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- BESCHLUSS
- 21
- November
- Strafsache
- Geldfälschung
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 21
- November
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 30
- .
- April
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- 29
- .
- Oktober
- bemerkt
- Senat
- :
- Landgericht
- angegriffenen
- Entscheidung
- selbst
- festgestellt
- hat
- wurde
- Tenorierung
- übersehen
- Taten
- liegenden
- Vorverurteilung
- Einzelstrafen
- jeweils
- Jahre
- übersteigende
- Gesamtstrafen
- hätten
- gebildet
- werden
- müssen
- so
- Angeklagte
- Verurteilung
- Gesamtstrafe
- nur
- Jahren
- Monaten
- beschwert
- ist
- .
- Revision
- besorgt
- Tatrichter
- habe
- 18
- .
- Februar
- spätestens
- 6
- .
- März
- begangenen
- Taten
- rechtsfehlerhaft
- Einzelstrafe
- Erwägung
- zugemessen
- Angeklagte
- -3habe
- Tatzeit
- Bewährung
- gestanden
- Verurteilung
- Bewährungsstrafe
- Amtsgericht
- erst
- 25
- .
- September
- erfolgt
- sei
- wird
- übersehen
- bereits
- Landgericht
- Angeklagten
- 30
- .
- September
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- Bewährung
- verurteilt
- hatte
- Bewährungszeit
- Verurteilung
- zumindest
- 2
- Juli
- andauerte
- .
- Wahl
- Hebenstreit
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