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281 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
15
.
Januar
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
15
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
Thüringer
Oberlandesgerichts
27
.
September
wird
unzulässig
verworfen
Wert
Revision
geltend
machenden
Beschwer
übersteigt
§
Nr.
.
Landgericht
Klage
Leistung
Darlehensschlussrate
geringen
Teilbetrag
Höhe
abgewiesen
hatte
zwar
Hauptforderung
Darlehensvertrag
Höhe
begründet
sei
Beklagten
hilfsweise
Aufrechnung
gestellte
Gegenforderung
Leistung
Schadenersatz
Höhe
bestehe
landgerichtliche
Urteil
nur
Klägerin
Beklagte
Anschluss-)Berufung
eingelegt
hatte
war
Berufungsverfahren
nur
noch
Aufrechnung
gestellte
Gegenforderung
entscheiden
Urteil
3
November
.
;
Urteil
26
.
Oktober
115
;
Beschluss
19
.
Dezember
.
1
;
Zöller/
Vollkommer
29
.
Aufl
.
.
21
;
.
9
.
Aufl
.
.
.
bestimmte
Beschwer
Beklagten
Berufungsurteil
allein
Klage
landgerichtliche
Verurteilung
entsprechenden
Teil
.
Bestreitet
Beklagte
Klageforderung
mehr
macht
nur
noch
Aufrechnung
Gegenforderung
geltend
ist
Klage
stattgebendes
Urteil
nur
Höhe
Betrages
beschwert
Zahlung
verurteilt
worden
ist
.
Zwar
wird
Fall
Forderungen
entschieden
.
Wirtschaftlich
geht
Streit
Parteien
aber
nur
Betrag
Höhe
Klageforderung
übersteigt
.
Auch
wird
Beklagte
lediglich
belastet
unstreitige
unstreitig
gewordene
Klageforderung
Hilfe
angeblichen
Gegenforderung
tilgen
kann
erfüllen
muss
.
Wert
Beschwer
Beklagten
ist
höher
Betrag
Kläger
Urteil
zugesprochen
wird
vgl.
Beschluss
24
November
;
Beschluss
17
.
Mai
Abs.
Rechtsmittelinteresse
;
Beschluss
28
.
März
juris
.
.
;
4
.
Aufl
.
Vorbem
.
.
.
Berufungsgericht
hat
Gegenforderung
Höhe
weiteren
Lasten
Beklagten
aberkannt
Höhe
Berufung
Klägerin
landgerichtliche
Entscheidung
hinaus
Zahlung
verurteilt
.
Nur
Umfang
ist
Beklagte
Berufungsurteil
beschwert
Berufungsgericht
gebotenen
wirtschaftlichen
Betrachtung
nur
insoweit
zweitinstanzlichen
Begehren
gefolgt
ist
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Abs.
.
Streitwert
:
Menges
Vorinstanzen
:
Mühlhausen
Entscheidung
OLG
Entscheidung