BESCHLUSS 13 . Juni Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja FamFG § ; VV Vorbem . 3.2.2 Nr. Vergütung Unterbringungssache Wege Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt Nummer VV Anschluss 29 . März juris . Beschluss 13 . Juni AG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . Juni Richter Schilling Dr. Dr. Dr. Botur beschlossen : Erinnerung Beschluss Urkundsbeamten Geschäftsstelle Bundesgerichtshofs 8 Juli wird zurückgewiesen . Gründe : Senat hat Betroffenen Rechtsbeschwerde betreuungsrechtliche Genehmigung Unterbringung Verfahrenskostenhilfe bewilligt Erinnerungsführerin Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet . Abschluss Rechtsbeschwerdeverfahrens Zurückverweisung Sache Landgericht führte hat Erinnerungsführerin Bundesgerichtshof beantragt Vergütung Nr. VV . V.m . Vorbemerkung Nr. VV festzusetzen . Urkundsbeamte Geschäftsstelle Bundesgerichtshofs hat Antrag Beschluss 8 Juli teilweise zurückgewiesen . wendet Erinnerungsführerin Erinnerung . II . fristgebundene vgl. BT-Drucks . 15/4952 S. Erinnerung ist gemäß § Abs. zulässig begründet . Recht hat Urkundsbeamte Geschäftsstelle Vergütung Erinnerungsführerin Nr. Höhe € Auslagenpauschale Umsatzsteuer festgesetzt . 1 . Auffassung Erinnerungsführerin bestimmt Vergütung Rahmen Verfahrenskostenhilfe § Abs. FamFG beigeordneten Rechtsanwalts Unterbringungssachen Nr. VV . V.m . Vorbemerkung Nr. VV Nr. VV . beträgt Verfahrensgebühr Tätigkeit Rechtsanwalts Freiheitsentziehungssachen § FamFG Unterbringungssachen § FamFG Unterbringungsmaßnahmen § Nr. FamFG Rechtszug € . Vergütungsregelung ist auch maßgeblich Rechtsanwalt Unterbringungssache Rechtsbeschwerdeverfahren Bundesgerichtshof beigeordnet wird . Freiheitsentziehungssachen § FamFG hat Bundesgerichtshof bereits entschieden 29 . März juris . Begründet wurde Entscheidung Wesentlichen Rechtsbeschwerde Freiheitsentziehungssachen § FamFG Vorbemerkung VV erwähnt insbesondere Nr. Vorbemerkung erfasst werde . sei Unterabschnitt zwar auch Verfahren Rechtsbeschwerden Familiensachen anzuwenden . Begriff " Familiensachen " knüpfe Gesetz jedoch § Kreis Familiensachen definiert vgl. Gerold/Schmidt/MüllerRabe 19 . Aufl . VV Vorb . . . Familiensachen seien Buch FamFG geregelten Angelegenheiten freiwilligen Gerichtsbarkeit also auch Buch geregelten chen . Definition § FamFG auch andere Gesetze maßgeblich sei Begriff Familiensache verwenden BT-Drucks . S. gelte ebenfalls Rahmen Nr. Vorbemerkung VV . Hätte Gesetzgeber dort Rechtsbeschwerden Gesetz Verfahren Familiensachen Angelegenheiten freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich Rechtsbeschwerden Familiensachen erfassen wollen hätte nahe gelegen ebenso vergleichbaren Fällen Nr. Vorbemerkung VV Formulierung " Rechtsbeschwerden FamFG " Ausdruck bringen . 2 . Auffassung schließt Senat Vergütung beigeordneten Rechtsanwalts Unterbringungssachen § FamFG . Unterbringungssachen § FamFG enthält Teil Vergütungsverzeichnisses Nummer VV Sonderregelung . Auffassung Erinnerung gilt Vergütungsregelung eindeutigen Wortlaut auch Rechtsbeschwerdeverfahren Unterbringungssachen vgl. Beschluss 29 . März juris . Anmerkung Nummer VV entsteht dort geregelte Gebühr Rechtszug . Einschränkung dahingehend Rechtsbeschwerde Vergütungsregelung ausgenommen sein soll lässt Norm entnehmen vgl. aaO . Dose Nedden-Boeger Botur Vorinstanzen : AG Entscheidung 27.05.2010 Entscheidung