BESCHLUSS 19 . März Familiensache Nachschlagewerk : ja : § Nr. Anrechte Rentenlebensversicherung Kapitalwahlrecht können Berechtigte Wahlrecht erst Rechtshängigkeit Scheidungsantrags ausübt Wege Versorgungsausgleichs ausgeglichen werden Kapitalleistung Heranziehung § Nr. Rentenleistung umgerechnet wird Fortführung Senatsbeschlusses 5 . Februar Veröffentlichung bestimmt . Beschluß 19 . März AG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 19 . März Vorsitzende Richterin Dr. Richter Weber-Monecke Prof. Dr. Dr. beschlossen : weitere Beschwerde Antragsgegners wird Beschluß 18 . Zivilsenats Senat Familiensachen Oberlandesgerichts 9 . Februar aufgehoben . Sache wird erneuten Behandlung Entscheidung auch Kosten weiteren Beschwerde Oberlandesgericht zurückverwiesen . :   DM Gründe : 27 . August geschlossene Ehe Parteien notariell beurkundetem Vertrag 21 November Gütertrennung vereinbart hatten wurde Ehemann Antragsgegner 18 . August zugestellten Antrag Verbundurteil Amtsgerichts 10 . Mai geschieden insoweit rechtskräftig 28 . Juni . Versorgungsausgleich wurde abgetrennt Beschluß 29 . März geregelt . Ehezeit 1 . August 31 Juli ; § Abs. erwarben Ehegatten jeweils Rentenanwartschaften gesetzlichen Rentenversicherung Bundesversicherungsanstalt Angestellte Verfahrensbeteiligte zwar 12 . März geborene Ehefrau Höhe DM 30 . Juni geborene Ehemann Höhe DM jeweils monatlich bezogen 31 Juli . Ehemann bezieht 1 Juli Vollrente Alters . hat Ehezeit Versorgungsanwartschaften Versicherungsgesellschaft erworben 1 . Oktober Eintritt Vorruhestand 31 . Dezember tätig war . betrieblichen Altersversorgung noch Leistungsstadium volldynamisch ist privatrechtlich organisierter Träger Realteilung zuläßt bezieht 1 Juli lebenslange Rente Höhe DM monatlich . Ferner hat Ehemann Ehe Versorgungsanwartschaften Lebensversicherungen AG worben Deckungskapital Ende Ehezeit DM Vertrag Nr. DM Vertrag Nr. betrug . Versicherungsverträge gewähren Ehemann Recht lebenslänglichen Altersrente Kapitalzahlung wählen . Ehemann hat Schreiben 21 . August Kapitaloption Gebrauch gemacht . sind Ehemann Ehe erworbene Kapitallebensversicherungen Ehemann Ehe Anspruch genommene Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen festgestellt . Amtsgericht hat nur Ehegatten gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen damals DM Ehemann DM Ehefrau festgestellten ehezeitlichen Anrechte Ehemann erworbene volldynamische gung umgerechnete ehezeitliche Anrecht Höhe DM Versorgungsausgleich einbezogen so Ausgleichanspruch Ehefrau Höhe 256,80 : DM errechnet . hat Versorgungsausgleich geregelt § Abs. Nr. Wege " Supersplittings " Rentenanwartschaften Höhe DM monatlich bezogen 31 Juli Versicherungskonto Ehefrau übertragen hat . hat Ehemann gemäß § Abs. Nr. aufgegeben Ehefrau Beitragszahlung Höhe DM Rentenanwartschaften Höhe DM monatlich bezogen 31 Juli einzuzahlen . Beschwerde Ehefrau hat Oberlandesgericht Zurückweisung Anschlußbeschwerde Ehemannes auch Anrechte Ehemanns trägen Nr. Nr. bestehenden Lebensversicherungsver003 Versorgungsausgleich einbezogen Ausgleichsanspruch Ehefrau Ehemann Höhe DM ges . Rente DM Betriebsrente DM Lebensversicherung DM Lebensversicherung 1.153,07 DM Versorgung Ehemann DM gesetzliche Rente Ehefrau DM : DM errechnet . hat Versorgungsausgleich geregelt § Abs. Nr. Wege " Supersplittings " Rentenanwartschaften Ehemannes Höhe DM monatlich bezogen 31 Juli Versicherungskonto Ehefrau übertragen hat . verbleibenden Ausgleichsbetrags hat Ehemann gemäß § Abs. Nr. aufgegeben Betrag DM Versicherungskonto Ehefrau Begründung Rentenanwartschaften Höhe DM monatlich bezogen 31 Juli einzuzahlen . Verurteilung Beitragszahlung wendet Ehemann weiteren Beschwerde . II . Rechtsmittel führt Aufhebung angefochtenen Entscheidung Zurückverweisung Sache Oberlandesgericht . 1 . Auffassung Oberlandesgerichts sind Durchführung Versorgungsausgleichs auch ehezeitlich erworbenen Versorgungsanrechte Lebensversicherungsverträgen Endnummern berücksichtigen . handele Versicherungen " primärer Rentenautomatik " Kapitalwahlrecht . Versicherungen unterfielen grundsätzlich Versorgungsausgleich Wahlrecht maßgebenden Stichtag Rechtshängigkeit Scheidungsantrags ausgeübt Versicherung Kapitallebensversicherung umgewandelt worden sei . Ausführungen halten rechtlichen Nachprüfung stand . Oberlandesgericht geht zwar Recht Versicherungen Ehemannes Kapitalleistung gerichtet sind . übermittelten " Allgemeinen Versicherungsbedingungen Renten-Kapital-Versicherung " kann Versicherungsnehmer " spätestens Monate Versicherungsschein angegebenen Leistungstermin " lebenslänglichen Altersrente " einmaligen Kapitalzahlung wählen ; wird Wahlrecht fristgerecht ausgeübt so besteht nur Anspruch zuerst genannte Leistung . zugesagte Leistung wurde vereinbarten Ablauftermin 1 . Oktober fällig . Ehemann hat gerichteten Schreiben 21 . August Ka- pitalwahlrecht wirksam ausgeübt . Anrecht Rentenleistung gerichteten Lebensversicherung Kapitalwahlrecht unterliegt jedoch länger Versorgungsausgleich Zugewinnausgleich Anrechtsinhaber Kapitalwahlrecht wirksam Gebrauch macht . gilt Senat erst Erlaß angefochtenen Entscheidung ergangenen Abdruck beigefügten Beschluß 5 . Februar Veröffentlichung bestimmt dargelegt hat auch dann Kapitalwahlrecht erst Rechtshängigkeit Scheidungsantrags ausgeübt Versicherung somit erst Stichtag Kapitallebensversicherung umgewandelt wird . ergibt Ausformung Versorgungsausgleich geltenden Recht gefunden hat . ist Versorgungsausgleich Ausgleich Rentenanrechten zugeschnitten ; Ausgleich Kapitalforderungen stellen § § . geeigneten Ausgleichsmechanismen Verfügung . belegt auch vorliegende Fall . Mechanismus § setzt anders schuldrechtliche Versorgungsausgleich Seiten ausgleichsberechtigten Ehegatten Rentenleistung gerichtetes Anrecht . Werden nicht-volldynamischen Anrecht Versorgungsleistungen hier Deckungskapital finanziert so eröffnet § Nr. zwar Möglichkeit volldynamisches Rentenanrecht fiktive Einzahlung Deckungskapitals Beitrag gesetzliche Rentenversicherung volldynamisches Rentenanrecht umzurechnen . Umrechnungsmechanismus soll schon Bezugnahme § Satz § Nr. genannten " Renten ähnlichen derkehrenden Leistungen " ergibt nur Anrechte unterschiedlicher Dynamik wertmäßig vergleichbar machen ; soll ermöglichen hinaus Kapitalleistung gerichtete Anrechte Lebensversicherung Rentenanrechten gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen . Senat verkennt Auffassung Ehegatten benachteiligen kann andere Ehegatte Rechtshängigkeit Scheidungsantrags Kapitalwahlrecht Gebrauch macht Versorgungsausgleich unterliegende Anrechte Versorgungsausgleich entzieht . Beschluß 5 . Februar aaO hat Senat indes Wege aufgezeigt Benachteiligung vorzubeugen Rahmen Zugewinnausgleichs aufzufangen . Allerdings haben Parteien vorliegenden Fall Zugewinn ehevertraglich ausgeschlossen . haben Möglichkeit eröffnet Ehemann später geschehen Anrechte bestehenden cherungen Ausübung Kapitalwahlrechts Versorgungsausgleich entzieht Ergebnis ausgleichungsfrei stellt . Gefahr ist allerdings erst Beschluß Senats 5 . Februar aaO begründet worden ; hätte gleicher Weise verwirklicht Ehemann bereits Rechtshängigkeit Scheidungsantrags Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht hätte . Falle hätte schon bisheriger Rechtsprechung vgl. Senatsbeschluß 10 . Februar FamRZ nunmehr Kapitalanrecht umgewandelte ursprüngliche Rentenanrecht länger Versorgungsausgleich unterlegen ; Stelle Versorgungsausgleichs tretende Zugewinnausgleich war jedoch Ehevertrag Parteien ausgeschlossen hätte Ausgleich Anrechte bewirken können . Nachteil ist Konsequenz notarieller Beratung geschlossenen Ehevertrags . 2 . angefochtene Entscheidung kann Bestand haben . Senat ist Lage selbst abschließend entscheiden . Gericht weiteren Beschwerde ist nur Ausgleich Anrechte Lebensversicherungsverträgen Regelung Versorgungsausgleichs insgesamt angefallen . Ehemann erworbenen ehezeitlichen Anrechte werden Wert Wert Ehefrau erworbenen ehezeitlichen Anrechte übersteigt nur Saldo Beitragszahlung ausgeglichen . schließt Ausgleich begründeten Anrechte Ausgleichsformen anteilig zuzuweisen Regelung Versorgungsausgleichs nur Ansehung deten Anrechte entfallenden Quote ändern . unterliegt auch Berücksichtigung Ehemann Parteien gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Anrechte Versorgungsausgleich erfahren haben Überprüfung Senat . Ehemann erworbene Anrecht ist lungen Oberlandesgerichts noch Leistungsstadium volldynamisch . Oberlandesgericht hat Anrecht Maßgabe volldynamisches Anrecht umgewertet . ist Entscheidung Senats 1 . Januar mehr anzuwenden . Barwert begründeten Anrechts muß Tatrichter neu gegebenenfalls geänderten BarwertVO ermittelt werden . Ehefrau erworbenen Anrechte werden Auswirkungen Berufsausbildungszeiten Gesamtleistungsbewertung Maßgabe Art . Nr. Gesetzes Ergänzung Gesetzes Reform gesetzlichen Rentenversicherung Förderung kapitalgedeckten Altersvermögensergänzungsgesetz AvmEG -9- 21 . März . neu gefaßten § Abs. Satz berücksichtigen sein . wird Anrechte Hinblick Abs. Satz Art . Nr. Buchstabe AvmEG eingefügt worden ist prüfen sein Ehefrau Anrechnungszeiten Schwangerschaft Mutterschaft § Abs. Satz Nr. gutzubringen sind . Sprick Wagenitz Weber-Monecke