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2404 lines
22 KiB

NAMEN
Verkündet
:
6
.
Dezember
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
2
§
Abs.
Frage
Erteilung
objektiv
erforderlichen
nachträglichen
Widerrufsbelehrung
Einräumung
voraussetzungslosen
vertraglichen
Widerrufsrechts
verstanden
werden
kann
.
Urteil
6
.
Dezember
XI
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
6
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
31
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
27
.
September
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
streiten
Feststellungsansprüche
Hinblick
Darlehen
Finanzierung
mittelbaren
Beteiligung
geschlossenen
Immobilienfonds
.
Klägerin
Ehemann
wurden
Ende
1997/Anfang
Vermittler
geworben
Anteilssumme
DM
%
Agio
Treuhänder
V.
beteiligen
.
Finanzierung
Fondsbeitritts
gewährte
Beklagte
Eheleuten
Vertrag
30
.
Dezember
1997/26
.
Januar
Darlehen
Nennbetrag
DM
Zinsfestschreibung
30
.
Januar
.
Darlehensvertrag
war
Eheleuten
gesondert
unterzeichnete
"
Belehrung
gesetzliches
Widerrufsrecht
"
beigefügt
.
Darlehen
zwischenzeitlich
bereits
einmal
prolongiert
worden
war
unterbreitete
Beklagte
Eheleuten
Schreiben
16
.
Januar
Hinweis
30
.
Januar
auslaufende
vertraglich
vereinbarte
Zinsbindungsfrist
Angebot
Prolongation
Darlehens
"
Angebot
Prolongation
"
alternativ
Abschluss
zusätzlichen
Zahlungsausfallversicherung
anbot
"
Angebot
Prolongation
"
.
Schreiben
waren
Widerrufsbelehrungen
beigefügt
"
Widerrufsbelehrung
"
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
bezeichnet
waren
Darlehensvertragsnummer
enthielten
.
"
Widerrufsbelehrung
"
trug
zusätzlich
Bezeichnung
"
Anlage
Prolongation
"
.
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
lautet
auszugsweise
folgt
:
"
können
Vertragserklärung
Monats
Angabe
Gründen
Textform
Brief
Fax
widerrufen
.
Lauf
Frist
Widerruf
beginnt
Tag
Ausfertigung
Widerrufsbelehrung
Vertragsurkunde
schriftliche
Vertragsantrag
Abschrift
Vertragsurkunde
Vertragsantrags
Verfügung
gestellt
wurde
.
"
Anschreiben
Beklagten
16
.
Januar
heißt
:
"
Unterzeichnen
bitte
gewählte
Prolongationsangebot
angeheftete
Widerrufsbelehrung
jeweils
vorgesehenen
Stellen
senden
spätestens
.
Losgelöst
erhalten
Anlage
Widerrufsbelehrung
ursprünglichen
Vertragserklärung
verbunden
Bitte
Kenntnis
nehmen
Akten
nehmen
.
Beabsichtigen
Angebote
anzunehmen
so
ist
Anspruch
genommene
Darlehen
zurückzubezahlen
.
Position
"
Darlehensstand
"
ausgewiesenen
Betrag
überweisen
bitte
spätestens
oben
genannte
Darlehenskonto
.
Hoffnung
weiterhin
angenehme
Geschäftsverbindung
verbleiben
"
Eheleute
nahmen
Prolongationsangebote
erklärten
Anwaltsschreiben
6
.
Februar
Beklagten
Widerruf
Abschluss
Darlehensvertrages
gerichteten
Willenserklärung
.
eigenem
abgetretenem
Recht
Ehemannes
erhobenen
Klage
hat
Klägerin
zuletzt
Hauptsache
Verurteilung
Beklagten
Zahlung
Vertragsabschluss
geleistete
Zinsraten
erhaltene
Fondsausschüttungen
Zinsen
Zug
Zug
Abtretung
Rechte
Fondsanteil
beantragt
Weiteren
Feststellung
Rückzahlungsansprüche
Beklagten
streitgegenständlichen
Darlehensvertrag
bestehen
Beklagte
auch
Ersatz
weiteren
Vermögensschadens
Zusammenhang
Erwerb
Finanzierung
Gesellschaftsanteils
verpflichtet
ist
schließlich
Feststellung
Annahmeverzugs
Beklagten
Bezug
Abtretung
Rechte
Gesellschaftsanteil
.
Hilfsweise
hat
Neuberechnung
geleisteten
Teilzahlungen
Zinssatz
%
Erstattung
überzahlten
Zinsen
Feststellung
begehrt
Ehemann
Darlehensvertrag
vertraglich
vereinbarten
Zinsen
lediglich
Höhe
%
schulden
.
hat
Auffassung
vertreten
Klageforderungen
fänden
Grundlage
Widerruf
Darlehensvertragserklärungen
Eheleute
auch
Schadensersatzansprüchen
arglistigen
Täuschung
Anlageberater
Beklagten
Fondsinitiatoren
institutionalisiert
zusammengearbeitet
habe
Grundsätzen
verbundenen
Geschäfts
zuzurechnen
sei
.
Landgericht
hat
Klage
zuletzt
gestellten
Hauptanträgen
Ausnahme
Feststellung
Ersatzpflicht
weiteren
Vermögensschadens
gerichteten
Antrags
unzulässig
erachtet
hat
stattgegeben
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
Beklagten
hat
Berufungsgericht
zurückgewiesen
.
erkennenden
Senat
zugelassenen
Revision
erstrebt
Beklagte
weiterhin
Klageabweisung
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Beklagten
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Wesentlichen
ausgeführt
:
Eheleute
hätten
Widerrufserklärung
6
.
Februar
wirksam
vertraglichen
Widerrufsrecht
Gebrauch
gemacht
.
Beklagte
habe
Übersendung
Widerrufsbelehrung
Schreiben
16
.
Januar
Vereinbarung
Widerrufsrechts
angeboten
.
Ausübung
Widerrufs
liege
Annahmeerklärung
.
Begleitschreiben
Beklagten
16
.
Januar
enthalte
abgesehen
Hinweis
Übersendung
Belehrung
"
losgelöst
"
Prolongationsangebot
erfolge
Erläuterung
Bezug
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
.
Widerrufsbelehrung
sei
empfangsbedürftige
Willenserklärung
so
auszulegen
Eheleute
Erklärungsempfänger
Glauben
Berücksichtigung
Verkehrssitte
hätten
verstehen
müssen
.
Entscheidend
sei
Wille
Erklärenden
normative
Auslegung
ermittelnde
objektive
Erklärungswert
Verhaltens
.
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
noch
Begleitschreiben
werde
Widerrufsbelehrung
"
Nachbelehrung
"
bezeichnet
würden
Umstände
Bedingungen
benannt
Vorliegen
Widerrufsbelehrung
Gültigkeit
haben
solle
.
Beklagte
habe
auch
etwa
ausgeführt
Übersendung
neuerlichen
Belehrung
entstandener
Zweifel
Wirksamkeit
Erstbelehrung
erfolge
.
neue
Belehrung
"
vorsorglich
"
"
fürsorglich
"
erfolge
sei
Rede
.
Widerrufsbelehrung
sei
vielmehr
einschränkungslos
formuliert
Eheleute
Vertragserklärung
Angabe
Gründen
widerrufen
könnten
.
Insgesamt
verhalte
Belehrung
allein
Modalitäten
Ausübung
Widerrufsrechts
Widerruflichkeit
einzuschränken
.
sei
erkennbar
Eheleute
tatsächlich
gewusst
hätten
allgemein
Beklagten
rechtliche
Bedenken
Wirksamkeit
ursprünglich
verwendeten
Widerrufsbelehrung
aufgekommen
waren
noch
sei
ersichtlich
Beklagte
gehabt
habe
Klägerin
Ehemann
Kenntnis
anzunehmen
Beklagte
überhaupt
derartigen
Kenntnis
ausgegangen
sei
.
Eheleute
hätten
Annahme
gehabt
Widerrufsbelehrung
solle
nur
vorsorglich
erfolgen
Beklagten
entsprechende
Klarstellung
Weiteres
möglich
gewesen
sei
.
Nur
Falle
hier
jedoch
fehlenden
Klarstellung
neue
Widerrufsbelehrung
lediglich
gelten
solle
alte
Belehrung
unwirksam
sei
Darlehensvertrages
kausale
Haustürsituation
vorgelegen
habe
könne
Unmissverständlichkeit
Erklärung
Sicht
unbefangenen
Verbrauchers
vorliegen
höchstrichterliche
Rechtsprechung
fordere
.
hätten
Eheleute
ausgehen
dürfen
Beklagte
weiteren
Voraussetzungen
unabhängiges
Widerrufsrecht
habe
einräumen
wollen
.
Beklagte
könne
auch
gehört
werden
Klägerin
Ehemann
hätten
annehmen
dürfen
solle
Verzicht
Bank
darlehensvertragliche
Rechte
angeboten
werden
.
Widerrufsbelehrung
noch
Begleitschreiben
enthielten
Hinweise
Sache
Angebot
unterbreitet
werden
solle
.
Vielmehr
hätten
Eheleute
Belehrung
Widerrufsfolgen
ausgehen
können
Tagen
empfangene
Leistungen
zurück
gewähren
Zinsen
gezogene
Nutzungen
herauszugeben
hätten
.
Fall
verbundenen
Geschäfts
Vorliegen
Belehrung
Angaben
enthalte
werde
allein
hingewiesen
Klägerin
auch
anderen
Vertrag
gebunden
sei
.
II
.
Beurteilung
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Klägerin
Ehemann
können
6
.
Februar
erklärten
Widerruf
Abschluss
Darlehensvertrags
gerichteten
Willenserklärungen
Erfolg
vertragliches
Widerrufsrecht
stützen
.
Recht
Eheleute
haben
Parteien
vereinbart
.
Abschluss
derartigen
Vereinbarung
ist
Eheleuten
Auffassung
Berufungsgerichts
insbesondere
Schreiben
Beklagten
16
.
Januar
nebst
beigefügter
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
angeboten
worden
.
1
.
Allerdings
kann
herrschender
Auffassung
Rechtsprechung
Schrifttum
Widerrufsrecht
nur
Gesetzes
bestehen
grundsätzlich
auch
Vereinbarungswege
festgelegt
werden
.
können
Vertragspartner
Ausprägung
Vertragsfreiheit
Widerrufsrecht
vertraglich
vereinbaren
nähere
Ausgestaltung
Rechtsfolgen
§
§
verweisen
vgl.
Staudinger/Kaiser
.
§
.
11
;
70
.
Aufl
.
§
.
5
;
2
.
Aufl
.
.
4
;
.
26
;
Verbraucherkreditverträge
3
.
Aufl
.
.
;
vertraglichen
Vereinbarung
Verlängerung
Widerrufsfrist
vgl.
Senatsurteil
13
.
Januar
XI
ZR
.
.
-9-
Bundesgerichtshof
hat
Urteil
15
.
Oktober
insoweit
abgedruckt
offen
gelassen
unklarer
Rechtslage
Bierlieferungs-)Vertrag
aufgenommene
"
Belehrung
Widerrufsrecht
"
Vereinbarung
vertraglichen
Widerrufsrechts
auszulegen
ist
.
weiteren
Urteil
30
.
Juni
hat
angenommen
Bargeschäfte
zugeschnittenen
Formularvertrag
enthaltenen
Hinweis
Widerrufsmöglichkeit
Abzahlungsgesetz
ergebe
Kunden
vertragliches
Rücktrittsrecht
.
Entscheidung
wird
Schrifttum
gefolgert
Erteilung
Widerrufsbelehrung
Vertragspartner
gesetzlichen
Regelungen
Erfüllung
persönlichen
und/oder
sachlichen
Voraussetzungen
Widerrufsrecht
zustehe
werde
Zweifel
vertragliches
Widerrufsrecht
begründet
MünchKommBGB/Masuch
5
.
Aufl
.
.
58
;
vgl.
auch
Ebnet
f.
;
einschränkend
OLG
Urteil
19
.
Juni
.
121
;
aA
Münscher
E
1.-5.03
;
EWiR
.
immer
dann
gesetzliches
Widerrufsrecht
besteht
Erteilung
Widerrufsbelehrung
Einräumung
vertraglichen
Widerrufsrechts
geschlossen
werden
kann
erscheint
allerdings
zweifelsfrei
.
hätte
nämlich
Folge
Voraussetzungen
gesetzlichen
Widerrufsrechts
mehr
ankäme
betreffenden
Vorschriften
letztlich
leer
liefen
.
Ergebnis
dürfte
Blick
gesetzlichen
Regelungen
Widerrufsrechts
bestimmte
tatbestandliche
Merkmale
anknüpfen
zumindest
Bedenken
begegnen
.
2
.
Streitfall
bedürfen
Zweifel
abschließenden
Klärung
vorliegend
ohnehin
erstmalige
Erteilung
Widerrufsbelehrung
handelt
.
Vielmehr
enthielt
bereits
Darlehensvertrag
Eheleuten
Beklagten
30
.
Dezember
1997/26
.
Januar
Widerrufsbelehrung
"
Belehrung
gesetzliches
Widerrufsrecht
"
Wirksamkeit
Parteien
Vorinstanzen
entgegengesetzte
Standpunkte
eingenommen
haben
.
Erteilung
objektiv
erforderlichen
nachträglichen
Widerrufsbelehrung
Einräumung
voraussetzungslosen
vertraglichen
Widerrufsrechts
verstanden
werden
kann
ist
Rechtsprechung
Literatur
ebenfalls
umstritten
.
Schrifttum
wird
teilweise
angenommen
nachträgliche
Belehrung
könne
insoweit
gelten
Erstbelehrung
Maier
226
;
Ergebnis
ebenso
Lindner
EWiR
;
differenzierend
hingegen
Ebnet
.
instanzgerichtlichen
Rechtsprechung
sind
hier
streitgegenständlichen
Anschreiben
Widerrufsbelehrung
übereinstimmende
nachträgliche
Belehrungen
Beklagten
Teil
Angebote
Vereinbarung
vertraglichen
Widerrufsrechts
angesehen
worden
Urteil
28
.
Mai
.
Teil
ist
Auslegung
abgelehnt
worden
.
.
OLG
f.
hat
Bank
Unsicherheit
Rechtslage
nachträglich
erteilten
Erstbelehrung
objektiv
bestehendes
Widerrufsrecht
Einräumung
vertraglichen
Widerrufsrechts
gesehen
zustimmend
Verbraucherkreditverträge
3
.
Aufl
.
.
f.
;
Ebnet
;
Münscher
E
.
Voraussetzungen
vertragliches
Widerrufsrecht
gegebenenfalls
auch
nachträglich
vereinbart
werden
kann
bedarf
Streitfall
abschließenden
Entscheidung
.
jedenfalls
Begleitschreiben
Beklagten
16
.
Januar
beigefügten
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
stellt
gebotenen
objektiven
Auslegung
Angebot
Vereinbarung
voraussetzungslosen
vertraglichen
Widerrufsrechts
.
Auffassung
Berufungsgerichts
rechtlichen
Bewertung
Grundsätze
normative
Auslegung
ermittelnden
objektiven
Erklärungswert
Individualerklärungen
zugrunde
gelegt
hat
bestimmt
Auslegungsmaßstab
allerdings
vorliegend
allgemeinen
Regeln
§
§
.
Maßgebend
ist
vielmehr
Auslegung
Allgemeiner
Geschäftsbedingungen
geltende
Grundsatz
objektiven
Auslegung
.
Auch
Maßstab
erweist
Berufungsgericht
gefundene
Auslegungsergebnis
jedoch
unzutreffend
.
Vorformulierte
Widerrufsbelehrungen
Rede
stehenden
Art
sind
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Senatsurteil
13
.
Januar
XI
ZR
.
;
Senatsbeschluss
15
.
Dezember
XI
.
13
;
s.
auch
schon
Urteil
30
.
Juni
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
.
.
früher
§
.
Bestandteil
Widerrufsbelehrung
ist
vorliegend
erkennende
Senat
insoweit
gleichlautendes
Anschreiben
Beklagten
identischer
Widerrufsbelehrung
entschieden
hat
Senatsbeschluss
15
.
Februar
XI
.
Bezug
ursprünglichen
Vertragserklärung
herstellende
Passus
Begleitschreibens
"
erhalten
Anlage
Widerrufsbelehrung
ursprünglichen
Vertragserklärung
verbunden
Bitte
Kenntnis
nehmen
Akten
nehmen
.
"
.
ständiger
Rechtsprechung
gilt
Zusammenhang
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Grundsatz
objektiven
Auslegung
.
nach
sind
ausgehend
Interessen
Vorstellungen
Verständnismöglichkeiten
rechtlich
vorgebildeten
Durchschnittskunden
einheitlich
so
auszulegen
verständigen
redlichen
Vertragspartnern
Abwägung
Interessen
normalerweise
beteiligten
Verkehrskreise
verstanden
werden
.
Betracht
bleiben
haben
Verständnismöglichkeiten
zwar
theoretisch
denkbar
praktisch
aber
fern
liegend
ernstlich
Erwägung
ziehen
sind
.
Nur
Ausschöpfung
Betracht
kommenden
Auslegungsmethoden
Zweifel
verbleiben
mindestens
Auslegungsmöglichkeiten
rechtlich
vertretbar
sind
kommt
Unklarheitenregel
§
305c
Abs.
früher
§
Anwendung
Urteil
5
.
Mai
.
Senatsurteil
7
.
Dezember
XI
.
jeweils
.
Streitfall
ist
Begleitschreiben
Beklagten
16
.
Januar
beigefügten
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
maßgeblichen
Sicht
durchschnittlichen
Kunden
Angebot
Vereinbarung
voraussetzungslosen
vertraglichen
Widerrufsrechts
verstehen
.
Auslegung
kann
erkennende
Senat
Bezirk
Berufungsgerichts
hinausgehende
Verwendung
jeweils
gleichlautenden
Texte
Anschreiben
Widerrufsbelehrung
Beklagte
Verfahren
bekannt
ist
selbst
vornehmen
Senatsurteil
7
.
Dezember
XI
.
.
Allerdings
genügte
Schreiben
Beklagten
16
.
Januar
Eheleute
beigefügten
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
erkennende
Senat
Beschluss
15
.
Februar
XI
.
.
gleichlautendes
Anschreiben
Beklagten
identischer
Widerrufsbelehrung
entschieden
hat
Anforderungen
ordnungsgemäße
Nachbelehrung
.
.
Abs.
Satz
.
ist
Beklagten
Widerrufsbelehrung
verwendete
Belehrungsformular
missverständlichen
Fassung
objektiv
geeignet
Verbraucher
hier
Klägerin
Ehemann
Beginn
Widerrufsfrist
richtig
informieren
Senatsbeschluss
15
.
Februar
XI
.
Hinweis
Senatsurteil
10
.
März
XI
.
.
.
wird
Textstelle
Begleitschreibens
Beklagten
überhaupt
erst
Bezug
ursprünglichen
Vertragserklärung
Darlehensnehmer
herstellt
"
Deutlichkeitsgebot
Abs.
Satz
gerecht
drucktechnisch
deutlich
gestaltet
noch
unmissverständlich
entnehmen
ist
Kunde
ursprüngliche
Vertragserklärung
noch
widerrufen
kann
15
.
Februar
XI
.
.
betreffende
Formulierung
Begleitschreibens
Text
Widerrufsbelehrung
gesetzlichen
Anforderungen
Nachbelehrung
etwa
ursprünglich
bestehendes
Widerrufsrecht
genügt
folgt
indes
umgekehrt
unzureichende
Nachbelehrung
Sicht
juristisch
vorgebildeten
Durchschnittskunden
sogar
Einräumung
neuen
eigenständigen
Widerrufsrechts
ursprünglichen
Vertragserklärung
darstellt
.
verkennt
Berufungsgericht
Auslegungsergebnis
Wesentlichen
nur
begründet
hat
Begleitschreiben
Beklagten
16
.
Januar
noch
beigefügte
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
seien
"
Nachbelehrung
"
bezeichnet
enthielten
entsprechende
Erläuterung
Klarstellung
.
allein
wird
indes
maßgebliche
Auslegungsstoff
ausgeschöpft
.
Zwar
besteht
Wortlaut
streitgegenständlichen
Widerrufsbelehrung
weiteren
Voraussetzungen
geknüpftes
Recht
Widerruf
Monats
beginnt
Lauf
Frist
Tag
Zurverfügungstellung
"
"
Widerrufsbelehrung
.
Indes
wurde
ausdrücklichen
Formulierung
Begleitschreiben
Widerrufsbelehrung
Kunden
lediglich
Bitte
übersandt
"
Kenntnis
nehmen
"
Einordnung
Vorgangs
Angebot
Abschluss
Vereinbarung
jedenfalls
nahelegt
.
Frage
zutreffenden
Verständnis
Widerrufsbelehrung
Anschreibens
Beklagten
16
.
Januar
objektiver
Kundensicht
kann
aber
ohnehin
Blick
allein
Wortlaut
Erklärungen
nur
Berücksichtigung
Vertragsverhältnisses
Parteien
insgesamt
beantwortet
werden
.
nur
Rahmen
hat
Beklagte
fragliche
Belehrung
erteilt
wollte
auch
Sicht
Darlehensnehmers
erteilen
.
Darlehensvertrags
Parteien
aber
hatte
Beklagte
Eheleuten
schon
30
.
Dezember
26
.
Januar
Widerrufsbelehrung
erteilt
.
Insoweit
unterscheidet
Streitfall
grundlegend
Sachverhalt
Urteil
VIII
.
Zivilsenats
Bundesgerichtshofs
30
.
Juni
zugrunde
lag
.
dort
vorgenommene
Auslegung
hatte
Erstbelehrung
Kundin
Gegenstand
.
Vorliegend
indes
wurde
Vertragsverhältnis
Zeitpunkt
Eheleute
Begleitschreiben
Beklagten
16
.
Januar
beigefügte
Widerrufserklärung
erhielten
Parteien
bereits
nahezu
Jahren
vollzogen
.
tatsächlicher
Anhaltspunkt
objektiver
Sicht
Darlehensnehmers
Annahme
hätte
begründen
können
darlehensgebende
Bank
wolle
derart
lange
Zeit
Vertragsschluss
freien
Stücken
äußeren
Anlass
also
gewissermaßen
"
heiterem
Himmel
"
neues
selbständiges
Recht
einräumen
nunmehr
voraussetzungslos
laufenden
Vertragsverhältnis
lösen
ist
vorgetragen
sonst
ersichtlich
.
Verhalten
wäre
selbst
unbefangenen
Durchschnittskunden
geläufigen
Gepflogenheiten
auch
derart
außergewöhnlich
entsprechenden
Vertragswillen
anderen
Teils
regelmäßig
weiteres
nur
Vorliegen
besonderer
Annahme
rechtfertigender
Umstände
geschlossen
werden
kann
hier
jedoch
fehlt
.
Streitfall
gilt
umso
streitige
nachträgliche
Widerrufsbelehrung
Beklagten
ausdrücklich
Prolongationsangeboten
Bezug
Darlehensvertrag
verbunden
war
.
Zwar
erfolgte
Zurverfügungstellung
Widerrufsbelehrung
ursprünglichen
Vertragserklärung
Anschreiben
16
.
Januar
"
losgelöst
"
Angeboten
.
war
Eheleuten
Darlehensnehmern
unbenommen
Angebote
anzunehmen
Folge
Vertragsverhältnis
Parteien
dann
gleichfalls
jedoch
anderen
rechtlichen
Rahmenbedingungen
Ende
gefunden
hätte
.
Prolongationsangeboten
war
aber
gleichwohl
auch
Laiensicht
unzweifelhaft
ausdrückliche
Wunsch
Beklagten
entnehmen
Darlehensvertrag
Eheleuten
gerade
beenden
vielmehr
fortzusetzen
.
Beklagte
Darlehensnehmern
gewissermaßen
"
selben
Atemzug
"
einerseits
Vertragsfortsetzung
hätte
anbieten
andererseits
Recht
hätte
einräumen
sollen
Widerruf
Vertragserklärungen
voraussetzungslos
Vertrag
lösen
ist
erkennbar
.
Auch
Sicht
rechtsunkundigen
Kunden
Berücksichtigung
allgemeinen
Erfahrungswissens
Abwicklung
geschlossener
Verträge
ergibt
Verhalten
Darlehensgebers
letztlich
Sinn
.
läuft
Rechtswirkung
Berufungsgericht
Anschreiben
16
.
Januar
nebst
beigefügter
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
Gestalt
Auslegung
Angebot
Einräumung
voraussetzungslosen
vertraglichen
Widerrufsrechts
beigemessen
hat
Erweiterung
Rechtsstellung
Eheleute
.
nämlich
schon
Widerrufsbelehrung
Darlehensvertrag
30
.
Dezember
26
.
Januar
voraussetzungsloses
vertragliches
Widerrufsrecht
Gegenstand
gehabt
hätte
macht
Klägerin
selbst
geltend
.
Hiergegen
spricht
auch
Umstand
dortige
Widerrufsbelehrung
ausdrücklich
gesetzliches
Widerrufsrecht
"
bezogen
war
.
aber
Beklagte
Eheleuten
fast
Jahre
Vertragsschluss
sogar
ursprüngliche
Rechtsstellung
hinausgehendes
freies
Widerrufsrecht
hätte
einräumen
sollen
ist
erst
recht
ersichtlich
.
Annahme
Vertragswillens
Darlehensgebers
liegt
diesbezügliche
Anhaltspunkte
hier
erkennbar
sind
auch
Sicht
unbefangenen
durchschnittlichen
Darlehensnehmers
.
Selbst
Standpunkt
Berufungsgerichts
ergibt
Streitfall
angefochtenen
Urteil
unberücksichtigt
gebliebenem
unstreitigem
Parteivorbringen
Eheleute
Anschreiben
Beklagten
16
.
Januar
nebst
beigefügter
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
seinerzeit
auch
tatsächlich
gar
Angebot
Einräumung
vertraglichen
Widerrufsrechts
verstanden
Anwaltsschreiben
6
.
Februar
vertragliches
Widerrufsrecht
ausgeübt
haben
.
Bereits
Schadensersatzansprüchen
fehlerhafter
Anlageberatung
ausdrücklich
nur
"
Rückabwicklungsansprüche
etwaigen
Haustürwiderrufes
"
bezogene
Abtretungsvereinbarung
Eheleute
5
.
Februar
zeigt
Klägerin
Ehemann
ausgingen
knapp
Wochen
zuvor
zugesandte
Schreiben
Beklagten
16
.
Januar
Widerrufserklärung
sei
Einräumung
vertraglichen
Widerrufsrechts
angeboten
worden
.
Klageschrift
25
.
Juni
hat
Klägerin
selbst
vorgetragen
Beklagte
habe
Schreiben
16
.
Januar
"
Nachbelehrung
ursprünglichen
Darlehensvertrag
"
übersandt
.
habe
Versuch
unternommen
werden
sollen
Fällen
ursprüngliche
Widerrufsbelehrung
unwirksam
gewesen
sei
neue
Belehrung
hinterher
senden
"
.
Schreiben
6
.
Februar
ausgesprochenen
"
Widerruf
Darlehensvertrages
"
sei
Vertrag
endgültig
nichtig
.
Klägerin
ist
also
noch
Klageerhebung
ausgegangen
Ehemann
stehe
lediglich
gesetzliches
Widerrufsrecht
Haustürsituation
.
Erstmals
späteren
erstinstanzlichen
Schriftsatz
hat
Klägerin
sodann
Hinweis
Entscheidung
Landgerichts
Ansicht
vertreten
Eheleuten
sei
vertragliches
rufsrecht
unabhängig
Haustürsituation
eingeräumt
worden
.
Sachlage
kommt
Auslegung
Anschreibens
Beklagten
16
.
Januar
nebst
beigefügter
"
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärung
"
Angebot
Vereinbarung
voraussetzungslosen
vertraglichen
Widerrufsrechts
Betracht
.
Insbesondere
ist
auch
Anwendung
Unklarheitenregelung
§
305c
;
früher
§
Raum
.
Schrifttum
Lindner
EWiR
Bezug
Gegenstand
parallel
gelagerten
Revisionsverfahrens
XI
bildende
Entscheidung
OLG
Ansicht
vertreten
worden
ist
Bundesgerichtshof
werde
vorsorglich
erteilte
Widerrufsbelehrung
bestehendes
Widerrufsrecht
"
schwerlich
sanktionslos
"
lassen
ist
Hinweis
veranlasst
hier
Deutlichkeitsgebot
Abs.
§
Abs.
genügende
nachträgliche
Widerrufsbelehrung
schon
sanktionslos
bleibt
Widerrufsfrist
etwaigen
gesetzlichen
Widerrufsrechts
Nachhinein
Gang
setzen
vermag
.
Stand
Darlehensnehmer
ohnehin
gesetzliches
Widerrufsrecht
kann
tatbestandliche
Voraussetzungen
hinreichend
darlegen
ist
erst
recht
ersichtlich
Falle
vornherein
Leere
gehende
Vertragspartner
möglicherweise
nur
vorsorglich
erteilte
"
Nachbelehrung
"
noch
weitergehenden
Sanktion
sogar
voraussetzungslosen
Widerrufsrechts
führen
sollte
.
.
Berufungsurteil
ist
aufzuheben
§
Abs.
Sache
ist
neuen
Verhandlung
Entscheidung
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
.
Senat
kann
Sache
selbst
entscheiden
Berufungsgericht
streitgegenständliche
Darlehensvertrag
Klägerin
behauptet
Haustürsituation
angebahnt
wurde
Eheleute
etwa
zustehendes
Widerrufsrecht
fristgerecht
ausgeübt
haben
Klägerin
geltend
gemachten
Schadensersatzansprüchen
Sicht
folgerichtig
Feststellungen
getroffen
hat
.
Sache
ist
Endentscheidung
reif
§
Abs.
.
Ellenberger
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung