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106 lines
801 B

BESCHLUSS
26
Juli
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
26
Juli
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
zurückgewiesen
10
.
Zivilsenats
Rechtssache
Hanseatischen
4
.
August
wird
grundsätzliche
Bedeutung
hat
noch
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Frage
auch
Schadensbemessung
hier
deutschem
Recht
richtet
Art
.
Abs.
Nr.
kann
dahinstehen
.
Beklagte
hat
nämlich
dargelegt
Abnehmer
getroffenen
Vereinbarungen
vorgenommenen
Kürzungen
berechtigt
waren
.
näheren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
S.
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Beklagte
trägt
Kosten
§
Abs.
.
Wert
:
Vorinstanzen
:
Entscheidung
24.11.2004
OLG
Entscheidung
Dose