
- hat
- Pflicht
- Entscheidung
- Änderung
- Verhältnisse
- überprüfen
- erforderlich
- rückgängig
- machen
- Senat
- Beschluss
- 15
- .
- Dezember
- BGHSt
- 88
- ;
- Beschluss
- 16
- .
- März
- BGHSt
- gegebenenfalls
- anderes
- Gericht
- Aufgaben
- betrauen
- aaO
- §
- Rn
- .
- .
- wird
- Grundsatz
- Einheitlichkeit
- erzieherischen
- Entscheidung
- entsprochen
- 19
- .
- Aufl
- .
- Rn
- .
- .
- Allerdings
- wird
- Rechtswirksamkeit
- Übertragung
- gründenden
- weiteren
- Entscheidungen
- Frage
- gestellt
- .
- Jedoch
- bleibt
- Änderung
- Übertragungsentscheidung
- gesetzliche
- Zuständigkeitsregelung
- weiterhin
- maßgebend
- Senat
- Beschluss
- 1
- .
- Oktober
- 239/86
- NStZ
- .
- bedeutet
- Abänderung
- Zuständigkeit
- Amtsgericht
- Hameln
- befinden
- hat
- .
- ist
- jedoch
- vorliegenden
- Zuständigkeitsstreit
- beteiligt
- kann
- auch
- übergeordneten
- Gericht
- zuständig
- erklärt
- werden
- .
- Amtsgericht
- bleibt
- Möglichkeit
- Amtsgericht
- Änderung
- Übertragungsentscheidung
- anzuregen
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 1
- .
- Oktober
- 239/86
- aaO
- .
- Erst
- Amtsgericht
- ablehnt
- Anregung
- folgen
- ist
- entsprechende
- Vorlage
- Raum
- Zuständigkeitsbestimmung
- Bundesgerichtshof
- .
- Krehl
- Grube
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