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115 lines
877 B

BESCHLUSS
XI
23
.
April
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
April
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
17
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
27
.
Juni
wird
zurückgewiesen
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordern
§
Abs.
Satz
.
beabsichtigte
Revision
hat
auch
Aussicht
Erfolg
Berufungsurteil
Gründen
Berufungsgericht
Entscheidung
gestützt
hat
vgl.
Urteil
18
.
Dezember
ZR
.
.
richtig
darstellt
analog
§
.
näheren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Ausnahme
Kosten
Streithelfer
selbst
tragen
§
Abs.
§
Abs.
.
beträgt
.
Ellenberger
Menges
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Frankfurt/Main
Entscheidung