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186 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
27
November
Rechtsstreit
ECLI
:
:
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
November
Vizepräsidenten
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Wert
beabsichtigten
Revision
geltend
machenden
Beschwer
§
Nr.
wird
bis
zu
festgesetzt
.
Gründe
:
Begehrt
Darlehensnehmer
Feststellung
Darlehensvertrag
Fall
wirksamen
Widerrufs
gemäß
§
Abs.
Satz
10
.
Juni
geltenden
Fassung
§
§
.
rückabzuwickeln
ist
Widerrufs
Rückgewährschuldverhältnis
umgewandelt
hat
sind
Streitwert
Widerruf
erbrachten
Tilgungsleistungen
maßgeblich
Senatsbeschlüsse
12
.
Januar
XI
.
f.
4
.
März
XI
.
25
.
Oktober
XI
.
10
.
Januar
XI
ZB
juris
21
.
Februar
XI
juris
.
18
.
September
XI
.
.
vorliegend
Widerruf
Tilgungsleistungen
allein
streitgegenständliche
Zwischendarlehen
erbracht
wurden
Abs.
ist
monatlichen
Zinsraten
Höhe
abzustellen
Anlage
.
Zeitraum
September
bis
Berechnung
maßgeblichen
ersten
Widerrufserklärung
5
.
Oktober
bemisst
Streitwert
mithin
.
Beschwerde
abweichenden
insoweit
Landgericht
Berufungsgericht
folgenden
Berechnung
miteinbezogenen
monatlichen
Sparraten
jeweils
wurden
Darlehensvertrag
Überschrift
"
Daten
Zwischendarlehensvertrag
"
aufgeführt
Anlage
Mitte
Zwischendarlehen
streitgegenständlichen
Bausparvertrag
geleistet
.
Zwischendarlehen
sollte
vertraglichen
Abreden
erst
Bausparguthaben
Bauspardarlehen
getilgt
werden
siehe
Anlage
Abs.
.
Ellenberger
Derstadt
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
Dauber