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NAMEN
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
9
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
17
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
3
.
März
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Berufungsgericht
Berufung
Klägers
Abweisung
Zahlungsklage
Höhe
weiteren
Zinsen
zurückgewiesen
stattdessen
Hilfsantrag
Feststellung
Schadensersatzverpflichtung
Beklagten
verursachten
steuerlichen
Belastungen
Klägers
stattgegeben
hat
.
Urteil
wird
Klarstellung
folgt
neu
gefasst
:
Berufung
Klägers
wird
Urteil
1
.
Zivilkammer
Landgerichts
20
.
März
folgt
abgeändert
:
Beklagte
wird
verurteilt
Kläger
Zinsen
Höhe
Prozentpunkten
jeweiligen
Basiszinssatz
22
.
März
zahlen
zwar
Zug
Zug
Abtretung
Rechte
Besserungsschein
Kläger
Übertragung
Kommanditanteils
mbH
erhalten
hat
.
weitergehende
Berufung
Klägers
Berufung
Beklagten
werden
zurückgewiesen
.
Beklagte
wird
Anschlussrevision
Urteil
17
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
3
.
März
zurückgenommen
hat
Rechtsmittels
verlustig
erklärt
.
Kosten
Rechtsstreits
werden
Beklagten
auferlegt
§
Abs.
§
Abs.
.
Streitwert
Revisionsverfahrens
beträgt
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung