You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

526 lines
4.1 KiB

BESCHLUSS
29
.
Juni
Betreuungssache
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
29
.
Juni
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterin
Weber-Monecke
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerden
Beteiligten
Beschlüsse
13
.
Zivilkammer
Landgerichts
18
.
Januar
27
.
Januar
24
.
Februar
werden
Kosten
verworfen
.
Verfahrenswert
:
Gründe
:
Betroffene
Down-Syndrom
leidet
ist
langem
rechtliche
Betreuung
eingerichtet
.
Betreuer
war
Vater
bestellt
28
.
Juni
verstarb
.
Beschluss
Betreuungsgerichts
1
.
September
wurde
Beteiligte
Ersatzbetreuer
war
Betreuer
bestellt
.
Beschluss
legte
Schwester
Betroffenen
Beteiligte
zugleich
geschiedene
Ehefrau
Beteiligten
ist
Beschwerde
Ziel
selbst
Betreuerin
bestellt
werden
.
Beschluss
8
November
half
Amtsgericht
Beschwerde
teilweise
anordnete
Vertretung
materiellerbrechtlichen
Prozessen
allgemeinen
Zivilgerichten
Betreuung
Beteiligten
erfasst
sei
.
Hintergrund
Anordnung
war
Testament
Betroffene
Vorerbin
Beteiligte
Nacherbe
eingesetzt
worden
sein
könnte
weiter
Betracht
kommenden
Erben
streitig
ist
.
Beschwerdegericht
ordnete
Beschluss
18
.
Januar
weiterer
Betreuer
Aufgabenkreis
Vermögenssorge
Beteiligte
Rechtsanwalt
bestellt
werde
.
27
.
Januar
ergänzte
Beschwerdegericht
vorangegangenen
Beschluss
Beteiligte
Betreuung
berufsmäßig
führe
.
weiteren
Beschluss
24
.
Februar
stellte
Beschwerdegericht
klar
Beteiligten
Aufgabenkreis
Vermögenssorge
entfalle
Aufgabenkreis
Beteiligten
allein
wahrgenommen
werde
.
Entscheidungen
richten
zugelassenen
Rechtsbeschwerden
Beteiligten
Beschluss
1
.
September
eingeräumte
Stellung
alleiniger
Betreuer
verteidigt
.
II
.
Rechtsbeschwerden
sind
unzulässig
§
FamFG
unstatthaft
sind
.
§
Abs.
FamFG
ist
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
statthaft
Beschwerdegericht
Oberlandesgericht
ersten
Rechtszug
Beschluss
zugelassen
hat
.
§
Abs.
Satz
Nr.
FamFG
ist
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Beschwerdegerichts
auch
Zulassung
u.a.
Betreuungssachen
Bestellung
Betreuers
Aufhebung
Betreuung
statthaft
.
Hier
hat
Beschwerdegericht
Rechtsbeschwerde
zugelassen
liegen
Voraussetzungen
zulassungsfreie
Rechtsbeschwerde
.
Regelung
§
Abs.
Satz
Nr.
FamFG
Rechtsbeschwerde
auch
Zulassung
erlaubt
knüpft
gleich
lautende
Definition
Begriffs
Betreuungssachen
§
Nr.
FamFG
.
dort
genannten
Verfahrensgegenstände
sind
besonderer
Bedeutung
regelmäßig
gravierendem
Maße
höchstpersönliche
Rechte
Beteiligten
eingegriffen
wird
.
wollte
Gesetzgeber
Differenzierung
FamFG
deutlich
machen
.
Regelung
§
Abs.
Satz
Nr.
FamFG
gerade
Betreuungssachen
besonders
hoher
Eingriffsintensität
höchstpersönliche
Rechte
Beteiligten
zulassungsfreien
Zugang
Bundesgerichtshof
schaffen
wollte
folgt
Verknüpfung
Vorschriften
Rechtsbeschwerde
Zulassung
Beschwerdegericht
Verfahren
statthaft
ist
§
Nr.
FamFG
erfasst
werden
Senatsbeschlüsse
9
.
Februar
FamRZ
.
15
.
September
FamRZ
.
.
Betreuungssachen
Bestellung
Betreuers
Sinne
§
§
Abs.
Satz
Nr.
Nr.
FamFG
sind
Verfahren
§
.
kann
Erstverfahren
auch
Verlängerungsverfahren
handeln
§
Abs.
FamFG
entsprechende
Anwendung
Vorschriften
erstmalige
Anordnung
Maßnahme
also
§
.
anordnet
vgl.
Senatsbeschluss
15
.
September
FamRZ
.
.
besonders
hohe
Eingriffsintensität
ergibt
Verfahren
Bestellung
Betreuers
zugleich
Anordnung
Betreuung
selbst
einhergeht
.
§
unterscheidet
Anordnung
Betreuung
Bestellung
Betreuers
;
vielmehr
ist
Einheitsentscheidung
treffen
Senatsbeschlüsse
15
.
September
ZB
FamRZ
.
;
9
.
Februar
FamRZ
.
18
.
Mai
.
8)
.
bezieht
hier
Rede
stehende
Norm
Abs.
Rechtsgrundlage
Teil-)Entlassung
darstellt
nur
Fälle
fortbestehender
Betreuung
isolierte
Entscheidung
Beendigung
Amtes
bisherigen
Betreuers
getroffen
werden
soll
Senatsbeschluss
15
.
September
ZB
FamRZ
.
.
Entlassung
bisherigen
Betreuers
berührt
also
Fortbestand
Betreuung
Palandt/Diederichsen
.
Aufl
.
§
.
.
Verfahren
wird
auch
§
§
Abs.
Satz
Nr.
Nr.
FamFG
erfasst
;
vielmehr
fällt
Auffangnorm
§
Nr.
FamFG
9
.
Februar
FamRZ
.
18
.
Mai
.
.
Teil-)Entlassung
Betreuers
gemäß
§
Aufhebung
Betreuung
zieht
kommt
auch
zulassungsfreie
Rechtsbeschwerde
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Alt
.
FamFG
Betracht
.
Weber-Monecke
RiBGH
Dr.
ist
urlaubsbedingt
verhindert
unterschreiben
Nedden-Boeger
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
01.09.2010
LG
Entscheidung
Entscheidung
Entscheidung