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393 lines
3.3 KiB

BESCHLUSS
13
.
Juni
Kostenfestsetzungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
FamFG
§
;
VV
Vorbem
.
3.2.2
Nr.
Vergütung
Unterbringungssache
Wege
Verfahrenskostenhilfe
beigeordneten
Rechtsanwalts
bestimmt
Nummer
VV
Anschluss
29
.
März
juris
.
Beschluss
13
.
Juni
AG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
.
Juni
Richter
Schilling
Dr.
Dr.
Dr.
Botur
beschlossen
:
Erinnerung
Beschluss
Urkundsbeamten
Geschäftsstelle
Bundesgerichtshofs
8
Juli
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Senat
hat
Betroffenen
Rechtsbeschwerde
betreuungsrechtliche
Genehmigung
Unterbringung
Verfahrenskostenhilfe
bewilligt
Erinnerungsführerin
Verfahrensbevollmächtigte
beigeordnet
.
Abschluss
Rechtsbeschwerdeverfahrens
Zurückverweisung
Sache
Landgericht
führte
hat
Erinnerungsführerin
Bundesgerichtshof
beantragt
Vergütung
Nr.
VV
.
V.m
.
Vorbemerkung
Nr.
VV
festzusetzen
.
Urkundsbeamte
Geschäftsstelle
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Beschluss
8
Juli
teilweise
zurückgewiesen
.
wendet
Erinnerungsführerin
Erinnerung
.
II
.
fristgebundene
vgl.
BT-Drucks
.
15/4952
S.
Erinnerung
ist
gemäß
§
Abs.
zulässig
begründet
.
Recht
hat
Urkundsbeamte
Geschäftsstelle
Vergütung
Erinnerungsführerin
Nr.
Höhe
Auslagenpauschale
Umsatzsteuer
festgesetzt
.
1
.
Auffassung
Erinnerungsführerin
bestimmt
Vergütung
Rahmen
Verfahrenskostenhilfe
§
Abs.
FamFG
beigeordneten
Rechtsanwalts
Unterbringungssachen
Nr.
VV
.
V.m
.
Vorbemerkung
Nr.
VV
Nr.
VV
.
beträgt
Verfahrensgebühr
Tätigkeit
Rechtsanwalts
Freiheitsentziehungssachen
§
FamFG
Unterbringungssachen
§
FamFG
Unterbringungsmaßnahmen
§
Nr.
FamFG
Rechtszug
.
Vergütungsregelung
ist
auch
maßgeblich
Rechtsanwalt
Unterbringungssache
Rechtsbeschwerdeverfahren
Bundesgerichtshof
beigeordnet
wird
.
Freiheitsentziehungssachen
§
FamFG
hat
Bundesgerichtshof
bereits
entschieden
29
.
März
juris
.
Begründet
wurde
Entscheidung
Wesentlichen
Rechtsbeschwerde
Freiheitsentziehungssachen
§
FamFG
Vorbemerkung
VV
erwähnt
insbesondere
Nr.
Vorbemerkung
erfasst
werde
.
sei
Unterabschnitt
zwar
auch
Verfahren
Rechtsbeschwerden
Familiensachen
anzuwenden
.
Begriff
"
Familiensachen
"
knüpfe
Gesetz
jedoch
§
Kreis
Familiensachen
definiert
vgl.
Gerold/Schmidt/MüllerRabe
19
.
Aufl
.
VV
Vorb
.
.
.
Familiensachen
seien
Buch
FamFG
geregelten
Angelegenheiten
freiwilligen
Gerichtsbarkeit
also
auch
Buch
geregelten
chen
.
Definition
§
FamFG
auch
andere
Gesetze
maßgeblich
sei
Begriff
Familiensache
verwenden
BT-Drucks
.
S.
gelte
ebenfalls
Rahmen
Nr.
Vorbemerkung
VV
.
Hätte
Gesetzgeber
dort
Rechtsbeschwerden
Gesetz
Verfahren
Familiensachen
Angelegenheiten
freiwilligen
Gerichtsbarkeit
lediglich
Rechtsbeschwerden
Familiensachen
erfassen
wollen
hätte
nahe
gelegen
ebenso
vergleichbaren
Fällen
Nr.
Vorbemerkung
VV
Formulierung
"
Rechtsbeschwerden
FamFG
"
Ausdruck
bringen
.
2
.
Auffassung
schließt
Senat
Vergütung
beigeordneten
Rechtsanwalts
Unterbringungssachen
§
FamFG
.
Unterbringungssachen
§
FamFG
enthält
Teil
Vergütungsverzeichnisses
Nummer
VV
Sonderregelung
.
Auffassung
Erinnerung
gilt
Vergütungsregelung
eindeutigen
Wortlaut
auch
Rechtsbeschwerdeverfahren
Unterbringungssachen
vgl.
Beschluss
29
.
März
juris
.
Anmerkung
Nummer
VV
entsteht
dort
geregelte
Gebühr
Rechtszug
.
Einschränkung
dahingehend
Rechtsbeschwerde
Vergütungsregelung
ausgenommen
sein
soll
lässt
Norm
entnehmen
vgl.
aaO
.
Dose
Nedden-Boeger
Botur
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
27.05.2010
Entscheidung