NAMEN Verkündet : 6 . Dezember Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. 2 § Abs. Frage Erteilung objektiv erforderlichen nachträglichen Widerrufsbelehrung Einräumung voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts verstanden werden kann . Urteil 6 . Dezember XI XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 6 . Dezember Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 31 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 27 . September aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Parteien streiten Feststellungsansprüche Hinblick Darlehen Finanzierung mittelbaren Beteiligung geschlossenen Immobilienfonds . Klägerin Ehemann wurden Ende 1997/Anfang Vermittler geworben Anteilssumme DM % Agio Treuhänder V. beteiligen . Finanzierung Fondsbeitritts gewährte Beklagte Eheleuten Vertrag 30 . Dezember 1997/26 . Januar Darlehen Nennbetrag DM Zinsfestschreibung 30 . Januar . Darlehensvertrag war Eheleuten gesondert unterzeichnete " Belehrung gesetzliches Widerrufsrecht " beigefügt . Darlehen zwischenzeitlich bereits einmal prolongiert worden war unterbreitete Beklagte Eheleuten Schreiben 16 . Januar Hinweis 30 . Januar auslaufende vertraglich vereinbarte Zinsbindungsfrist Angebot Prolongation Darlehens " Angebot Prolongation " alternativ Abschluss zusätzlichen Zahlungsausfallversicherung anbot " Angebot Prolongation " . Schreiben waren Widerrufsbelehrungen beigefügt " Widerrufsbelehrung " " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " bezeichnet waren Darlehensvertragsnummer enthielten . " Widerrufsbelehrung " trug zusätzlich Bezeichnung " Anlage Prolongation " . " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " lautet auszugsweise folgt : " können Vertragserklärung Monats Angabe Gründen Textform Brief Fax widerrufen . Lauf Frist Widerruf beginnt Tag Ausfertigung Widerrufsbelehrung Vertragsurkunde schriftliche Vertragsantrag Abschrift Vertragsurkunde Vertragsantrags Verfügung gestellt wurde . " Anschreiben Beklagten 16 . Januar heißt : " Unterzeichnen bitte gewählte Prolongationsangebot … angeheftete Widerrufsbelehrung jeweils vorgesehenen Stellen senden spätestens . Losgelöst erhalten Anlage Widerrufsbelehrung ursprünglichen Vertragserklärung verbunden Bitte Kenntnis nehmen Akten nehmen . Beabsichtigen Angebote anzunehmen so ist Anspruch genommene Darlehen zurückzubezahlen . Position " Darlehensstand " ausgewiesenen Betrag überweisen bitte spätestens oben genannte Darlehenskonto . Hoffnung weiterhin angenehme Geschäftsverbindung verbleiben " Eheleute nahmen Prolongationsangebote erklärten Anwaltsschreiben 6 . Februar Beklagten Widerruf Abschluss Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung . eigenem abgetretenem Recht Ehemannes erhobenen Klage hat Klägerin zuletzt Hauptsache Verurteilung Beklagten Zahlung € € Vertragsabschluss geleistete Zinsraten € erhaltene Fondsausschüttungen Zinsen Zug Zug Abtretung Rechte Fondsanteil beantragt Weiteren Feststellung Rückzahlungsansprüche Beklagten streitgegenständlichen Darlehensvertrag bestehen Beklagte auch Ersatz weiteren Vermögensschadens Zusammenhang Erwerb Finanzierung Gesellschaftsanteils verpflichtet ist schließlich Feststellung Annahmeverzugs Beklagten Bezug Abtretung Rechte Gesellschaftsanteil . Hilfsweise hat Neuberechnung geleisteten Teilzahlungen Zinssatz % Erstattung überzahlten Zinsen Feststellung begehrt Ehemann Darlehensvertrag vertraglich vereinbarten Zinsen lediglich Höhe % schulden . hat Auffassung vertreten Klageforderungen fänden Grundlage Widerruf Darlehensvertragserklärungen Eheleute auch Schadensersatzansprüchen arglistigen Täuschung Anlageberater Beklagten Fondsinitiatoren institutionalisiert zusammengearbeitet habe Grundsätzen verbundenen Geschäfts zuzurechnen sei . Landgericht hat Klage zuletzt gestellten Hauptanträgen Ausnahme Feststellung Ersatzpflicht weiteren Vermögensschadens gerichteten Antrags unzulässig erachtet hat stattgegeben . hiergegen gerichtete Berufung Beklagten hat Berufungsgericht zurückgewiesen . erkennenden Senat zugelassenen Revision erstrebt Beklagte weiterhin Klageabweisung . Entscheidungsgründe : Revision Beklagten hat Erfolg . führt Aufhebung angefochtenen Urteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Eheleute hätten Widerrufserklärung 6 . Februar wirksam vertraglichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht . Beklagte habe Übersendung Widerrufsbelehrung Schreiben 16 . Januar Vereinbarung Widerrufsrechts angeboten . Ausübung Widerrufs liege Annahmeerklärung . Begleitschreiben Beklagten 16 . Januar enthalte abgesehen Hinweis Übersendung Belehrung " losgelöst " Prolongationsangebot erfolge Erläuterung Bezug " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " . Widerrufsbelehrung sei empfangsbedürftige Willenserklärung so auszulegen Eheleute Erklärungsempfänger Glauben Berücksichtigung Verkehrssitte hätten verstehen müssen . Entscheidend sei Wille Erklärenden normative Auslegung ermittelnde objektive Erklärungswert Verhaltens . " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " noch Begleitschreiben werde Widerrufsbelehrung " Nachbelehrung " bezeichnet würden Umstände Bedingungen benannt Vorliegen Widerrufsbelehrung Gültigkeit haben solle . Beklagte habe auch etwa ausgeführt Übersendung neuerlichen Belehrung entstandener Zweifel Wirksamkeit Erstbelehrung erfolge . neue Belehrung " vorsorglich " " fürsorglich " erfolge sei Rede . Widerrufsbelehrung sei vielmehr einschränkungslos formuliert Eheleute Vertragserklärung Angabe Gründen widerrufen könnten . Insgesamt verhalte Belehrung allein Modalitäten Ausübung Widerrufsrechts Widerruflichkeit einzuschränken . sei erkennbar Eheleute tatsächlich gewusst hätten allgemein Beklagten rechtliche Bedenken Wirksamkeit ursprünglich verwendeten Widerrufsbelehrung aufgekommen waren noch sei ersichtlich Beklagte gehabt habe Klägerin Ehemann Kenntnis anzunehmen Beklagte überhaupt derartigen Kenntnis ausgegangen sei . Eheleute hätten Annahme gehabt Widerrufsbelehrung solle nur vorsorglich erfolgen Beklagten entsprechende Klarstellung Weiteres möglich gewesen sei . Nur Falle hier jedoch fehlenden Klarstellung neue Widerrufsbelehrung lediglich gelten solle alte Belehrung unwirksam sei Darlehensvertrages kausale Haustürsituation vorgelegen habe könne Unmissverständlichkeit Erklärung Sicht unbefangenen Verbrauchers vorliegen höchstrichterliche Rechtsprechung fordere . hätten Eheleute ausgehen dürfen Beklagte weiteren Voraussetzungen unabhängiges Widerrufsrecht habe einräumen wollen . Beklagte könne auch gehört werden Klägerin Ehemann hätten annehmen dürfen solle Verzicht Bank darlehensvertragliche Rechte angeboten werden . Widerrufsbelehrung noch Begleitschreiben enthielten Hinweise Sache Angebot unterbreitet werden solle . Vielmehr hätten Eheleute Belehrung Widerrufsfolgen ausgehen können Tagen empfangene Leistungen zurück gewähren Zinsen gezogene Nutzungen herauszugeben hätten . Fall verbundenen Geschäfts Vorliegen Belehrung Angaben enthalte werde allein hingewiesen Klägerin auch anderen Vertrag gebunden sei . II . Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung stand . Klägerin Ehemann können 6 . Februar erklärten Widerruf Abschluss Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen Erfolg vertragliches Widerrufsrecht stützen . Recht Eheleute haben Parteien vereinbart . Abschluss derartigen Vereinbarung ist Eheleuten Auffassung Berufungsgerichts insbesondere Schreiben Beklagten 16 . Januar nebst beigefügter " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung angeboten worden . 1 . Allerdings kann herrschender Auffassung Rechtsprechung Schrifttum Widerrufsrecht nur Gesetzes bestehen grundsätzlich auch Vereinbarungswege festgelegt werden . können Vertragspartner Ausprägung Vertragsfreiheit Widerrufsrecht vertraglich vereinbaren nähere Ausgestaltung Rechtsfolgen § § verweisen vgl. Staudinger/Kaiser . § . 11 ; 70 . Aufl . § . 5 ; 2 . Aufl . . 4 ; . 26 ; Verbraucherkreditverträge 3 . Aufl . . ; vertraglichen Vereinbarung Verlängerung Widerrufsfrist vgl. Senatsurteil 13 . Januar XI ZR . . -9- Bundesgerichtshof hat Urteil 15 . Oktober insoweit abgedruckt offen gelassen unklarer Rechtslage Bierlieferungs-)Vertrag aufgenommene " Belehrung Widerrufsrecht " Vereinbarung vertraglichen Widerrufsrechts auszulegen ist . weiteren Urteil 30 . Juni hat angenommen Bargeschäfte zugeschnittenen Formularvertrag enthaltenen Hinweis Widerrufsmöglichkeit Abzahlungsgesetz ergebe Kunden vertragliches Rücktrittsrecht . Entscheidung wird Schrifttum gefolgert Erteilung Widerrufsbelehrung Vertragspartner gesetzlichen Regelungen Erfüllung persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen Widerrufsrecht zustehe werde Zweifel vertragliches Widerrufsrecht begründet MünchKommBGB/Masuch 5 . Aufl . . 58 ; vgl. auch Ebnet f. ; einschränkend OLG Urteil 19 . Juni . 121 ; aA Münscher E 1.-5.03 ; EWiR . immer dann gesetzliches Widerrufsrecht besteht Erteilung Widerrufsbelehrung Einräumung vertraglichen Widerrufsrechts geschlossen werden kann erscheint allerdings zweifelsfrei . hätte nämlich Folge Voraussetzungen gesetzlichen Widerrufsrechts mehr ankäme betreffenden Vorschriften letztlich leer liefen . Ergebnis dürfte Blick gesetzlichen Regelungen Widerrufsrechts bestimmte tatbestandliche Merkmale anknüpfen zumindest Bedenken begegnen . 2 . Streitfall bedürfen Zweifel abschließenden Klärung vorliegend ohnehin erstmalige Erteilung Widerrufsbelehrung handelt . Vielmehr enthielt bereits Darlehensvertrag Eheleuten Beklagten 30 . Dezember 1997/26 . Januar Widerrufsbelehrung " Belehrung gesetzliches Widerrufsrecht " Wirksamkeit Parteien Vorinstanzen entgegengesetzte Standpunkte eingenommen haben . Erteilung objektiv erforderlichen nachträglichen Widerrufsbelehrung Einräumung voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts verstanden werden kann ist Rechtsprechung Literatur ebenfalls umstritten . Schrifttum wird teilweise angenommen nachträgliche Belehrung könne insoweit gelten Erstbelehrung Maier 226 ; Ergebnis ebenso Lindner EWiR ; differenzierend hingegen Ebnet . instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind hier streitgegenständlichen Anschreiben Widerrufsbelehrung übereinstimmende nachträgliche Belehrungen Beklagten Teil Angebote Vereinbarung vertraglichen Widerrufsrechts angesehen worden Urteil 28 . Mai . Teil ist Auslegung abgelehnt worden . . OLG f. hat Bank Unsicherheit Rechtslage nachträglich erteilten Erstbelehrung objektiv bestehendes Widerrufsrecht Einräumung vertraglichen Widerrufsrechts gesehen zustimmend Verbraucherkreditverträge 3 . Aufl . . f. ; Ebnet ; Münscher E . Voraussetzungen vertragliches Widerrufsrecht gegebenenfalls auch nachträglich vereinbart werden kann bedarf Streitfall abschließenden Entscheidung . jedenfalls Begleitschreiben Beklagten 16 . Januar beigefügten " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " stellt gebotenen objektiven Auslegung Angebot Vereinbarung voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts . Auffassung Berufungsgerichts rechtlichen Bewertung Grundsätze normative Auslegung ermittelnden objektiven Erklärungswert Individualerklärungen zugrunde gelegt hat bestimmt Auslegungsmaßstab allerdings vorliegend allgemeinen Regeln § § . Maßgebend ist vielmehr Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz objektiven Auslegung . Auch Maßstab erweist Berufungsgericht gefundene Auslegungsergebnis jedoch unzutreffend . Vorformulierte Widerrufsbelehrungen Rede stehenden Art sind Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Senatsurteil 13 . Januar XI ZR . ; Senatsbeschluss 15 . Dezember XI . 13 ; s. auch schon Urteil 30 . Juni Allgemeine Geschäftsbedingungen . . früher § . Bestandteil Widerrufsbelehrung ist vorliegend erkennende Senat insoweit gleichlautendes Anschreiben Beklagten identischer Widerrufsbelehrung entschieden hat Senatsbeschluss 15 . Februar XI . Bezug ursprünglichen Vertragserklärung herstellende Passus Begleitschreibens " erhalten Anlage Widerrufsbelehrung ursprünglichen Vertragserklärung verbunden Bitte Kenntnis nehmen Akten nehmen . " . ständiger Rechtsprechung gilt Zusammenhang Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grundsatz objektiven Auslegung . nach sind ausgehend Interessen Vorstellungen Verständnismöglichkeiten rechtlich vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen verständigen redlichen Vertragspartnern Abwägung Interessen normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden . Betracht bleiben haben Verständnismöglichkeiten zwar theoretisch denkbar praktisch aber fern liegend ernstlich Erwägung ziehen sind . Nur Ausschöpfung Betracht kommenden Auslegungsmethoden Zweifel verbleiben mindestens Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind kommt Unklarheitenregel § 305c Abs. früher § Anwendung Urteil 5 . Mai . Senatsurteil 7 . Dezember XI . jeweils . Streitfall ist Begleitschreiben Beklagten 16 . Januar beigefügten " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " maßgeblichen Sicht durchschnittlichen Kunden Angebot Vereinbarung voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts verstehen . Auslegung kann erkennende Senat Bezirk Berufungsgerichts hinausgehende Verwendung jeweils gleichlautenden Texte Anschreiben Widerrufsbelehrung Beklagte Verfahren bekannt ist selbst vornehmen Senatsurteil 7 . Dezember XI . . Allerdings genügte Schreiben Beklagten 16 . Januar Eheleute beigefügten " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " erkennende Senat Beschluss 15 . Februar XI . . gleichlautendes Anschreiben Beklagten identischer Widerrufsbelehrung entschieden hat Anforderungen ordnungsgemäße Nachbelehrung . . Abs. Satz . ist Beklagten Widerrufsbelehrung verwendete Belehrungsformular missverständlichen Fassung objektiv geeignet Verbraucher hier Klägerin Ehemann Beginn Widerrufsfrist richtig informieren Senatsbeschluss 15 . Februar XI . Hinweis Senatsurteil 10 . März XI . . . wird Textstelle Begleitschreibens Beklagten überhaupt erst Bezug ursprünglichen Vertragserklärung Darlehensnehmer herstellt " Deutlichkeitsgebot Abs. Satz gerecht drucktechnisch deutlich gestaltet noch unmissverständlich entnehmen ist Kunde ursprüngliche Vertragserklärung noch widerrufen kann 15 . Februar XI . . betreffende Formulierung Begleitschreibens Text Widerrufsbelehrung gesetzlichen Anforderungen Nachbelehrung etwa ursprünglich bestehendes Widerrufsrecht genügt folgt indes umgekehrt unzureichende Nachbelehrung Sicht juristisch vorgebildeten Durchschnittskunden sogar Einräumung neuen eigenständigen Widerrufsrechts ursprünglichen Vertragserklärung darstellt . verkennt Berufungsgericht Auslegungsergebnis Wesentlichen nur begründet hat Begleitschreiben Beklagten 16 . Januar noch beigefügte " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " seien " Nachbelehrung " bezeichnet enthielten entsprechende Erläuterung Klarstellung . allein wird indes maßgebliche Auslegungsstoff ausgeschöpft . Zwar besteht Wortlaut streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung weiteren Voraussetzungen geknüpftes Recht Widerruf Monats beginnt Lauf Frist Tag Zurverfügungstellung " " Widerrufsbelehrung . Indes wurde ausdrücklichen Formulierung Begleitschreiben Widerrufsbelehrung Kunden lediglich Bitte übersandt " Kenntnis nehmen " Einordnung Vorgangs Angebot Abschluss Vereinbarung jedenfalls nahelegt . Frage zutreffenden Verständnis Widerrufsbelehrung Anschreibens Beklagten 16 . Januar objektiver Kundensicht kann aber ohnehin Blick allein Wortlaut Erklärungen nur Berücksichtigung Vertragsverhältnisses Parteien insgesamt beantwortet werden . nur Rahmen hat Beklagte fragliche Belehrung erteilt wollte auch Sicht Darlehensnehmers erteilen . Darlehensvertrags Parteien aber hatte Beklagte Eheleuten schon 30 . Dezember 26 . Januar Widerrufsbelehrung erteilt . Insoweit unterscheidet Streitfall grundlegend Sachverhalt Urteil VIII . Zivilsenats Bundesgerichtshofs 30 . Juni zugrunde lag . dort vorgenommene Auslegung hatte Erstbelehrung Kundin Gegenstand . Vorliegend indes wurde Vertragsverhältnis Zeitpunkt Eheleute Begleitschreiben Beklagten 16 . Januar beigefügte Widerrufserklärung erhielten Parteien bereits nahezu Jahren vollzogen . tatsächlicher Anhaltspunkt objektiver Sicht Darlehensnehmers Annahme hätte begründen können darlehensgebende Bank wolle derart lange Zeit Vertragsschluss freien Stücken äußeren Anlass also gewissermaßen " heiterem Himmel " neues selbständiges Recht einräumen nunmehr voraussetzungslos laufenden Vertragsverhältnis lösen ist vorgetragen sonst ersichtlich . Verhalten wäre selbst unbefangenen Durchschnittskunden geläufigen Gepflogenheiten auch derart außergewöhnlich entsprechenden Vertragswillen anderen Teils regelmäßig weiteres nur Vorliegen besonderer Annahme rechtfertigender Umstände geschlossen werden kann hier jedoch fehlt . Streitfall gilt umso streitige nachträgliche Widerrufsbelehrung Beklagten ausdrücklich Prolongationsangeboten Bezug Darlehensvertrag verbunden war . Zwar erfolgte Zurverfügungstellung Widerrufsbelehrung ursprünglichen Vertragserklärung Anschreiben 16 . Januar " losgelöst " Angeboten . war Eheleuten Darlehensnehmern unbenommen Angebote anzunehmen Folge Vertragsverhältnis Parteien dann gleichfalls jedoch anderen rechtlichen Rahmenbedingungen Ende gefunden hätte . Prolongationsangeboten war aber gleichwohl auch Laiensicht unzweifelhaft ausdrückliche Wunsch Beklagten entnehmen Darlehensvertrag Eheleuten gerade beenden vielmehr fortzusetzen . Beklagte Darlehensnehmern gewissermaßen " selben Atemzug " einerseits Vertragsfortsetzung hätte anbieten andererseits Recht hätte einräumen sollen Widerruf Vertragserklärungen voraussetzungslos Vertrag lösen ist erkennbar . Auch Sicht rechtsunkundigen Kunden Berücksichtigung allgemeinen Erfahrungswissens Abwicklung geschlossener Verträge ergibt Verhalten Darlehensgebers letztlich Sinn . läuft Rechtswirkung Berufungsgericht Anschreiben 16 . Januar nebst beigefügter " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung Gestalt Auslegung Angebot Einräumung voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts beigemessen hat Erweiterung Rechtsstellung Eheleute . nämlich schon Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag 30 . Dezember 26 . Januar voraussetzungsloses vertragliches Widerrufsrecht Gegenstand gehabt hätte macht Klägerin selbst geltend . Hiergegen spricht auch Umstand dortige Widerrufsbelehrung ausdrücklich gesetzliches Widerrufsrecht " bezogen war . aber Beklagte Eheleuten fast Jahre Vertragsschluss sogar ursprüngliche Rechtsstellung hinausgehendes freies Widerrufsrecht hätte einräumen sollen ist erst recht ersichtlich . Annahme Vertragswillens Darlehensgebers liegt diesbezügliche Anhaltspunkte hier erkennbar sind auch Sicht unbefangenen durchschnittlichen Darlehensnehmers . Selbst Standpunkt Berufungsgerichts ergibt Streitfall angefochtenen Urteil unberücksichtigt gebliebenem unstreitigem Parteivorbringen Eheleute Anschreiben Beklagten 16 . Januar nebst beigefügter " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " seinerzeit auch tatsächlich gar Angebot Einräumung vertraglichen Widerrufsrechts verstanden Anwaltsschreiben 6 . Februar vertragliches Widerrufsrecht ausgeübt haben . Bereits Schadensersatzansprüchen fehlerhafter Anlageberatung ausdrücklich nur " Rückabwicklungsansprüche etwaigen Haustürwiderrufes " bezogene Abtretungsvereinbarung Eheleute 5 . Februar zeigt Klägerin Ehemann ausgingen knapp Wochen zuvor zugesandte Schreiben Beklagten 16 . Januar Widerrufserklärung sei Einräumung vertraglichen Widerrufsrechts angeboten worden . Klageschrift 25 . Juni hat Klägerin selbst vorgetragen Beklagte habe Schreiben 16 . Januar " Nachbelehrung ursprünglichen Darlehensvertrag " übersandt . habe Versuch unternommen werden sollen Fällen ursprüngliche Widerrufsbelehrung unwirksam gewesen sei neue Belehrung hinterher senden " . Schreiben 6 . Februar ausgesprochenen " Widerruf Darlehensvertrages " sei Vertrag endgültig nichtig . Klägerin ist also noch Klageerhebung ausgegangen Ehemann stehe lediglich gesetzliches Widerrufsrecht Haustürsituation . Erstmals späteren erstinstanzlichen Schriftsatz hat Klägerin sodann Hinweis Entscheidung Landgerichts Ansicht vertreten Eheleuten sei vertragliches rufsrecht unabhängig Haustürsituation eingeräumt worden . Sachlage kommt Auslegung Anschreibens Beklagten 16 . Januar nebst beigefügter " Widerrufsbelehrung Vertragserklärung " Angebot Vereinbarung voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts Betracht . Insbesondere ist auch Anwendung Unklarheitenregelung § 305c ; früher § Raum . Schrifttum Lindner EWiR Bezug Gegenstand parallel gelagerten Revisionsverfahrens XI bildende Entscheidung OLG Ansicht vertreten worden ist Bundesgerichtshof werde vorsorglich erteilte Widerrufsbelehrung bestehendes Widerrufsrecht " schwerlich sanktionslos " lassen ist Hinweis veranlasst hier Deutlichkeitsgebot Abs. § Abs. genügende nachträgliche Widerrufsbelehrung schon sanktionslos bleibt Widerrufsfrist etwaigen gesetzlichen Widerrufsrechts Nachhinein Gang setzen vermag . Stand Darlehensnehmer ohnehin gesetzliches Widerrufsrecht kann tatbestandliche Voraussetzungen hinreichend darlegen ist erst recht ersichtlich Falle vornherein Leere gehende Vertragspartner möglicherweise nur vorsorglich erteilte " Nachbelehrung " noch weitergehenden Sanktion sogar voraussetzungslosen Widerrufsrechts führen sollte . . Berufungsurteil ist aufzuheben § Abs. Sache ist neuen Verhandlung Entscheidung Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. . Senat kann Sache selbst entscheiden Berufungsgericht streitgegenständliche Darlehensvertrag Klägerin behauptet Haustürsituation angebahnt wurde Eheleute etwa zustehendes Widerrufsrecht fristgerecht ausgeübt haben Klägerin geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Sicht folgerichtig Feststellungen getroffen hat . Sache ist Endentscheidung reif § Abs. . Ellenberger Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung