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- BESCHLUSS
- 25
- .
- Mai
- Strafsache
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 25
- .
- Mai
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 15
- .
- Februar
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Angeklagte
- Beihilfe
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Tateinheit
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- schuldig
- ist
- §
- Abs.
- .
- Übrigen
- hat
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- liegt
- auch
- dann
- Täter
- Körper
- transportiert
- NStZ-RR
- .
- Somit
- verbleibt
- Strafrahmen
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- Wahl
- Hebenstreit
- Boetticher
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