You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

1027 lines
9.0 KiB

BESCHLUSS
19
.
März
Familiensache
Nachschlagewerk
:
ja
:
§
Nr.
Anrechte
Rentenlebensversicherung
Kapitalwahlrecht
können
Berechtigte
Wahlrecht
erst
Rechtshängigkeit
Scheidungsantrags
ausübt
Wege
Versorgungsausgleichs
ausgeglichen
werden
Kapitalleistung
Heranziehung
§
Nr.
Rentenleistung
umgerechnet
wird
Fortführung
Senatsbeschlusses
5
.
Februar
Veröffentlichung
bestimmt
.
Beschluß
19
.
März
AG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
19
.
März
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Weber-Monecke
Prof.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
weitere
Beschwerde
Antragsgegners
wird
Beschluß
18
.
Zivilsenats
Senat
Familiensachen
Oberlandesgerichts
9
.
Februar
aufgehoben
.
Sache
wird
erneuten
Behandlung
Entscheidung
auch
Kosten
weiteren
Beschwerde
Oberlandesgericht
zurückverwiesen
.
:


DM
Gründe
:
27
.
August
geschlossene
Ehe
Parteien
notariell
beurkundetem
Vertrag
21
November
Gütertrennung
vereinbart
hatten
wurde
Ehemann
Antragsgegner
18
.
August
zugestellten
Antrag
Verbundurteil
Amtsgerichts
10
.
Mai
geschieden
insoweit
rechtskräftig
28
.
Juni
.
Versorgungsausgleich
wurde
abgetrennt
Beschluß
29
.
März
geregelt
.
Ehezeit
1
.
August
31
Juli
;
§
Abs.
erwarben
Ehegatten
jeweils
Rentenanwartschaften
gesetzlichen
Rentenversicherung
Bundesversicherungsanstalt
Angestellte
Verfahrensbeteiligte
zwar
12
.
März
geborene
Ehefrau
Höhe
DM
30
.
Juni
geborene
Ehemann
Höhe
DM
jeweils
monatlich
bezogen
31
Juli
.
Ehemann
bezieht
1
Juli
Vollrente
Alters
.
hat
Ehezeit
Versorgungsanwartschaften
Versicherungsgesellschaft
erworben
1
.
Oktober
Eintritt
Vorruhestand
31
.
Dezember
tätig
war
.
betrieblichen
Altersversorgung
noch
Leistungsstadium
volldynamisch
ist
privatrechtlich
organisierter
Träger
Realteilung
zuläßt
bezieht
1
Juli
lebenslange
Rente
Höhe
DM
monatlich
.
Ferner
hat
Ehemann
Ehe
Versorgungsanwartschaften
Lebensversicherungen
AG
worben
Deckungskapital
Ende
Ehezeit
DM
Vertrag
Nr.
DM
Vertrag
Nr.
betrug
.
Versicherungsverträge
gewähren
Ehemann
Recht
lebenslänglichen
Altersrente
Kapitalzahlung
wählen
.
Ehemann
hat
Schreiben
21
.
August
Kapitaloption
Gebrauch
gemacht
.
sind
Ehemann
Ehe
erworbene
Kapitallebensversicherungen
Ehemann
Ehe
Anspruch
genommene
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen
festgestellt
.
Amtsgericht
hat
nur
Ehegatten
gesetzlichen
Rentenversicherung
erworbenen
damals
DM
Ehemann
DM
Ehefrau
festgestellten
ehezeitlichen
Anrechte
Ehemann
erworbene
volldynamische
gung
umgerechnete
ehezeitliche
Anrecht
Höhe
DM
Versorgungsausgleich
einbezogen
so
Ausgleichanspruch
Ehefrau
Höhe
256,80
:
DM
errechnet
.
hat
Versorgungsausgleich
geregelt
§
Abs.
Nr.
Wege
"
Supersplittings
"
Rentenanwartschaften
Höhe
DM
monatlich
bezogen
31
Juli
Versicherungskonto
Ehefrau
übertragen
hat
.
hat
Ehemann
gemäß
§
Abs.
Nr.
aufgegeben
Ehefrau
Beitragszahlung
Höhe
DM
Rentenanwartschaften
Höhe
DM
monatlich
bezogen
31
Juli
einzuzahlen
.
Beschwerde
Ehefrau
hat
Oberlandesgericht
Zurückweisung
Anschlußbeschwerde
Ehemannes
auch
Anrechte
Ehemanns
trägen
Nr.
Nr.
bestehenden
Lebensversicherungsver003
Versorgungsausgleich
einbezogen
Ausgleichsanspruch
Ehefrau
Ehemann
Höhe
DM
ges
.
Rente
DM
Betriebsrente
DM
Lebensversicherung
DM
Lebensversicherung
1.153,07
DM
Versorgung
Ehemann
DM
gesetzliche
Rente
Ehefrau
DM
:
DM
errechnet
.
hat
Versorgungsausgleich
geregelt
§
Abs.
Nr.
Wege
"
Supersplittings
"
Rentenanwartschaften
Ehemannes
Höhe
DM
monatlich
bezogen
31
Juli
Versicherungskonto
Ehefrau
übertragen
hat
.
verbleibenden
Ausgleichsbetrags
hat
Ehemann
gemäß
§
Abs.
Nr.
aufgegeben
Betrag
DM
Versicherungskonto
Ehefrau
Begründung
Rentenanwartschaften
Höhe
DM
monatlich
bezogen
31
Juli
einzuzahlen
.
Verurteilung
Beitragszahlung
wendet
Ehemann
weiteren
Beschwerde
.
II
.
Rechtsmittel
führt
Aufhebung
angefochtenen
Entscheidung
Zurückverweisung
Sache
Oberlandesgericht
.
1
.
Auffassung
Oberlandesgerichts
sind
Durchführung
Versorgungsausgleichs
auch
ehezeitlich
erworbenen
Versorgungsanrechte
Lebensversicherungsverträgen
Endnummern
berücksichtigen
.
handele
Versicherungen
"
primärer
Rentenautomatik
"
Kapitalwahlrecht
.
Versicherungen
unterfielen
grundsätzlich
Versorgungsausgleich
Wahlrecht
maßgebenden
Stichtag
Rechtshängigkeit
Scheidungsantrags
ausgeübt
Versicherung
Kapitallebensversicherung
umgewandelt
worden
sei
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
Oberlandesgericht
geht
zwar
Recht
Versicherungen
Ehemannes
Kapitalleistung
gerichtet
sind
.
übermittelten
"
Allgemeinen
Versicherungsbedingungen
Renten-Kapital-Versicherung
"
kann
Versicherungsnehmer
"
spätestens
Monate
Versicherungsschein
angegebenen
Leistungstermin
"
lebenslänglichen
Altersrente
"
einmaligen
Kapitalzahlung
wählen
;
wird
Wahlrecht
fristgerecht
ausgeübt
so
besteht
nur
Anspruch
zuerst
genannte
Leistung
.
zugesagte
Leistung
wurde
vereinbarten
Ablauftermin
1
.
Oktober
fällig
.
Ehemann
hat
gerichteten
Schreiben
21
.
August
Ka-
pitalwahlrecht
wirksam
ausgeübt
.
Anrecht
Rentenleistung
gerichteten
Lebensversicherung
Kapitalwahlrecht
unterliegt
jedoch
länger
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Anrechtsinhaber
Kapitalwahlrecht
wirksam
Gebrauch
macht
.
gilt
Senat
erst
Erlaß
angefochtenen
Entscheidung
ergangenen
Abdruck
beigefügten
Beschluß
5
.
Februar
Veröffentlichung
bestimmt
dargelegt
hat
auch
dann
Kapitalwahlrecht
erst
Rechtshängigkeit
Scheidungsantrags
ausgeübt
Versicherung
somit
erst
Stichtag
Kapitallebensversicherung
umgewandelt
wird
.
ergibt
Ausformung
Versorgungsausgleich
geltenden
Recht
gefunden
hat
.
ist
Versorgungsausgleich
Ausgleich
Rentenanrechten
zugeschnitten
;
Ausgleich
Kapitalforderungen
stellen
§
§
.
geeigneten
Ausgleichsmechanismen
Verfügung
.
belegt
auch
vorliegende
Fall
.
Mechanismus
§
setzt
anders
schuldrechtliche
Versorgungsausgleich
Seiten
ausgleichsberechtigten
Ehegatten
Rentenleistung
gerichtetes
Anrecht
.
Werden
nicht-volldynamischen
Anrecht
Versorgungsleistungen
hier
Deckungskapital
finanziert
so
eröffnet
§
Nr.
zwar
Möglichkeit
volldynamisches
Rentenanrecht
fiktive
Einzahlung
Deckungskapitals
Beitrag
gesetzliche
Rentenversicherung
volldynamisches
Rentenanrecht
umzurechnen
.
Umrechnungsmechanismus
soll
schon
Bezugnahme
§
Satz
§
Nr.
genannten
"
Renten
ähnlichen
derkehrenden
Leistungen
"
ergibt
nur
Anrechte
unterschiedlicher
Dynamik
wertmäßig
vergleichbar
machen
;
soll
ermöglichen
hinaus
Kapitalleistung
gerichtete
Anrechte
Lebensversicherung
Rentenanrechten
gesetzlichen
Rentenversicherung
gleichzusetzen
.
Senat
verkennt
Auffassung
Ehegatten
benachteiligen
kann
andere
Ehegatte
Rechtshängigkeit
Scheidungsantrags
Kapitalwahlrecht
Gebrauch
macht
Versorgungsausgleich
unterliegende
Anrechte
Versorgungsausgleich
entzieht
.
Beschluß
5
.
Februar
aaO
hat
Senat
indes
Wege
aufgezeigt
Benachteiligung
vorzubeugen
Rahmen
Zugewinnausgleichs
aufzufangen
.
Allerdings
haben
Parteien
vorliegenden
Fall
Zugewinn
ehevertraglich
ausgeschlossen
.
haben
Möglichkeit
eröffnet
Ehemann
später
geschehen
Anrechte
bestehenden
cherungen
Ausübung
Kapitalwahlrechts
Versorgungsausgleich
entzieht
Ergebnis
ausgleichungsfrei
stellt
.
Gefahr
ist
allerdings
erst
Beschluß
Senats
5
.
Februar
aaO
begründet
worden
;
hätte
gleicher
Weise
verwirklicht
Ehemann
bereits
Rechtshängigkeit
Scheidungsantrags
Kapitalwahlrecht
Gebrauch
gemacht
hätte
.
Falle
hätte
schon
bisheriger
Rechtsprechung
vgl.
Senatsbeschluß
10
.
Februar
FamRZ
nunmehr
Kapitalanrecht
umgewandelte
ursprüngliche
Rentenanrecht
länger
Versorgungsausgleich
unterlegen
;
Stelle
Versorgungsausgleichs
tretende
Zugewinnausgleich
war
jedoch
Ehevertrag
Parteien
ausgeschlossen
hätte
Ausgleich
Anrechte
bewirken
können
.
Nachteil
ist
Konsequenz
notarieller
Beratung
geschlossenen
Ehevertrags
.
2
.
angefochtene
Entscheidung
kann
Bestand
haben
.
Senat
ist
Lage
selbst
abschließend
entscheiden
.
Gericht
weiteren
Beschwerde
ist
nur
Ausgleich
Anrechte
Lebensversicherungsverträgen
Regelung
Versorgungsausgleichs
insgesamt
angefallen
.
Ehemann
erworbenen
ehezeitlichen
Anrechte
werden
Wert
Wert
Ehefrau
erworbenen
ehezeitlichen
Anrechte
übersteigt
nur
Saldo
Beitragszahlung
ausgeglichen
.
schließt
Ausgleich
begründeten
Anrechte
Ausgleichsformen
anteilig
zuzuweisen
Regelung
Versorgungsausgleichs
nur
Ansehung
deten
Anrechte
entfallenden
Quote
ändern
.
unterliegt
auch
Berücksichtigung
Ehemann
Parteien
gesetzlichen
Rentenversicherung
erworbenen
Anrechte
Versorgungsausgleich
erfahren
haben
Überprüfung
Senat
.
Ehemann
erworbene
Anrecht
ist
lungen
Oberlandesgerichts
noch
Leistungsstadium
volldynamisch
.
Oberlandesgericht
hat
Anrecht
Maßgabe
volldynamisches
Anrecht
umgewertet
.
ist
Entscheidung
Senats
1
.
Januar
mehr
anzuwenden
.
Barwert
begründeten
Anrechts
muß
Tatrichter
neu
gegebenenfalls
geänderten
BarwertVO
ermittelt
werden
.
Ehefrau
erworbenen
Anrechte
werden
Auswirkungen
Berufsausbildungszeiten
Gesamtleistungsbewertung
Maßgabe
Art
.
Nr.
Gesetzes
Ergänzung
Gesetzes
Reform
gesetzlichen
Rentenversicherung
Förderung
kapitalgedeckten
Altersvermögensergänzungsgesetz
AvmEG
-9-
21
.
März
.
neu
gefaßten
§
Abs.
Satz
berücksichtigen
sein
.
wird
Anrechte
Hinblick
Abs.
Satz
Art
.
Nr.
Buchstabe
AvmEG
eingefügt
worden
ist
prüfen
sein
Ehefrau
Anrechnungszeiten
Schwangerschaft
Mutterschaft
§
Abs.
Satz
Nr.
gutzubringen
sind
.
Sprick
Wagenitz
Weber-Monecke