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718 lines
6.2 KiB

NAMEN
Rechtsstreit
Verkündet
:
18
.
September
Justizhauptsekretär
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Nachschlagewerk
:
ja
:
§
Fc
Erteilt
öffentlicher
Auftraggeber
Bieter
niedrigsten
Preis
ausgeschriebenen
Auftrag
strafbaren
Manipulationen
eingereichten
Gebot
unzuverlässig
ansieht
steht
Bieter
Anspruch
Erstattung
Differenz
Gebot
nächstgünstigsten
Bieters
Folge
Auftrag
erteilt
wurde
.
Urteil
18
.
September
ZR
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
18
.
September
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Scharen
Richterin
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
10
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
11
.
Februar
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
Bauunternehmen
macht
Grund
Höhe
unstreitige
Forderungen
Werkvertrag
Höhe
DM
Beklagte
geltend
.
hat
Klageforderung
Gegenansprüchen
aufgerechnet
Klägerin
Schadensersatz
geltend
macht
.
Ersatzverlangen
ist
gestützt
Verhalten
Klägerin
Zusammenhang
Ausschreibung
Errichtung
Heizanlage
Neubau
amtes
..
bung
nahm
anderen
Unternehmen
auch
Klägerin
.
Öffnung
Gebote
stellte
abgegebene
günstigste
;
lag
rund
DM
nächstgünstigen
Bieters
.
weiteren
Verlauf
hat
Klägerin
finanzielle
Zuwendungen
Mitarbeiter
Beklagten
Zugang
Angebotsunterlagen
verschafft
Gelegenheit
Preis
Teilposition
Angebotes
Heizkörper
ursprünglich
Betrag
9,--
DM
ausgewiesen
waren
vorgesetzte
Acht
Betrag
DM
umgewandelt
.
Verhalten
hat
Strafverfahren
geführt
Verurteilung
beteiligten
Personen
endete
.
Beklagte
hat
Anlaß
genommen
Klägerin
längere
Zeit
Teilnahme
Ausschreibungen
auszuschließen
;
zugleich
hat
Rahmen
hier
streitigen
Ausschreibung
gemachtes
Angebot
zurückgewiesen
.
Begründung
Klägerin
verantwortenden
Zurückweisung
habe
Angebot
zweitgünstigsten
Bieters
zurückgreifen
müssen
hat
Beklagte
Klägerin
Erstattung
verbundenen
Mehrkosten
Anspruch
genommen
hieraus
abgeleiteten
Schadensersatzanspruch
Klageforderung
aufgerechnet
.
Landgericht
hat
Beklagte
antragsgemäß
verurteilt
;
Entscheidung
gerichtete
Berufung
Beklagten
hatte
abgesehen
Teil
Zinsanspruchs
Erfolg
.
Revision
verfolgt
Beklagte
Antrag
vollständige
Abweisung
Klage
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
1
.
zulässige
Revision
bleibt
Sache
Erfolg
.
Verurteilung
Beklagten
Zahlung
eingeklagten
Werklohnanspruchs
ist
frei
Rechtsfehlern
.
Recht
hat
Berufungsgericht
Aufrechnung
Grund
Höhe
unstreitigen
Anspruch
durchgreifen
lassen
.
Aufrechnung
geltend
gemachte
Schadensersatzanspruch
steht
Beklagten
.
Insoweit
kann
dahinstehen
Klägerin
vorgeworfenen
Manipulationen
Verletzung
Ausschreibung
Beklagten
begründeten
Vertrauensverhältnisses
darstellen
kann
Grunde
Ersatzpflicht
Klägerin
Grundsätzen
culpa
auslösen
kann
.
Auch
ausgeht
wird
Beklagten
Aufrechnungsforderung
geltend
gemachte
Schaden
Verletzung
Vertrauensverhältnisses
herzuleitenden
Ersatzpflicht
erfaßt
.
verlangten
Schadensersatz
begehrt
Beklagte
Ausgleich
Mehrkosten
nur
entstanden
sind
Blick
Manipulationen
Klägerin
verneinte
persönliche
Zuverlässigkeit
Klägerin
sachlichem
Angebot
Gebrauch
gemacht
hat
.
Betrachtung
trennt
Gebot
Klägerin
Sinn
Zweck
Ausschreibungsverfahrens
unvereinbaren
Weise
.
Inhalt
Auswahl
Ausschreibung
eingegangenen
Geboten
ist
jeweilige
Angebot
Einheit
.
Frage
Gebot
annehmbarste
ist
schließt
sachlichen
Inhalt
auch
persönliche
Zuverlässigkeit
Bieters
.
zusammen
müssen
Entscheidung
Ausschreibenden
bestimmen
Zuschlag
erhalten
soll
.
Demgemäß
hat
Beklagte
Angebot
Klägerin
nur
insgesamt
annehmen
ablehnen
können
;
kann
hingegen
geltend
machen
Angebot
sachlichen
Inhaltes
angenommen
hätte
Person
Leistungserbringers
annehmen
kann
will
.
Hat
Ausschreibende
Fehlens
persönlichen
Zuverlässigkeit
Bieters
Gebot
entschieden
beruhen
nachteiligen
wirtschaftlichen
Folgen
insbesondere
Unmöglichkeit
gebotenen
niedrigen
Preis
Anspruch
nehmen
eigenen
Entscheidung
Ausschreibenden
.
kann
Bieter
Gebot
zurückgewiesen
hat
auch
Rahmen
Schadensersatzanspruches
culpa
Rechnung
stellen
.
Insoweit
kann
Beklagten
auch
beigetreten
werden
rechtlich
Fall
gehalten
gewesen
wäre
Angebot
Klägerin
zurückzuweisen
.
persönliche
Zuverlässigkeit
stellt
nur
Merkmale
Prüfung
Frage
Zuschlag
erteilt
werden
soll
abgestellt
werden
muß
.
Zwar
wird
unzuverlässiger
Bieter
regelmäßig
auch
dann
Erteilung
Zuschlages
verlangen
können
Gebot
niedrigsten
Preis
endet
.
Fehlen
persönlichen
Zuverlässigkeit
stellt
vielmehr
regelmäßig
hinreichenden
Grund
Gebot
zurückzuweisen
.
bedeutet
jedoch
umgekehrt
öffentliche
Auftraggeber
rechtlich
gezwungen
wäre
Gebot
Umständen
Gebrauch
machen
.
Auch
insoweit
bedarf
vielmehr
Abwägung
Annahme
auch
Gebotes
sprechenden
Umstände
einzustellen
sind
.
können
Beherrschbarkeit
Bieter
ausgehenden
Gefahren
einerseits
besonderen
Vorteile
sachlichen
Gebotes
andererseits
gegebenenfalls
auch
übrigen
zuverlässigeren
Bietern
rechtfertigen
Gebot
Gebrauch
machen
.
Regelung
§
eröffnet
Ausschreibenden
nur
Ermessen
stehende
Möglichkeit
ungetreue
Bieter
auszuschließen
jedoch
entsprechende
zwingende
rechtliche
Verpflichtung
.
Ermessen
bedeutet
Ausschreibende
sachlichen
Erwägungen
beruhende
Entscheidung
weitere
Teilnahme
einzelnen
Bieter
treffen
hat
.
Anspruch
übrigen
Teilnehmer
Ausschreibung
geht
.
Zwar
können
Beklagte
Recht
hingewiesen
hat
ermessensfehlerfreie
Entscheidung
verlangen
.
Auch
bedeutet
jedoch
nur
Entscheidung
unsachlichen
Gründen
treffen
darf
kann
.
hinreichend
sachlich
motivierte
begründete
Entscheidung
auch
ungetreuen
Bieters
ist
jedoch
auch
schlechthin
verwehrt
.
2
.
Weitergehende
Ansprüche
lassen
auch
anderen
Anspruchsgrundlagen
insbesondere
§
Abs.
herleiten
.
Auch
insoweit
scheitert
Ersatzverlangen
Beklagten
hier
geltend
gemachten
wirtschaftlichen
Einbußen
geltend
gemachte
Schaden
Ersatzpflicht
Vorschriften
erfaßt
wird
.
Sinn
Zweck
Verbotsnorm
ist
Ersatzanspruch
hier
Feststellungen
Berufungsgerichts
denkbaren
versuchten
Betruges
Ausgleich
Nachteile
gerichtet
Getäuschte
Täuschung
Abwehr
erlitten
hat
jedoch
Ersatz
nachteiligen
Folgen
eigenen
freien
Entscheidung
Lasten
Täuschers
Erkennen
Täuschung
erlitten
hat
.
bleibt
überlassen
Folgerungen
Vornahme
Täuschungshandlung
zieht
.
Hat
verständlicherweise
entschieden
vertraglichen
hungen
Handlung
begangen
hat
aufzunehmen
Beziehungen
aufrechtzuerhalten
kann
Umstand
lukratives
Angebot
entgangen
ist
Verhältnis
Grundlage
Ersatzanspruches
machen
.
3
.
Kostenentscheidung
beruht
§
.
Scharen
Meier-Beck