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1010 lines
8.9 KiB

NAMEN
Verkündet
:
19
.
Februar
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Hat
Patentinhaber
Ansprüche
Patentverletzer
rechtshängig
gemacht
hat
Dritten
ausschließliche
Lizenz
Klagepatent
eingeräumt
ist
Dritte
Teil-)Rechtsnachfolger
Patentinhabers
Erhebung
eigenen
Klage
Patentverletzer
gehindert
Klage
Patentinhabers
rechtshängig
ist
.
rechtskräftige
Urteil
Klage
Patentinhabers
wirkt
genannten
Voraussetzungen
auch
Dritten
.
Urteil
19
.
Februar
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
19
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Schuster
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
26
.
April
verkündete
Urteil
2
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
aufgehoben
.
Berufung
Beklagten
wird
19
.
April
verkündete
Urteil
4a-Zivilkammer
Landgerichts
Zurückweisung
Berufung
Klägerin
abgeändert
.
Klage
wird
insgesamt
abgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
werden
Klägerin
auferlegt
.
Tatbestand
:
Klägerin
macht
Ansprüche
Verletzung
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
Wundverband
betreffenden
europäischen
Patents
Klagepatents
geltend
.
Patentinhaberin
ist
Folgenden
:
;
Klägerin
ist
Inhaberin
ausschließlichen
Lizenz
.
Beklagten
sind
Geschäftsführer
B.
GmbH
Folgenden
:
B.
Bundesrepublik
verschiedene
patentverletzend
angegriffene
Wundverbände
herstellt
vertreibt
.
B.
geltend
gemachten
Klageansprüche
hat
Berufungsgericht
abgetrennt
;
sind
Gegenstand
Verfahrens
.
Klageerhebung
erhob
ihrerseits
Stockholms
Klage
Begehren
festzustellen
europäische
Patent
Mitgliedstaaten
erteilt
wurde
verletzt
wird
;
genauen
Gegenstand
Feststellungsklage
noch
entschieden
ist
streiten
Parteien
.
Anhängigkeit
schwedischen
Verfahrens
gleichfalls
Erhebung
vorliegenden
Klage
nahm
klagten
Landgericht
Verletzung
Klagepatents
Vertrieb
angegriffenen
Ausführungsformen
u.a.
Unterlassung
Auskunft
Rechnungslegung
Feststellung
Schadensersatzpflicht
Anspruch
.
Vertrag
14
Juli
räumte
Klägerin
15
Juli
unentgeltliche
zeitlich
unbegrenzte
ausschließliche
Lizenz
Klagepatent
erklärte
sodann
Rechtsstreit
Landgericht
geltend
gemachten
Rechnungslegungsansprüche
Zeit
15
Juli
einseitig
erledigt
.
Landgericht
wies
Klage
B.
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
44/2001
Rates
22
.
Dezember
gerichtliche
Zuständigkeit
Anerkennung
Vollstreckung
Entscheidungen
Handelssachen
.
16
.
Januar
Folgenden
:
Verordnung
unzulässig
setzte
Verhandlung
Beklagten
Art
.
Verordnung
rechtskräftigen
Entscheidung
schwedischen
Verfahrens
.
Oberlandesgericht
wies
Urteil
14
November
Berufung
Patentinhaberin
B.
betreffende
klageabweisende
Urteil
.
Landgericht
hat
vorliegenden
Verfahren
Klage
Anträge
Verurteilung
Auskunft
Rechnungslegung
Feststellung
Verpflichtung
Beklagten
Schadensersatz
15
Juli
begangene
Handlungen
zulässig
erklärt
Übrigen
unzulässig
abgewiesen
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
zurückgewiesen
Berufung
Klägerin
Klage
insgesamt
zulässig
erklärt
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgen
Beklagten
Klageabweisungsantrag
weiter
.
Klägerin
tritt
Revision
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
führt
Abweisung
unzulässigen
Klage
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Zulässigkeit
Klage
stehe
Verfahren
Stockholms
noch
Landgericht
anhängige
Rechtsstreit
.
Voraussetzungen
Art
.
Abs.
Verordnung
lägen
.
Verfahren
Anspruch
gehe
bedürfe
vertiefenden
Betrachtung
.
fehle
jedenfalls
Bezug
Beklagten
schwedischen
Verfahren
beteiligt
seien
notwendigen
Identität
Parteien
.
Klage
sei
auch
anderweitiger
Rechtshängigkeit
Streitsache
Landgericht
unzulässig
.
Erteilung
ausschließlichen
Lizenz
verliere
Patentinhaber
notwendigerweise
materiellen
Ansprüche
lizenzierten
Schutzrecht
.
Vielmehr
behalte
Verletzung
betroffen
sei
Klagebefugnis
.
ausschließliche
Lizenznehmer
Klagebefugnis
habe
stünden
Ansprüche
Patentverletzung
Rechtssubjekten
.
Patentinhaber
ausschließlicher
Lizenznehmer
könnten
folglich
unabhängig
voneinander
verschiedenen
Gerichtsstandorten
Schutzrechtsverletzer
vorgehen
.
Zwar
sei
ausschließlicher
Lizenznehmer
rechtskräftige
Abweisung
Klage
Schutzrechtsinhabers
gebunden
Rechtsstreit
Vergabe
ausschließlichen
Lizenz
geführt
mithin
"
Vollrecht
"
geltend
gemacht
habe
.
Völlig
anders
lägen
aber
Verhältnisse
Verletzungsprozesses
ausschließliche
Lizenz
vergeben
werde
fortan
Berechtigten
jeweiligen
Ansprüche
nebeneinander
verfolgten
.
vorliegenden
Fall
Mannheimer
Verfahren
anfänglich
Vollrecht
klagende
Patentinhaber
reduzierte
Rechtsposition
zurückfallen
lasse
betroffenen
Schutzrechtsinhaber
Vergabe
ausschließlichen
Lizenz
zukomme
sei
Prozesssituation
gegeben
auch
vorläge
Lizenz
bereits
Beginn
Verletzungsprozesses
vergeben
worden
wäre
.
II
.
hält
Angriffen
Revision
stand
.
Inanspruchnahme
beklagten
Geschäftsführer
steht
gen
geltend
gemachten
Ansprüche
weiterhin
Landgericht
rechtshängig
sind
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Satz
.
1
.
§
Abs.
Satz
hat
Veräußerung
befangenen
Sache
Abtretung
geltend
gemachten
Anspruchs
Eintritt
Rechtshängigkeit
Einfluss
.
Zweck
Vorschrift
ist
verhindern
Partei
Rechtskraftwirkung
entzieht
Streitgegenstand
Rechtshängigkeit
veräußert
.
Gleichzeitig
soll
Prozessgegner
Veräußerers
Gefahr
neuen
Prozesses
geschützt
werden
.
Veräußerung
Sinne
ist
insbesondere
dann
gegeben
Rechtsübergang
stattfindet
Wechsel
Sachlegitimation
begründet
Stein/Jonas/Roth
22
.
Aufl
.
.
14
;
Saenger
5
.
Aufl
.
.
.
Abs.
Rechtsgedanken
§
engem
Zusammenhang
steht
erstreckt
subjektiven
Wirkungen
Rechtskraft
Rechtsnachfolger
Rechtsnachfolge
Eintritt
Rechtshängigkeit
stattgefunden
hat
.
2
.
Rechtspositionen
Schutzrechtsinhabers
ausschließlichen
Lizenznehmers
sind
voneinander
insoweit
unabhängig
Urteil
weiteres
Rechtskraftwirkung
entfaltet
.
Anders
Veräußerung
Patents
verliert
Patentinhaber
Sachlegitimation
Lizenznehmer
Patent
ausschließliche
Lizenz
einräumt
bleibt
Geltendmachung
§
§
.
Patentgesetzes
vorgesehenen
Ansprüche
befugt
Urteil
24
.
Januar
.
f.
;
Urteil
5
.
April
.
Cinch-Stecker
;
Urteil
20
.
Mai
.
.
.
Einräumung
ausschließlichen
Lizenz
können
Patentinhaber
Inhaber
ausschließlichen
Lizenz
Patent
unabhängig
voneinander
Verletzungen
Schutzrechts
vorgehen
.
ausschließliche
Lizenznehmer
hat
zwar
oft
überwiegende
gar
alleinige
Interesse
Abwehr
Rechtsverletzungen
Ausgleich
Schadensersatz
;
Schutzrechtsinhaber
können
aber
eigene
Ansprüche
insbesondere
dann
zustehen
Lizenzvergabe
fortdauernd
materielle
Vorteile
erwachsen
etwa
Ausübung
Lizenz
Lizenznehmer
partizipiert
aaO
;
Cinch-Stecker
.
Auch
Rechtspositionen
Patentinhaber
ausschließlichem
Lizenznehmer
voneinander
unabhängig
sind
leitet
Lizenznehmer
dennoch
Rechtsstellung
Schutzrechtsinhaber
Schutzrecht
.
Patentinhaber
kann
Lizenznehmer
Dritten
wirksame
Ausschließlichkeitsrecht
geht
Rechtsposition
verschaffen
zuvor
Bestandteil
noch
abgeleitete
Berechtigung
geschmälerten
Patentrechts
zusteht
.
zeigt
auch
Berufungsgericht
ausführt
Lizenznehmer
anders
Erwerber
Patents
Mitberechtigung
Patent
Urteil
Schutzrechtsinhaber
gebunden
ist
Lizenz
Eintritt
Rechtskraft
eingeräumt
wird
.
auch
Einräumung
ausschließlichen
Lizenz
Eintritt
Rechtskraft
Eintritt
Rechtshängigkeit
erfolgt
ist
ausschließliche
Lizenznehmer
Teil-)Rechtsnachfolger
Patentinhabers
.
Fällen
Lizenzerteilung
Rechtskraft
Lizenzerteilung
Rechtskraft
Rechtshängigkeit
kann
Rechtskrafterstreckung
nur
Abs.
gestützt
werden
.
Vorschrift
stellt
gerade
Zeitpunkt
Rechtskraft
genannten
Gründen
Zeitpunkt
Rechtshängigkeit
.
Patentinhaber
eigene
Berechtigung
behält
ist
heblich
.
Insofern
ist
Situation
anders
Patentinhaber
Klageerhebung
Dritten
Mitinhaberschaft
Klagepatent
einräumen
würde
;
auch
Fall
wäre
§
anzuwenden
.
3
.
ist
Klägerin
Klagebegehren
Verfahren
objektiv
übereinstimmt
Rechtskraft
Mannheimer
Rechtsstreit
ergehenden
Entscheidung
gebunden
Abs.
Nr.
eigenen
Klage
gehindert
Klage
anhängig
ist
.
Streitsache
Sinne
Vorschrift
liegt
auch
dann
objektive
Streitgegenstand
Partei
geltend
gemacht
wird
Rechtskraft
Entscheidung
bereits
rechtshängigen
Rechtsstreit
gebunden
ist
Urteil
5
.
Januar
Zentrale
.
objektiver
Hinsicht
ist
Streitgegenstand
Verfahren
identisch
.
hat
gericht
anhängigen
Rechtsstreit
Beklagten
B.
Unterlassung
Auskunft
Rechnungslegung
Feststellung
Schadensersatzpflicht
Anspruch
genommen
.
letzteren
Ansprüche
sind
Klageantrag
aufgenommenen
zeitlichen
Beschränkung
auch
Zukunft
geltend
gemacht
worden
Urteil
4
.
Mai
f.
Taxameter
.
betreffen
Verletzungshandlungen
Ende
höchstmöglichen
Schutzdauer
.
Streitgegenstand
vorliegenden
Rechtsstreits
bildenden
Ansprüche
sind
Revision
zutreffend
dargelegt
vollem
Umfang
Landgericht
rechtshängig
gemacht
worden
.
Rechtshängigkeit
dauert
unbeschadet
Umstands
Klageansprüche
Lizenzerteilung
nunmehr
teilweise
Klägerin
zustehen
Beklagten
insoweit
Klagerücknahme
zugestimmt
noch
nen
Erledigungserklärung
angeschlossen
haben
.
.
Berufungsurteil
ist
hiernach
aufzuheben
.
Sache
Endentscheidung
reift
ist
ist
Klage
Beklagten
insgesamt
unzulässig
abzuweisen
.
-9-
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
.
Meier-Beck
Schuster
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
I-2