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- BESCHLUSS
- AR
- 28
- Juli
- Strafvollstreckungssache
- Az
- .
- :
- Landgericht
- Az
- .
- :
- 588/12
- Landgericht
- Az
- .
- :
- Landgericht
- Az
- .
- :
- Js
- Js
- Staatsanwaltschaft
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 28
- Juli
- gemäß
- §
- beschlossen
- :
- Zuständig
- Entscheidung
- Widerruf
- Beschluss
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- 6
- November
- bewilligten
- Strafaussetzung
- Bewährung
- ist
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- .
- Gründe
- :
- Beschluss
- 6
- November
- setzte
- Landgericht
- Strafvollstreckungskammer
- Vollstreckung
- weiteren
- Unterbringung
- Entziehungsanstalt
- Vollstreckung
- Strafresten
- Urteilen
- Landgerichts
- Amtsgerichts
- Düren
- Bewährung
- .
- Schreiben
- 9
- .
- Mai
- teilte
- Bewährungshelfer
- Verurteilte
- 3
- .
- April
- Untersuchungshaft
- Justizvollzugsanstalt
- befinde
- .
- 23
- .
- Juni
- erhielt
- Landgericht
- Abschrift
- Landgericht
- erhobenen
- Anklage
- .
- 14
- November
- befindet
- Verurteilte
- rechtskräftigen
- Urteils
- Organisationshaft
- Justizvollzugsanstalt
- .
- 22
- .
- Januar
- beantragte
- Staatsanwaltschaft
- Widerruf
- Strafaussetzung
- Bewährung
- .
- Zuständig
- ist
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- .
- einmal
- begründete
- sachliche
- örtliche
- Zuständigkeit
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- blieb
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- auch
- Beschluss
- 6
- November
- erfolgten
- Aussetzung
- Strafrestes
- Bewährung
- Entscheidung
- Widerruf
- bestehen
- .
- Aufnahme
- Verurteilten
- Justizvollzugsanstalt
- April
- führte
- Fortwirkungszuständigkeit
- Landgerichts
- beendet
- Landgericht
- Entscheidung
- Widerruf
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- StPO
- örtlich
- zuständig
- wurde
- Zeitpunkt
- Organisationshaft
- Untersuchungshaft
- Verurteilten
- vollstreckt
- wurde
- vgl.
- Beschluss
- 27
- .
- August
- NStZ-RR
- ;
- 11
- Juli
- NStZ-RR
- ;
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- m.w
- .
- .
- Zuständigkeit
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- Entscheidung
- Widerruf
- Strafaussetzung
- Bewährung
- ist
- auch
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- übergegangen
- Justizvollzugsanstalt
- Untersuchungshaft
- Rechtskraft
- Urteils
- Landgerichts
- 6
- November
- Aktenzeichen
- :
- KLs
- Js
- 14
- November
- Organisations-/Strafhaft
- überging
- .
- Zeitpunkt
- war
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- bereits
- Frage
- Bewährungswiderrufs
- befasst
- abschließenden
- Entscheidung
- Zuständigkeitswechsel
- verhindert
- .
- Eingang
- Schreibens
- Bewährungshelfers
- 9
- .
- Mai
- Übersendung
- Anklageschrift
- 23
- .
- Juni
- war
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- Frage
- Widerrufs
- Strafaussetzung
- befasst
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- vgl.
- NStZ-RR
- .
- Widerrufssache
- befasst
- ist
- Gericht
- schon
- nachträgliche
- Entscheidung
- Amts
- erforderlich
- sein
- kann
- Tatsachen
- aktenkundig
- sind
- Widerruf
- Strafaussetzung
- Bewährung
- erfordern
- können
- vgl.
- Beschluss
- 11
- Juli
- NStZ-RR
- .
- Tatsachen
- können
- Eingang
- Mitteilung
- Verurteilte
- anderer
- Sache
- Untersuchungshaft
- befindet
- Erhebung
- neuen
- Anklage
- sein
- .
- Strafvollstreckungskammer
- derartigen
- Eingängen
- veranlasst
- Ausgang
- Verfahrens
- abwartet
- lässt
- fortwirkende
- örtliche
- Zuständigkeit
- entfallen
- Beschluss
- 27
- .
- August
- NStZ-RR
- ;
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Zuständigkeitswechsel
- tritt
- erst
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- abschließend
- Frage
- entschieden
- hat
- befasst
- wurde
- vgl.
- BGHSt
- ;
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- m.w
- .
- .
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