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- BESCHLUSS
- 12
- .
- August
- Strafsache
- Mordes
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 12
- .
- August
- beschlossen
- :
- sofortige
- Beschwerde
- Staatsanwaltschaft
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Tiengen
- 17
- .
- Mai
- zuerkannte
- Entschädigung
- Strafverfolgungsmaßnahmen
- wird
- verworfen
- .
- Kosten
- Angeklagten
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- trägt
- Staatskasse
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- Vorwurf
- Mordes
- freigesprochen
- Entschädigung
- einzelnen
- aufgeführte
- Strafverfolgungsmaßnahmen
- insbesondere
- Untersuchungshaft
- zuerkannt
- §
- Abs.
- Satz
- StrEG
- .
- Staatsanwaltschaft
- hat
- Urteil
- Revision
- Entschädigungsentscheidung
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- .
- sofortigen
- Beschwerde
- heißt
- Rahmen
- Revisionsbegründung
- lediglich
- insoweit
- solle
- Revisionsurteil
- abgewartet
- werden
- .
- 2
- .
- Senat
- hat
- Revision
- Staatsanwaltschaft
- Urteil
- heute
- unbegründet
- verworfen
- .
- ist
- zugleich
- Entscheidung
- sofortige
- Beschwerde
- berufen
- §
- Abs.
- Satz
- StrEG
- Verbindung
- Abs.
- Satz
- .
- Ausspruch
- Entschädigung
- hiergegen
- gerichtete
- sofortige
- Beschwerde
- wäre
- gegenstandslos
- Senat
- Urteil
- Landgerichts
- aufgehoben
- hätte
- vgl.
- Franke
- KK
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- m
- .
- .
- Gründe
- Basis
- Urteils
- richts
- Bestand
- Entschädigungsentscheidung
- Frage
- stellen
- könnten
- vgl.
- §
- Staatsanwaltschaft
- vorgetragen
- noch
- sonst
- ersichtlich
- sind
- bleibt
- Rechtsmittel
- erfolglos
- .
- 3
- .
- Senat
- weist
- folgendes
- :
- Urteil
- 17
- .
- Mai
- wurde
- auch
- damalige
- Mitangeklagte
- freigesprochen
- wurde
- ebenfalls
- Entschädigung
- zuerkannt
- .
- Auch
- insoweit
- hatte
- Staatsanwaltschaft
- Revision
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- .
- Revision
- hat
- noch
- Landgericht
- zurückgenommen
- sofortige
- Beschwerde
- .
- Entscheidung
- Rechtsmittel
- ist
- Oberlandesgericht
- berufen
- vgl.
- Franke
- aaO
- Rdn
- .
- m
- .
- .
- Wahl
- Schluckebier
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