NAMEN XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 9 . Februar Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Richter Dr. Recht erkannt : Revision Klägers wird Urteil 17 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 3 . März Kostenpunkt insoweit aufgehoben Berufungsgericht Berufung Klägers Abweisung Zahlungsklage Höhe weiteren € Zinsen zurückgewiesen stattdessen Hilfsantrag Feststellung Schadensersatzverpflichtung Beklagten verursachten steuerlichen Belastungen Klägers stattgegeben hat . Urteil wird Klarstellung folgt neu gefasst : Berufung Klägers wird Urteil 1 . Zivilkammer Landgerichts 20 . März folgt abgeändert : Beklagte wird verurteilt Kläger € Zinsen Höhe Prozentpunkten jeweiligen Basiszinssatz 22 . März zahlen zwar Zug Zug Abtretung Rechte Besserungsschein Kläger Übertragung Kommanditanteils mbH erhalten hat . weitergehende Berufung Klägers Berufung Beklagten werden zurückgewiesen . Beklagte wird Anschlussrevision Urteil 17 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 3 . März zurückgenommen hat Rechtsmittels verlustig erklärt . Kosten Rechtsstreits werden Beklagten auferlegt § Abs. § Abs. . Streitwert Revisionsverfahrens beträgt € . Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung