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- BESCHLUSS
- 24
- .
- August
- Strafsache
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindern
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 24
- .
- August
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Nebenklägerin
- stanz
- Rechtsanwältin
- wird
- Beistand
- bestellt
- .
- 2
- .
- Nebenklägerin
- wird
- Revisionsinstanz
- Hinzuziehung
- Rechtsanwalts
- Prozeßkostenhilfe
- gewährt
- Rechtsanwältin
- beigeordnet
- .
- Gründe
- :
- Nebenklägerinnen
- haben
- beantragt
- auch
- Revisionsverfahren
- Prozeßkostenhilfe
- bewilligen
- Rechtsanwältinnen
- 1
- .
- Antrag
- Nebenklägerin
- beizuordnen
- .
- ist
- §
- Ausdruck
- gebrachten
- allgemeinen
- Rechtsgedanken
- Antrag
- Bestellung
- Beistandes
- §
- 397a
- Abs.
- auszulegen
- .
- Bewilligung
- Prozeßkostenhilfe
- §
- 397a
- Abs.
- u.a.
- zusätzliche
- Bedürftigkeitsprüfung
- voraussetzt
- auch
- Nebenkläger
- ungünstiger
- ist
- kommt
- nämlich
- nur
- Betracht
- Voraussetzungen
- Bestellung
- Beistandes
- vorliegen
- .
- auch
- Revisionsverfahren
- fortwirkende
- Bestellung
- Beistand
- Landgericht
- ist
- erfolgt
- ;
- hat
- Nebenklägerin
- lediglich
- Prozeßkostenhilfe
- gewährt
- Rechtsanwältin
- beigeordnet
- .
- aussetzungen
- Bestellung
- Beistandes
- liegen
- hier
- §
- 397a
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Nr.
- Buchst
- .
- .
- 2
- .
- Nebenklägerin
- liegen
- Voraussetzungen
- 397a
- Abs.
- .
- Abs.
- Nr.
- Buchst
- .
- Anschluß
- berechtigende
- Tat
- Verbrechen
- ist
- Nebenklägerin
- Antragstellung
- sechzehnte
- Lebensjahr
- schon
- vollendet
- hatte
- .
- war
- jedoch
- §
- 397a
- Abs.
- Prozeßkostenhilfe
- bwilligen
- .
- Schluckebier
- Wahl
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