BESCHLUSS 26 Juli Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 26 Juli Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Richter beschlossen : Beschwerde Beklagten Nichtzulassung Revision Urteil zurückgewiesen 10 . Zivilsenats Rechtssache Hanseatischen 4 . August wird grundsätzliche Bedeutung hat noch Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. S. . Frage auch Schadensbemessung hier deutschem Recht richtet Art . Abs. Nr. kann dahinstehen . Beklagte hat nämlich dargelegt Abnehmer getroffenen Vereinbarungen vorgenommenen Kürzungen berechtigt waren . näheren Begründung wird gemäß § Abs. S. 2 . Halbs . abgesehen . Beklagte trägt Kosten § Abs. . Wert : € Vorinstanzen : Entscheidung 24.11.2004 OLG Entscheidung Dose