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- BESCHLUSS
- AR
- 7
- .
- Januar
- Strafvollstreckungssache
- Az
- .
- :
- Oberlandesgericht
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 7
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Antrag
- Überlassung
- Aktenkopie
- wird
- abgelehnt
- .
- 2
- .
- Erinnerung
- Antragstellers
- Entscheidung
- Rechtspflegerin
- Bundesgerichtshof
- Schreiben
- 26
- .
- September
- –
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Senat
- legt
- Erinnerung
- bezeichnete
- Eingabe
- Antragstellers
- 4
- .
- Oktober
- dahingehend
- Begehren
- Überlassung
- Kopie
- Sach-)Akten
- umfassend
- weiterverfolgt
- vgl.
- §
- .
- Insoweit
- ist
- Bundesgerichtshof
- Abschluss
- §
- Abs.
- Satz
- unstatthaften
- Rückgabe
- Akten
- Oberlandesgericht
- jedoch
- rechtlichen
- Gesichtspunkt
- auch
- Gesetz
- Regelung
- Zugangs
- Informationen
- Bundes
- Informationsfreiheitsgesetz
- 5
- .
- September
- .
- S.
- zuständig
- .
- Antrag
- auch
- Senatsheft
- beziehen
- sollte
- besteht
- gesondertes
- Akteneinsichtsrecht
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 19
- .
- Februar
- .
- .
- 2
- .
- Antragsteller
- Erinnerung
- §
- Abs.
- Satz
- RPflG
- Entscheidung
- Rechtspflegerin
- wendet
- Rahmen
- übertragenen
- Geschäfte
- vgl.
- §
- Abs.
- Überlassung
- Aktenkopie
- versagen
- hat
- dargelegten
- Gründen
- ebenfalls
- Erfolg
- .
- Entscheidung
- ergeht
- gerichtsgebührenfrei
- §
- Abs.
- .
- 3
- .
- Senat
- weist
- weitere
- Eingaben
- Sache
- mehr
- beantwortet
- werden
- .
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