You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

136 lines
1.1 KiB

BESCHLUSS
21
November
Strafsache
Geldfälschung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
November
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
30
.
April
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
29
.
Oktober
bemerkt
Senat
:
Landgericht
angegriffenen
Entscheidung
selbst
festgestellt
hat
wurde
Tenorierung
übersehen
Taten
liegenden
Vorverurteilung
Einzelstrafen
jeweils
Jahre
übersteigende
Gesamtstrafen
hätten
gebildet
werden
müssen
so
Angeklagte
Verurteilung
Gesamtstrafe
nur
Jahren
Monaten
beschwert
ist
.
Revision
besorgt
Tatrichter
habe
18
.
Februar
spätestens
6
.
März
begangenen
Taten
rechtsfehlerhaft
Einzelstrafe
Erwägung
zugemessen
Angeklagte
-3habe
Tatzeit
Bewährung
gestanden
Verurteilung
Bewährungsstrafe
Amtsgericht
erst
25
.
September
erfolgt
sei
wird
übersehen
bereits
Landgericht
Angeklagten
30
.
September
Freiheitsstrafe
Jahren
Bewährung
verurteilt
hatte
Bewährungszeit
Verurteilung
zumindest
2
Juli
andauerte
.
Wahl
Hebenstreit