BESCHLUSS 27 November Rechtsstreit ECLI : : XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 November Vizepräsidenten Prof. Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Dr. beschlossen : Wert beabsichtigten Revision geltend machenden Beschwer § Nr. wird bis zu € festgesetzt . Gründe : Begehrt Darlehensnehmer Feststellung Darlehensvertrag Fall wirksamen Widerrufs gemäß § Abs. Satz 10 . Juni geltenden Fassung § § . rückabzuwickeln ist Widerrufs Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat sind Streitwert Widerruf erbrachten Tilgungsleistungen maßgeblich Senatsbeschlüsse 12 . Januar XI . f. 4 . März XI . 25 . Oktober XI . 10 . Januar XI ZB juris 21 . Februar XI juris . 18 . September XI . . vorliegend Widerruf Tilgungsleistungen allein streitgegenständliche Zwischendarlehen erbracht wurden Abs. ist monatlichen Zinsraten Höhe € abzustellen Anlage . Zeitraum September bis Berechnung maßgeblichen ersten Widerrufserklärung 5 . Oktober bemisst Streitwert mithin € € . Beschwerde abweichenden insoweit Landgericht Berufungsgericht folgenden Berechnung miteinbezogenen monatlichen Sparraten jeweils € wurden Darlehensvertrag Überschrift " Daten Zwischendarlehensvertrag " aufgeführt Anlage Mitte Zwischendarlehen streitgegenständlichen Bausparvertrag geleistet . Zwischendarlehen sollte vertraglichen Abreden erst Bausparguthaben Bauspardarlehen getilgt werden siehe Anlage Abs. . Ellenberger Derstadt Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung Dauber