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3941 lines
37 KiB

NAMEN
Verkündet
:
19
.
Januar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Rezeptortyrosinkinase
Art
.
Abs.
Buchst
.
Abs.
;
Abs.
Nr.
Abs.
§
Abs.
Lehre
technischen
Handeln
Nutzung
Entdeckung
Herbeiführung
bestimmten
Erfolgs
lehrt
ist
Patentschutz
unabhängig
zugänglich
Lehre
zweckgerichtete
Nutzung
aufgedeckten
naturgesetzlichen
Zusammenhangs
erfinderischen
Überschuss
"
enthält
.
gilt
auch
Bereitstellung
Humanprotein
codierenden
Nukleinsäuresequenz
.
Kennzeichnung
Sequenz
isoliert
technisches
Verfahren
gewonnen
Patentanspruch
bedarf
.
Urteil
19
.
Januar
Bundespatentgericht
ECLI
:
:
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
19
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Schuster
Dr.
Recht
erkannt
:
Rechtsmittel
Parteien
wird
9
Juli
verkündete
Urteil
3
.
Senats
Bundespatentgerichts
abgeändert
.
europäische
Patent
wird
Wirkung
Bundesrepublik
insoweit
nichtig
erklärt
folgende
Fassung
Patentansprüche
hinausgeht
:
"
1
.
Nucleinsäuremolekül
Tandemverdopplungsmutante
FMS-artige
Tyrosinkinase
codiert
Nucleinsäuremolekül
Nucleotidsequenz
hat
entsprechend
:
Tandemverdopplungsmutation
Aminosäuresequenz
Juxtamembran
Tandemverdopplungsmutation
Nucleotidsequenz
Verschiebung
Leserasters
.
2
.
Nucleinsäuremolekül
Nucleinsäuresequenz
entsprechend
:
Tandemverdopplungsmutation
Aminosäuresequenz
Juxtamembran
Tandemverdopplungsmutation
Nucleotidsequenz
Verschiebung
Leserasters
.
3
.
entfällt
4
.
Polypeptid
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
codiert
wird
.
5
.
Zelle
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
Polypeptid
Anspruch
exprimiert
.
6
.
spezifisch
ist
Polypeptid
Anspruch
.
7
.
Verfahren
Nachweis
Nucleinsäuremoleküls
Anspruch
Nucleinsäuremoleküls
Anspruch
umfassend
Schritte
:
Durchführung
Genamplifikationsreaktion
Nucleinsäureprobe
Menschen
Nucleinsäurefragment
FMS-artigen
Tyrosinkinase-3-(FLT3)-Gens
umfasst
Tandemverdopplungsmutation
hat
amplifiziert
wird
FLT3-Gen
gefunden
werden
kann
;
Nachweis
Anwesenheit
Tandemverdopplungsmutation
Nucleinsäurefragment
Schritt
.
8
.
Verfahren
Anspruch
Schritt
ausgeführt
wird
Vergleichen
amplifizierten
Nucleinsäurefragments
erhalten
Schritt
Sequenz
normalen
FLT3
abgeleitet
ist
Weise
Anwesenheit
Tandemverdopplungsmutation
nachgewiesen
wird
.
9
.
Verfahren
Anspruch
Schritt
Längenmutation
Indikator
Tandemverdopplungsmutation
verwendet
wird
.
10
.
Verfahren
Ansprüche
GenAmplifikationsreaktion
Schritt
Primerpaar
ausgeführt
wird
ausgewählt
Gruppe
bestehend
:
lD
:
:
lD
:
33
.
11
.
Verfahren
Ansprüche
Tandemverdopplungsmutation
Gen
normalen
gefunden
wird
.
12
.
entfällt
13
.
Kit
Verfahren
Ansprüche
Kit
Amplifikation
Region
umfasst
FLT3-Gens
umfasst
Primer
ausgewählt
sind
Gruppe
bestehend
:
:
:
33
.
14
.
Verwendung
blutbildenden
Stammzelle
Nucleinsäuremolekül
exprimiert
Tandemverdopplungsmutations-FLT3-Polypeptid
codiert
Zelle
normale
exprimiert
Durchmusterung
Arzneistoff
Untersuchung
Behandlung
Blutzellerkrankung
Erkrankung
blutbildender
Stammzellen
Nucleinsäuremolekül
Tandemverdopplungsmutation
Juxtamembran-Nucleotidsequenz
Verschiebung
Leserasters
hat
.
15
.
Verwendung
blutbildenden
Stammzelle
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
Polypeptid
Anspruch
exprimiert
Zelle
normale
FLT3
exprimiert
Durchmusterung
Arzneistoff
Untersuchung
Behandlung
Blutzellerkrankung
Erkrankung
blutbildender
Stammzellen
.
16
.
Verwendung
Nucleinsäuremoleküls
Anspruch
Nucleinsäuremoleküls
Anspruch
Herstellung
Arzneimittels
Regulation
Proliferation
Immunantwort
Signalinformationsübertragung
Blutzelle
blutbildenden
Stammzelle
.
17
.
Arzneimittel
umfassend
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
und/oder
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
und/oder
Polypeptid
Anspruch
und/oder
Antikörper
Anspruch
gegebenenfalls
pharmazeutisch
verträglichen
Träger
und/oder
Verdünnungsmittel
.
18
.
Kit
Nachweis
Polypeptids
Anspruch
Kit
Antikörper
Anspruch
umfasst
.
"
Übrigen
wird
Klage
abgewiesen
.
weitergehende
Berufung
Klägerin
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
fallen
Viertel
Klägerin
Viertel
Beklagten
Last
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Inhaberin
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
13
.
Oktober
Inanspruchnahme
japanischen
Priorität
18
.
Oktober
international
angemeldet
worden
ist
Nucleinsäure
betrifft
Rezeptorproteinkinase
codiert
.
Streitpatent
hat
ferner
Polypeptid
Zelle
Antikörper
Kits
Arzneimittel
Verwendung
blutbildenden
Stammzellen
Nucleinsäuremolekülen
Verfahren
Nachweis
beanspruchten
Nucleinsäure
Gegenstand
.
umfasst
Patentansprüche
nebengeordneten
Patentansprüche
12
Verfahrenssprache
folgt
lauten
:
"
1
.
A
nucleic
acid
molecule
mutant
tyrosine
kinase
said
nucleic
acid
molecule
:
mutation
acid
mutation
exon
exons
.
2
.
nucleic
acid
molecule
having
:
mutation
acid
mutation
exon
exons
.
3
.
nucleic
acid
under
stringent
nucleic
acid
:
mutation
acid
mutation
exon
exons
nucleic
acid
.
4
.
nucleic
acid
molecule
nucleic
acid
molecule
.
5
.
nucleic
acid
molecule
nucleic
acid
molecule
.
6
.
antibody
which
.
7
.
nucleic
acid
molecule
acid
molecule
:
nucleic
acid
gene
amplification
reaction
nucleic
acid
exons
kinase
gene
mutation
amplified
which
gene
;
mutation
nucleic
acid
.
12
.
said
kit
comprises
exons
.
14
.
stem
nucleic
acid
mutant
normal
cell
stem
cell
.
16
.
stem
nucleic
acid
molecule
nucleic
acid
molecule
normal
stem
cell
.
17
.
nucleic
acid
molecule
nucleic
acid
molecule
immune
signal
stem
cell
.
18
.
nucleic
acid
molecule
nucleic
acid
molecule
pathologic
syndrome
leukemia
.
19
.
A
nucleic
acid
molecule
optionally
acceptable
nucleic
acid
molecule
nucleic
acid
molecule
diluent
.
20
.
wherein
kit
.
"
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Patentansprüche
sei
Patentierbarkeit
ausgeschlossen
.
Patentansprüche
hätten
patentierbare
Entdeckungen
Gegenstand
Patentierbarkeit
ausgeschlossene
Teile
menschlichen
Körpers
beträfen
.
Patentansprüchen
werde
patentierbares
Diagnostizierverfahren
menschlichen
Körper
beansprucht
.
Ferner
seien
Gegenstände
Streitpatents
patentfähig
gingen
Inhalt
ursprünglich
eingereichten
Anmeldung
.
Schließlich
sei
Gegenstand
Patentanspruch
Bezug
Nachweis
Tandemverdopplungsmutation
ausführbar
offenbart
.
Beklagte
hat
Streitpatent
Hauptantrag
Hilfsanträgen
erteilten
Fassung
abgeänderten
Fassungen
verteidigt
.
Patentgericht
hat
Streitpatent
teilweise
nichtig
erklärt
Patentansprüchen
deutscher
Sprache
Fassung
gegeben
hat
erstinstanzlichen
Hilfsantrag
verteidigten
Fassung
Patentansprüche
entspricht
.
richtet
Berufung
Beklagten
Streitpatent
Hauptantrag
zuletzt
Tenor
ersichtlichen
Fassung
verteidigt
Patentgericht
verteidigten
Fassung
Wegfall
Ansprüche
Änderungen
Ansprüchen
2
Wegfalls
Anspruch
erforderliche
Anpassung
Anspruch
unterscheidet
.
Hilfsweise
verteidigt
Streitpatent
weiteren
geänderten
Fassungen
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
verfolgt
Berufung
erstinstanzlichen
Antrag
vollständige
Nichtigerklärung
Streitpatents
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
Beklagten
ist
begründet
Berufung
Klägerin
hingegen
unbegründet
.
Streitpatent
betrifft
Rezeptorproteinkinase
nämlich
FMS-artige
Tyrosinkinase
codierendes
Nucleinsäuremolekül
Verfahren
Nachweis
.
1
.
Beschreibung
Streitpatents
erläutert
werden
Proliferation
Differenzierung
Zellen
Reaktionen
Zellen
unterschiedliche
Reize
Wachstumsfaktoren
gesteuert
spezifische
Rezeptoren
wirken
.
Rezeptoren
Tyrosinkinase-Domäne
enthalten
werden
Rezeptortyrosinkinasen
bezeichnet
.
Abs.
.
umfassen
jeweils
extrazelluläre
Region
TransmembranRegion
intrazelluläre
Region
Tyrosinkinasedomäne
Juxtamembran
Tyrosinkinasedomäne
enthält
werden
strukturellen
Eigenschaften
Aminosäuresequenz-Homologie
Typen
unterteilt
Beschr
.
Abs.
.
FMS-artige
Tyrosinkinase
leukämischen
Zellen
exprimiert
wird
ist
Rezeptor
Typs
bekannt
.
8)
.
Rezeptortyrosinkinasen
Typs
erfolgt
Zusammenschluss
Zellen
Verband
beispielsweise
Verdopplung
Bindung
Liganden
Beispiel
Wachstumsfaktors
extrazelluläre
Region
Aktivierung
Kinase
Folge
hat
Beschr
.
.
Streitpatentschrift
schildert
Ausgangslage
Prioritätszeitpunkt
Erfindung
folgt
:
sei
vermutet
worden
Zellen
vermehrten
Falle
Leukämieerkrankung
autokrinen
Zelle
selbst
ausgehenden
Stimulation
FLT3-Ligand
nahezu
leukämischen
Zellen
exprimiert
werde
.
sei
berichtet
worden
lymphatischen
leukämischen
Zellen
leukämischen
Myelocyten
exprimiert
werde
.
sei
jedoch
bekannt
gewesen
Expression
Pathologie
lymphatischer
myeloischer
Leukämie
-9-
menhänge
Beschr
.
Abs.
.
Prioritätszeitpunkt
hätten
zwar
menschliche
FLT3-cDNA
kloniert
cDNA-Nucleotidsequenz
Aminosäuresequenz
FLT3-Proteins
bestimmt
werden
können
.
Jedoch
seien
Struktur
Funktion
FMS-artigen
Tyrosinkinase
Differenzierung
blutbildenden
Stammzellen
bösartigen
Veränderung
leukämischen
Zellen
gut
analysiert
gewesen
.
Abs.
.
2
.
Patentgericht
hat
hieraus
zutreffend
abgeleitet
Streitpatent
betreffe
technische
Problem
FLT3-Gen
codierende
Nucleinsäure
bereitzustellen
genetischer
Veränderungen
Marker
Diagnose
leukämischer
Erkrankungen
verwendet
werden
kann
.
3
.
Lösung
Problems
schlägt
Streitpatent
zuletzt
verteidigten
Fassung
Patentansprüchen
jeweils
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
Polypeptid
Anspruch
Zelle
Anspruch
Antikörper
Anspruch
Verfahren
Nachweis
Ansprüchen
beanspruchten
Anspruch
Kit
Ansprüchen
beanspruchte
Verfahren
Ansprüchen
Verwendung
blutbildender
Stammzellen
Anspruch
Verwendung
Ansprüchen
beanspruchten
Anspruch
Arzneimittel
Anspruch
Kit
Nachweis
Polypeptids
.
Merkmale
Nucleinsäuremoleküls
Patentanspruch
Berufungsverfahren
zuletzt
verteidigten
Fassung
lassen
folgt
gliedern
:
1
.
Nucleinsäuremolekül
Tandemverdopplungsmutante
FMS-artige
Tyrosinkinase
codiert
Nucleotidsequenz
aufweist
Tandemverdopplungsmutation
Aminosäuresequenz
Juxtamembran
Tandemverdopplungsmutation
Nucleotidsequenz
FLT3
Verschiebung
Leserasters
.
Merkmale
Nucleinsäuremoleküls
zuletzt
verteidigten
Fassung
Patentanspruch
lassen
folgt
gliedern
:
2
.
Nucleinsäuremolekül
Nucleinsäuresequenz
aufweist
:
Tandemverdopplungsmutation
Aminosäuresequenz
Juxtamembran
2.b
Tandemverdopplungsmutation
Nucleotidsequenz
Verschiebung
Leserasters
.
erteilten
Fassung
unverändert
verteidigte
Patentanspruch
betrifft
Polypeptid
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
Anspruch
codiert
wird
.
Patentanspruch
hat
unverändert
verteidigten
Fassung
Zelle
Gegenstand
Nucleinsäuremolekül
Anspruch
Polypeptid
Anspruch
exprimiert
.
Patentanspruch
betrifft
unverändert
verteidigten
Fassung
Polypeptid
Anspruch
spezifischen
Antikörper
.
Merkmale
Verfahrens
Patentanspruch
klagte
auch
Berufungsverfahren
weiterhin
erteilten
Fassung
verteidigt
lassen
folgt
gliedern
:
7.1
Verfahren
dient
Nachweis
7.1.1
Nucleinsäuremoleküls
Anspruch
Nucleinsäuremoleküls
Anspruch
.
Verfahren
umfasst
Schritte
:
7.2.a
Durchführung
Genamplifikationsreaktion
Nucleinsäureprobe
Menschen
Nucleinsäurefragment
amplifiziert
wird
FLT3-Gen
gefunden
werden
kann
umfasst
Tandemverdopplungsmutation
hat
.
7.2.b
Nachweis
Anwesenheit
Tandemverdopplungsmutation
Nucleinsäurefragment
Schritt
.
4
.
Kern
Erfindung
bildet
Bereitstellung
Patentanspruch
Schutz
gestellten
Nucleinsäuremoleküls
Molekül
Tandemverdopplungsmutante
bezeichnet
Molekül
codierte
FMS-artige
Tyrosinkinase
bestimmte
Nucleotidsequenz
näher
charakterisiert
wird
.
handelt
Tandemverdopplungsmutation
Aminosäuresequenz
Leseraster
verschiebende
Tandemverdopplungsmutation
Nucleotidsequenz
.
Nachweis
Tandemverdopplungsmutation
dient
Leukämieindikator
.
Bestimmung
Erfindungsgegenstands
ist
Begriff
"
Tandemverdopplung
"
"
Tandemverdopplungsmutation
"
zuletzt
verteidigten
Fassung
Streitpatents
Patentanspruch
unmittelbar
auch
Patentansprüchen
Bezugnahme
Ansprüche
auch
übrigen
Patentansprüchen
enthalten
ist
zentraler
Bedeutung
.
Definition
Beschreibung
Streitpatents
betrifft
Tandemverdopplung
FLT3-Nucleotidsequenz
vollständiger
Abschnitt
Teilabschnitt
Nucleinsäure
Juxtamembran
codiert
einmal
Male
gleichen
Ausrichtung
wiederholt
wird
.
müssen
wiederholten
Nucleotidsequenzen
zwingend
direkt
hintereinander
folgen
können
auch
andere
Sequenzen
optional
nucleotide
enthalten
sein
.
Weiter
heißt
Streitpatentschrift
zusammengehörenden
Tandemverdopplungen
auch
Deletion
Substitution
Addition
Basen
eingetretene
Mutationen
liegen
können
vgl.
Beschr
.
Abs.
.
Verdopplung
wird
Tandemverdopplung
bezeichnet
Insertion
wiederholten
Sequenz
erstmaligen
Auftreten
direkt
räumlicher
Nähe
folgt
mithin
"
Tandem
"
auftritt
.
befindet
transmembranen
Region
Kinasedomäne
Rezeptorproteinkinase
bildet
zusammen
Kinasedomäne
intrazelluläre
Membranregion
Beschr
.
Abs.
.
codierende
Bereich
wird
Basenpaare
3`-Seite
Exons
Basenpaare
5`-Seite
definiert
Basenpaare
3`-Seite
umfassende
Region
Teilabschnitt
Tyrosinkinasedomäne
codieren
Beschr
.
Abs.
.
Patentgericht
hat
Begriff
Tandemverdopplungsmutation
Zusammenhang
Frage
möglichen
unzulässigen
Erweiterung
erörtert
angenommen
Erläuterungen
Streitpatentschrift
insbesondere
Absätzen
ergebe
"
Ursprung
und/oder
Ort
Insertion
"
Tandemverdoppelung
reich
liegen
müsse
Basenpaare
3`-Seite
Basenpaare
5`-Seite
festgelegt
werde
andernfalls
Lehre
Streitpatents
vorgesehene
Beteiligung
codierenden
Nucleotidsequenz
Tandemverdoppelung
gewährleistet
sei
.
Anbetracht
würden
auch
Beispielen
Tandemverdoppelungsmutationen
beschrieben
Voraussetzung
erfüllten
.
So
werde
Beispiel
Streitpatentschrift
untersuchten
Fälle
festgestellt
Proben
nachgewiesenen
Längenmutationen
Tandemverdoppelungen
Nucleotidsequenzen
Juxtamembran
FLT3-Gens
zurückgehen
.
Feststellung
auch
M155
bezeichneten
Fall
gelte
Tandemverdoppelung
Basenpaare
3`-Seite
ersten
Basenpaare
umfasst
müsse
folglich
Teil
Basenpaare
3`Seite
Bereich
übereinstimmen
vgl.
Beschr
.
Abs.
.
Fälle
Beispiels
werde
ebenfalls
bestätigt
Mutationen
Juxtamembran
FLT3-Gens
liegen
Mutationen
Domäne
Tyrosinkinase
codierenden
Nucleotidsequenz
gefunden
wurden
vgl.
Beschr
.
Abs.
.
Bezug
Alternative
Patentanspruch
Merkmal
hat
Patentgericht
zuletzt
gestellten
Hauptantrag
enthaltene
Wendung
"
Nucleotidsequenz
"
Hilfsanträgen
erörtern
hatte
angenommen
auch
Nucleinsäuremoleküle
erfasst
würden
Ursprung
Ort
Insertion
Tandemverdopplung
Teil
Exons
liege
.
Abschnitte
gebe
codierten
könne
Tandemverdopplungsmutation
Alternative
Nucleinsäuremolekülen
vollständig
angrenzende
Tyrosinkinase
codierenden
Bereich
auftreten
.
Patentgericht
hat
zutreffend
herausgearbeitet
patenteigenen
Definition
Tandemverdopplungsmutation
Ursprung
Tandemverdopplung
ganz
teilweise
codierenden
Bereich
liegen
muss
Ort
Insertion
Bereich
liegen
kann
muss
.
Zwar
erfasst
Patentgericht
gebrauchte
Formulierung
"
Ursprung
und/oder
Ort
Insertion
"
müsse
codierenden
Bereich
liegen
Wortlaut
auch
Variante
Insertion
Verdopplung
codierenden
Bereich
Ursprung
Verdopplung
notwendig
Bereich
liegen
muss
.
Patentgericht
hat
Wendung
"
und/oder
"
jedoch
offensichtlich
nur
Ausdruck
vergriffen
.
hat
sonstigen
Ausführungen
erfindungsgemäßen
Lehre
klar
Ausdruck
gebracht
Ursprung
Tandemverdopplung
codierenden
Region
entscheidend
unverzichtbar
ist
.
Auffassung
Klägerin
nur
Ursprung
Tandemverdopplung
codierenden
Nucleotidsequenz
stammen
auch
Ort
Insertion
codierenden
Bereich
liegen
müsse
nur
so
Lehre
Streitpatents
geforderten
Veränderung
komme
findet
hingegen
Wortlaut
Patentanspruch
noch
Streitpatentschrift
Stütze
.
dargelegt
legt
Definition
Streitpatentschrift
lediglich
zwingend
Sequenz
wiederholt
wird
ganz
zumindest
teilweise
Bereich
stammen
muss
codiert
wird
.
duplizierte
Sequenz
auch
codierenden
Bereich
Basenpaaren
3`-Seite
Basenpaaren
5`-Seite
eingefügt
muss
kann
Definition
entnommen
werden
.
Vielmehr
wird
Streitpatent
genannten
Beispielsfällen
FLT3-Nucleinsäuren
Patentgericht
auch
Beklagte
Recht
hinweisen
deutlich
Fälle
gibt
Ursprungssequenz
vollständig
Bereich
stammt
Insertion
duplizierten
Sequenz
auch
vollständig
Bereich
stattfindet
.
Andererseits
gibt
auch
Fall
Ursprungssequenz
nur
Teil
codierenden
Bereichs
anschließenden
Teil
liegt
.
Fall
wird
FLT3Nucleinsäure
M155
zeigt
duplizierte
Sequenz
Ursprungssequenz
nachfolgen
muss
zwangsläufig
eingefügt
.
Bestätigt
wird
auch
Beschreibung
Region
Tandemverdopplung
Falle
Region
umschließt
gesamten
Teilabschnitt
Region
Basenpaaren
3`-Seite
Basenpaaren
5`-Seite
einschließt
codierenden
Bereich
begrenzt
sein
Region
Exon-11-Stelle
enthält
.
Abs.
.
Auffassung
Patentgerichts
bestimmt
patenteigene
Definition
Tandemverdopplungsmutation
auch
Gegenstand
Alternativen
Patentanspruchs
bezeichneten
Tandemverdopplungsmutation
.
Annahme
Alternative
umfasse
erteilten
Fassung
Bezugnahme
Region
umfassend
auch
hilfsweise
Berufungsverfahren
nunmehr
Hauptantrag
verteidigten
Fassung
auch
Nucleinsäuremoleküle
Ursprung
Ort
Insertion
Tandemverdopplung
Teil
Exons
liege
ist
schon
Wortlaut
Patentanspruchs
zwingend
jedenfalls
unvereinbar
Patentgericht
zutreffend
herausgearbeiteten
patenteigenen
Definition
Tandemverdopplungsmutation
.
5
.
Patentanspruch
charakterisiert
anders
Patentanspruch
Nucleinsäuremolekül
dasjenige
Tandemverdopplungsmutante
FMS-artige
Tyrosinkinase
codiert
.
Patentanspruch
muss
Molekül
jedoch
Nucleotidsequenz
Tandemverdopplungsmutation
Alternative
Alternative
Sequenz
aufweisen
.
Unterschied
Gegenständen
Patentanspruchs
einerseits
Patentanspruchs
andererseits
liegt
nur
Molekül
Anspruch
zwar
spezifische
Tandemverdopplungsmutation
aufweisen
muss
notwendig
FLT3-codierenden
Sequenzen
.
6
.
Patentanspruch
Schutz
gestellte
Verfahren
Nachweis
Nucleinsäuremoleküls
Tandemverdopplungsmutation
Anspruch
umfasst
Schritte
.
Schritt
besteht
Durchführung
Genamplifikationsreaktion
humanen
Nucleinsäureprobe
Nucleinsäurefragment
amplifiziert
wird
FLT3-Gen
gefunden
werden
kann
FLT3-Gens
umfasst
Tandemverdopplungsmutation
aufweist
.
Definition
Tandemverdopplungsmutation
gelten
Ausführungen
Patentanspruch
entsprechend
.
Schritt
besteht
Nachweis
Anwesenheit
Tandemverdopplungsmutation
Nucleinsäurefragment
Schritt
Fachmann
überlassen
bleibt
Nachweis
ausgestaltet
.
Patentgericht
zutreffend
ausgeführt
hat
wird
Nachweis
sprüchen
schrittweise
spezifiziert
.
Patentanspruch
besteht
Sequenzvergleich
normalen
"
mutierten
FMS-artigen
Tyrosinkinase
abgeleiteten
Sequenz
.
Patentanspruch
kann
Sequenzvergleich
erfolgen
Längenmutation
Hinweis
Tandemverdopplungsmutation
index
verwendet
wird
.
Sequenzanalyse
ist
anderen
Worten
erforderlich
;
vielmehr
wird
Vorhandensein
Tandemverdopplungsmutation
Verlängerung
Fragments
indiziert
Insertion
verdoppelten
Nucleotidsequenz
ergibt
.
Erfolg
wendet
Berufung
Klägerin
hieraus
Patentgericht
zutreffend
gezogene
Schlussfolgerung
Nachweis
Längenmutation
erfindungsgemäß
Nachweis
Anwesenheit
Tandemverdopplungsmutation
Sinne
Merkmals
Patentanspruchs
ausreicht
.
Patentgericht
hat
eingehend
folgt
begründet
:
Nachweis
Tandemverdopplungsmutation
Schritt
erfordere
Auffassung
Klägerin
Längennachweis
hinausgehenden
Nachweis
etwa
Form
Sequenzanalyse
.
Auslegung
Patentanspruch
seien
zunächst
rückbezogenen
Patentansprüche
zweitinstanzlichen
Hauptantrag
verteidigten
Fassung
Patentansprüche
Bedeutung
.
beschrieben
verfahrenstechnische
Maßnahmen
Nachweis
Schritt
Verfahrens
Patentanspruch
näher
spezifizierten
.
So
werde
Patentanspruch
nunmehr
verteidigten
Fassung
Patentanspruch
8)
Nachweis
Sequenzvergleich
beschrieben
Rückbezuges
Patentanspruch
Basis
genannten
Sequenzlängen
erfolge
Länge
mutierten
FLT3-Sequenz
mutierten
verglichen
.
Patentanspruch
nunmehr
Patentanspruch
gestalte
Vergleich
wiederum
näher
mehr
Wildtyp-FLT3-Sequenz
verglichen
werde
"
Index
verwendeten
Längenmutation
.
Beschreibung
Streitpatents
finde
mehrfach
Hinweis
Nachweis
Tandemverdopplungen
Vergleich
Längen
amplifizierter
DNA-Fragmente
nachgewiesen
werde
zwar
vorzugsweise
Hilfe
Agarose-Gelelektrophorese
Abs.
.
Auffassung
Klägerin
böten
auch
Streitpatentschrift
erwähnten
Sequenzanalysen
Anlass
patentgemäßen
Nachweis
Schritt
Patentanspruch
Kombination
Längenvergleich
Sequenzanalyse
verstehen
.
Streitpatentschrift
lasse
entnehmen
Sequenzierung
lediglich
erstmalige
Auffinden
patentgemäßen
Tandemverdopplungsmutationen
Juxtamembran
FLT3-Gens
erforderlich
gewesen
sei
Nachweis
Tandemverdopplung
Kenntnis
Lehre
jedoch
allein
Längenvergleich
geführt
werden
könne
Falle
Patentanspruch
Juxtamembran
FLT3-Gens
codierende
Nucleotidsequenz
verwendet
werde
.
Schließlich
könne
Klägerin
auch
Erfolg
berufen
Abhandlung
Schnittger
K29
etwa
Drittel
Fälle
nachgewiesener
Längenmutation
Tandemverdopplungsmutationen
andere
Mutationen
beträfen
bewiesen
sei
reiner
Längenvergleich
Nachweis
ausreiche
.
Jahr
veröffentlichte
Erkenntnis
sei
Prioritätszeitpunkt
noch
bekannt
gewesen
.
hält
Angriffen
Berufung
Klägerin
stand
.
Patentgericht
hat
eindeutigen
Offenbarungsgehalt
Streitpatents
Bezugnahme
einschlägigen
Ausführungen
Streitpatentschrift
zutreffend
bestimmt
.
Berufung
vermag
aufzuzeigen
ergeben
sollte
Merkmal
7.2.b
verstehen
ist
Nachweis
Tandemverdopplungsmutation
bloßen
Längenvergleich
hinausgehenden
Nachweis
beispielsweise
Form
Sequenzierung
erfordert
.
II
.
Darlegungen
Gegenstand
Streitpatents
ergibt
Patentgericht
Unrecht
unzulässige
Erweiterung
Patentansprüche
Patentansprüche
Patentansprüche
Bezug
nehmen
angenommen
hat
.
Inhalt
Ursprungsunterlagen
ist
Beschreibung
Streitpatents
bereits
Patentgericht
zutreffend
ausgeführt
hat
nahezu
identisch
;
Patentansprüche
stellen
somit
anderen
Nucleinsäuremoleküle
ursprungsoffenbart
Schutz
.
.
Entscheidung
Patentgerichts
erweist
Nachteil
Beklagten
erkannt
hat
auch
anderen
Gründen
Ergebnis
zutreffend
.
Vielmehr
hat
Streitpatent
Gründen
Patentgericht
Patent
Fassung
angefochtenen
Urteils
rechtsbeständig
gehalten
hat
auch
Fassung
zweitinstanzlichen
Bestand
.
ergibt
zugleich
Berufung
Klägerin
Erfolg
versagen
ist
.
1
.
Verteidigung
Streitpatents
neuen
Hauptantrag
ist
§
Abs.
PatG
zulässig
.
ist
sachdienlich
kann
Tatsachen
gestützt
werden
Senat
Verhandlung
Entscheidung
Berufung
§
PatG
zugrunde
legen
hat
.
neue
Hauptantrag
entspricht
Patentansprüchen
Wesentlichen
erstinstanzlichen
Hauptantrag
.
Patentansprüchen
Wendung
"
Nucleotidsequenz
Region
umfassend
"
"
Nucleotidsequenz
ersetzt
hinzugefügt
worden
ist
rasterverschiebung
vorliegt
entsprechen
Änderungen
erstinstanzlich
zuletzt
gestellten
Hilfsanträgen
verwendeten
Formulierung
Patentgericht
erörtert
worden
ist
auch
Eingang
Patentgericht
rechtsbeständig
erachteten
Patentansprüche
gefunden
hat
.
weiteren
verteidigten
Patentansprüche
anbelangt
so
entsprechen
erster
Instanz
gestellten
Hauptantrag
Maßgabe
Fehlen
Leserasterverschiebung
auch
Patentanspruch
aufgenommen
worden
ist
Gegenstände
Patentanspruch
erteilten
Fassung
neuen
Anspruch
zusammengefasst
worden
sind
.
Erstere
Antragsfassung
ist
erörterten
Gründen
sachdienlich
.
Neufassung
Patentanspruch
bestehen
Bedenken
Nebenanspruch
unverändert
Patentanspruch
übernommen
worden
ist
ebenfalls
Patentgericht
bereits
erörtert
worden
ist
.
Auch
Klarheit
Entscheidung
gestellten
Patentansprüche
bestehen
Bedenken
.
Klägerin
Charakterisierung
Primer
Patentansprüchen
unklar
hält
kommt
Streitpatent
Ansprüchen
erteilt
worden
ist
.
Prüfung
bereits
erteilter
Ansprüche
Klarheit
ist
Europäischen
Patentübereinkommen
noch
Patentgesetz
vorgesehen
.
Patentinhaber
hat
erteilten
Patent
Rechtsposition
erhalten
nur
gesetzlich
vorgesehenen
Fällen
mithin
Nichtigkeitsgrund
vorliegt
ganz
teilweise
aberkannt
werden
kann
.
Europäische
Patentübereinkommen
regelt
ebenso
nationale
Recht
Nichtigkeitsgründe
fehlende
Klarheit
gehört
abschließend
Art
.
;
§
.
folgt
Prüfung
Klarheit
jedenfalls
insoweit
statthaft
ist
mutmaßliche
Unklarheit
bereits
erteilten
Ansprüchen
enthalten
war
vgl.
Entsch
.
24
.
März
;
Urteil
27
.
Oktober
.
juris
Fugenband
.
2
.
Gegenstand
Streitpatents
Hauptantrag
verteidigten
Fassung
ist
auch
patentfähig
.
Patentgericht
hat
Hinblick
Patentanspruch
entgegengehaltenen
Stand
Technik
ausgeführt
:
Klägerin
neuheitsschädlich
erachteten
Abhandlung
"
gene
FLT3
human
acute
leukemias
lymphoid
lineages
"
K3
berichteten
Autoren
al.
Ergebnisse
Studie
betreffend
Expressionsmuster
FLT3-Gens
akuten
Leukämien
myeloischen
lymphatischen
Typ
.
FLT3-Gen
Genfamilie
gehöre
Typ-III-Rezeptortyrosinkinasen
codiere
normalen
blutbildenden
Vorläuferzellen
auch
myeloisch
leukämischen
Zellen
exprimiert
werde
untersuchten
al.
Studie
FLT3-Expression
humanen
leukämischen
Zellen
.
wendeten
Northern-BlotAnalyse
molekularbiologische
Methode
unterschiedlichen
Länge
aufgetrennten
RNA-Moleküle
Membran
übertragen
dort
spezifische
Sonden
nachgewiesen
würden
.
Genamplifikationsreaktion
Verfahren
Patentansprüchen
vorgesehen
Einsatz
Primern
spezifischen
kurze
genau
definierte
Abschnitte
Nucleinsäure
vervielfältigt
würden
sei
Untersuchungen
durchgeführt
worden
könne
auch
mitgelesen
werden
.
Ferner
offenbare
K3
auch
Nucleinsäuremolekül
Schritt
rens
Patentanspruch
Exon
FLT3-Gens
umfasse
Tandemverdopplungsmutation
aufweise
.
K3
würden
zwar
mutierten
Wildtyp-mRNA
auch
verlängerte
Mutanten
offenbart
.
werde
jedoch
Art
Position
Mutation
angegeben
Verlängerung
mRNA
geführt
habe
.
Vielmehr
kämen
zahlreiche
Varianten
Form
Sequenzeinschüben
Insertionen
und/oder
Sequenzwiederholungen
Duplikationen
FLT3-Gen
codierenden
Region
Entstehung
al.
beobachteten
verlängerten
mRNA-Transkripte
Frage
.
Autoren
al.
Abhandlung
"
gene
:
cells
"
hätten
Nachweis
Expression
humanen
Zellen
Geweben
zwar
Genamplifikationsreaktionen
durchgeführt
erhaltenen
Produkte
gelelektrophoretisch
dargestellt
.
Tandemverdopplungsmutationen
Patentansprüchen
hätten
Autoren
jedoch
nachgewiesen
.
Ziel
Studie
sei
gewesen
Defekten
FLT3-Gen
suchen
Verteilung
hämatopoetischen
Zellen
Geweben
menschlichen
Körpers
aufzuzeigen
.
seien
auch
5`-Ende
codierenden
Region
spezifischen
Primer
gesamte
cDNA
verteilten
Sonden
abgestellt
.
Selbst
Einsatz
Genamplifikationsreaktionen
verwendeten
Primer
liefere
Angaben
FLT3-Mutanten
Rede
stehenden
Tandemverdoppelungsmutationen
lediglich
Wildtyp-mRNA
typische
mRNA-Transkript
Länge
kürzere
Teilsequenzen
amplifiziert
würden
.
Autoren
al.
vorgelegten
Studie
"
"
Leukemia
hätten
zwar
genetischen
Veränderungen
Typ-IIIRezeptortyrosinkinasen
codierenden
Bereichen
gesucht
lediglich
festgestellt
humane
FMS-Gen
Punktmutationen
Fällen
myeloischer
Leukämie
aktiviert
werde
.
Somit
werde
auch
Studie
Nachweis
Nucleinsäuremolekülen
Patentansprüchen
genannten
Tandemverdopplungsmutationen
beschrieben
.
Fachmann
erhalte
hiernach
K3
zwar
Hinweis
insbesondere
Proben
Patienten
akuter
myeloischer
Leukämie
Wildtyp-mRNA
noch
weitere
mRNA-Transkripte
fänden
größer
seien
3,7-kb-lange
Wildtyp-mRNA
.
K3
enthalte
jedoch
bloße
Vermutungen
hinausgehenden
Aussagen
Verlängerung
Detail
komme
codierenden
Abschnitt
auftrete
Autoren
noch
erforderliche
genomische
cDNA
verfügt
hätten
.
Ziel
K3
erläuterten
Studie
sei
gewesen
Nachweis
Expression
FLT3-Gens
leukämischen
Zellen
mRNA-Ebene
relativ
spezifischen
unempfindlichen
Marker
akute
Leukämien
entwickeln
.
Zwar
hätten
Autoren
K3
Zusammenhang
Expression
Auftreten
bestimmter
leukämischer
Phänotypen
Fokus
Fachwelt
gerückt
.
Fachmann
erhalte
K3
aber
Hinweis
verlängerte
mRNA-Transkripte
bestimmten
leukämischen
Phänotypen
Verbindung
stünden
noch
Tandemverdopplungen
Beteiligung
Auftreten
leukämischer
Phänotypen
Bedeutung
seien
.
Entgegenhaltung
liefere
Fachmann
auch
weitergehenden
Informationen
notwendig
seien
erfindungsgemäßen
Lösung
gelangen
.
Zwar
kämen
Autoren
K4
gebnis
Veränderungen
FLT3-Gens
Zusammenhang
Entstehung
Leukämien
untersucht
werden
sollten
gingen
jedoch
näher
genetische
Veränderungen
FLT3-Gens
.
Entgegenhaltung
liefere
Fachmann
allenfalls
Anregung
genetischen
Veränderungen
FLT3-Gen
suchen
.
Mutationen
aussähen
Entstehung
Bluterkrankungen
Bedeutung
seien
spezifische
Muster
leukämische
Phänotypen
Nachweisverfahren
eigneten
gehe
Entgegenhaltung
.
Selbst
kombinierten
Betrachtung
Entgegenhaltungen
habe
Fachmann
erfinderisch
tätig
werden
müssen
alleinige
Vermutung
FLT3-Mutationen
finden
können
Erfolgserwartung
verbinde
menschlichen
Organismus
einheitlich
auftretenden
Mutationstyp
finden
verlässlicher
prognostischer
Marker
bestimmten
leukämischen
Erkrankungen
Menschen
erweise
.
weiteren
Klägerin
vorgelegten
Entgegenhaltungen
führten
anderen
Beurteilung
.
entgegengehaltene
Stand
Technik
vermittle
Anhaltspunkt
Nachweis
Tandemverdopplungsmutationen
Beteiligung
Beurteilung
leukämischer
Erkrankungen
Interesse
sein
könnte
.
Erwägungen
Überprüfung
Berufungsverfahren
standhalten
Klägerin
substantiell
angegriffen
werden
ergibt
auch
Gegenstand
Patentansprüche
Stand
Technik
vorweggenommen
nahegelegt
worden
ist
.
Klägerin
macht
insoweit
geltend
Gegenstand
Erfindung
sei
neu
K3
Maßnahmen
Nachweis
Nucleinsäuremolekülen
patentgemäßen
Tandemverdopplung
Form
Längenvergleichs
aufzeige
.
Beklagte
geltend
mache
Nachweis
Längenmutation
Nachweis
Nucleinsäuremoleküls
Patentansprüchen
ausreiche
werde
K3
auch
Gegenstand
Ansprüche
vorweggenommen
.
lässt
Klägerin
Acht
Patentansprüche
voraussetzen
Tandemverdopplung
Ursprung
codierenden
Bereich
hat
K3
Anhaltspunkte
entnommen
werden
können
dort
geschilderten
Verfahren
ermittelten
Längenmutationen
zurückzuführen
sind
.
vermag
darzutun
Nucleinsäuremolekül
Patentansprüche
Stand
Technik
beschrieben
worden
ist
Fachmann
sonst
verfügbar
war
.
Angriff
erfinderische
Tätigkeit
gilt
Entsprechendes
.
Weiteren
gestützt
wird
angegebene
Aufgabe
gelöst
werde
ist
auch
ebenso
unschlüssig
Rüge
beruhe
Denkfehler
Patentgericht
angemessene
Erfolgserwartung
Untersuchungen
verneine
erfindungsgemäße
Nucleinsäuremolekül
hätten
aufdecken
können
zugleich
aber
weitere
Experimente
Ziel
Feststellung
aktivierender
Mutationen
FLT3-Gen
leukämischen
Zellen
veranlasst
ansehe
.
liegt
Meinung
Berufung
Klägerin
Widerspruch
Interesse
Feststellung
möglicher
aktivierender
Mutationen
noch
besagt
Fachmann
gerade
Untersuchungen
Streitpatent
zugrunde
liegenden
Erkenntnissen
hätte
gelangen
können
angeregt
worden
ist
jeweils
erforderlichen
Klägerin
dargelegten
Aufwand
entsprechenden
Erfolgserwartung
durchzuführen
Anlass
hatte
.
Anhaltspunkte
hat
Patentgericht
festgestellt
werden
auch
Berufung
Bezug
genommenen
erstinstanzlichen
Schriftsätzen
Klägerin
vorgebracht
.
Unbegründet
ist
auch
Einwand
handele
Gegenstand
Patentansprüche
patentfähige
Entdeckung
.
Entdeckung
ist
Art
.
Abs.
Buchst
.
Abs.
ebenso
wissenschaftliche
Theorie
mathematische
Methode
Patentschutz
zugänglich
.
Anders
Oberste
Gerichtshof
Vereinigten
Staaten
amerikanische
Patentrecht
entschieden
hat
ist
jedoch
Lehre
technischen
Handeln
Nutzung
Entdeckung
Herbeiführung
bestimmten
Erfolgs
lehrt
europäischem
deutschem
Recht
Patentschutz
unabhängig
zugänglich
Lehre
Nutzung
aufgedeckten
naturgesetzlichen
Zusammenhangs
erfinderischen
Überschuss
"
enthält
.
technische
Handeln
beruht
zielgerichteten
Nutzung
Naturgesetzen
so
verbietet
auch
Patentschutz
computerimplementierter
Erfindungen
maßgeblichen
Prüfung
Frage
gelehrte
technische
Lösung
Problems
erfinderischer
Tätigkeit
beruht
Frage
Betracht
lassen
Fachmann
Erkenntnis
physikalischen
chemischen
biologischen
Gesetzmäßigkeit
Grundlage
technischen
Lehre
Erfindung
bildet
nahegelegt
war
.
steht
Patentfähigkeit
Gegenstands
Patentansprüche
technische
Lehre
Anweisung
erschöpft
Ansprüchen
bezeichnete
Nucleinsäuremolekül
bereitzustellen
.
ergibt
auch
Regel
Übereinstimmung
§
Abs.
PatG
bestimmt
menschliche
Körper
einzelnen
Phasen
Entstehung
Entwicklung
bloße
Entdeckung
Bestandteile
Sequenz
Teilsequenz
Gens
patentierbaren
Erfindungen
darstellen
.
bekräftigt
nur
bereits
Erfindungsbegriff
ergebenden
Grundsatz
Entdeckung
Sequenz
wohl
aber
Offenbarung
Isolierung
technisch
nutzbar
gemacht
werden
kann
Regel
Abs.
§
Abs.
PatG
Patentschutz
zugängliche
Lehre
darstellt
.
Klägerin
erforderlich
gehaltenen
"
erkennbaren
Kennzeichnung
"
Sequenz
isoliert
technisches
Verfahren
gewonnen
bedarf
ist
Sachanspruch
immanent
Bezeichnung
Sache
geschützte
technische
Lehre
kennzeichnet
eben
Sache
technisches
Verfahren
bereitzustellen
.
Ebenso
ist
ohnehin
näher
ausgeführte
Einwand
erheblich
Erfindung
sei
"
unfertig
"
angemeldet
worden
sei
Verifizierung
gegebenen
technischen
Lehre
nachträglich
erheblicher
Aufwand
leisten
gewesen
.
Erfinder
muss
erkannt
haben
technische
Lehre
Erfindung
funktioniert
noch
muss
wissenschaftliche
Begründung
liefern
.
genügt
Fachmann
dasjenige
Hand
gibt
benötigt
technische
Lehre
Erfindung
auszuführen
.
Erfordernis
Streitfall
genügt
ist
hat
Patentgericht
zutreffend
ausgeführt
.
Gegenstand
Patentansprüche
ist
gleichen
Gründen
patentfähig
Gegenstand
Ansprüche
gilt
Verfahren
Patentanspruch
rückbezogenen
Patentansprüche
Kit
Patentanspruch
Verfahren
Ansprüche
11
.
gilt
schließlich
Gegenstände
Patentansprüche
Fassung
Hauptantrags
Nummerierung
Hauptantrags
Nummerierung
jeweils
Patentfähigkeit
Nucleinsäuremoleküls
codierten
Polypeptids
getragen
werden
anspruchsgemäß
verwendet
exprimiert
wird
.
3
.
Klägerin
geltend
gemachten
weiteren
Nichtigkeitsgründe
greifen
gleichfalls
.
Recht
hat
Patentgericht
rechtsbeständig
erachteten
Patentansprüche
unzulässige
Erweiterung
verneint
.
hat
ausgeführt
:
Patentansprüche
seien
unzulässig
erweitert
Streitpatentschrift
ursprünglichen
Anmeldeunterlagen
enthaltene
Passus
"
Nucleotidsequenz
Region
umfassend
"
Formulierung
"
Nucleotidsequenz
"
ersetzt
worden
sei
.
werde
erfindungsgemäße
Nachweisverfahren
relevante
Nucleotidsequenz
exakte
Sequenz
beschränkt
Einbeziehung
weiterer
Nucleotidsequenzen
5`-Seite
ausgeschlossen
werde
.
Beschränkung
werde
Streitpatentschrift
auch
ursprünglichen
Anmeldeunterlagen
offenbart
jeweils
ausgingen
Tandemverdopplungsmutation
Nucleotidsequenz
liege
.
Ebenso
seien
Patentansprüche
unzulässig
erweitert
Unterschied
Patentanspruch
ursprünglichen
Anmeldeunterlagen
mehr
Merkmal
Herstellung
humanen
Nucleinsäureprobe
enthielten
.
streitpatentgemäßen
Verfahren
Probenherstellung
übliche
Weise
Fachmann
auch
bekannt
sei
.
Anbetracht
Streitpatentschrift
ursprünglichen
Anmeldeunterlagen
offenbarten
Lehre
Tandemverdopplungsmutation
Nucleotidsequenz
liege
Juxtamembran
FLT3
Region
einschließe
Basenpaaren
3`-Seite
Basenpaaren
5`Seite
definiert
werde
stelle
auch
Nennung
Primer
Patentansprüchen
Hilfsantrags
unzulässige
Erweiterung
.
Auffassung
Klägerin
gehe
Patentanspruch
auch
ursprüngliche
Anmeldung
codierende
beschränkt
sei
.
ursprünglichen
Anmeldunterlagen
sei
erfindungsgemäße
Lehre
nur
Aminosäuresequenz
Juxtamembran
Bedeutung
auch
wesentlich
kürzeren
Nucleinsäuremoleküle
.
codierenden
Eigenschaften
aufwiesen
.
sehe
Patentanspruch
ursprünglichen
Anmeldung
Verfahrensschritt
nur
Nucleinsäuresequenzen
Rezeptorproteinkinase
codierenden
Tandemverdopplungsmutation
auch
Teilsequenzen
lediglich
codierenden
Nucleinsäuresequenz
stammen
müssten
amplifiziert
würden
.
Auch
Patentanspruch
weise
unzulässige
Erweiterung
.
Gesamtinhalt
ursprünglichen
Anmeldung
sei
entnehmen
blutbildende
Stammzellen
patentgemäße
Tandemverdopplungsmutation
exprimierten
Zellen
verglichen
würden
normale
FLT3-Gen
exprimierten
nur
möglich
sei
mutierte
Zellen
mutierten
Zellen
gesunden
normalen
verglichen
würden
.
Ebenso
ergäben
Patentanspruch
Nummerierung
Hauptantrags
genannten
Verwendungszwecke
Durchmusterung
Arzneistoff
Untersuchung
Behandlung
Blutzellerkrankung
ursprünglichen
Anmeldunterlagen
Abs.
Veröffentlichung
Anmeldung
Abs.
Patentschrift
Abs.
.
Beurteilung
hält
Angriffen
Berufung
Klägerin
stand
Wesentlichen
Ausführungen
Auslegung
Patentanspruchs
unzutreffende
Annahme
gestützt
sind
geltenden
Patentansprüche
setzten
Aminosäuresequenz
stammende
Tandemverdopplungsmutation
.
meint
Ursprungsunterlagen
offenbarten
bloße
"
Längenmutation
"
beruht
ebenfalls
unzutreffenden
Verständnis
geschützten
Lehre
kann
Annahme
unzulässigen
Erweiterung
begründen
.
Unerheblich
ist
auch
Klägerin
wiederholt
vorgebrachte
Einwand
Längenmutation
sei
zuverlässiger
Hinweis
Tandemverdopplungsmutation
Aminosäuresequenz
Juxtamembran
.
Abgesehen
Behauptung
ausreichend
substantiiert
wird
ist
Argument
Ursprungsoffenbarung
Schutz
gestellten
Lehre
patentrechtlich
irrelevanter
Einwand
Zuverlässigkeit
Patentanspruch
angegebenen
Verfahrens
Längenmutation
grundsätzlich
ausreichender
Hinweis
Anwesenheit
Tandemverdopplungsmutation
Nucleinsäurefragment
Schritt
Verfahrens
Patentanspruch
behandelt
wird
.
Patentgericht
Patentanspruch
angeführten
Gründen
ergibt
unzulässige
Erweiterung
auch
Patentanspruch
FLT3-codierendes
Molekül
verlangt
.
Grundlage
oben
dargestellten
Auslegung
Patentanspruchs
erweisen
Ausführungen
Patentgerichts
zutreffend
.
Entsprechendes
gilt
Patentanspruch
.
Ebenso
zutreffend
hat
Patentgericht
Lehre
Erfindung
ausführbar
offenbart
angesehen
.
hat
ausgeführt
:
Auffassung
Klägerin
seien
Gegenstände
Patentansprüche
so
deutlich
vollständig
offenbart
Fachmann
ausführen
könne
.
Streitpatentschrift
enthalte
nur
Angaben
Nachweisverfahren
Patentansprüchen
eingesetzte
Probe
menschlicher
Nucleinsäure
isoliert
werden
könne
auch
Nucleinsäurefragment
Tandemverdopplungsmutation
Juxtamembran
FLT3-Gens
amplifizieren
sei
.
Ferner
würden
Streitpatentschrift
Agarose-Gelelektrophorese
Hybridisierung
Fachmann
bereits
bekannte
Nachweistechniken
beschrieben
weiteren
Angaben
benötigte
aber
gleichwohl
auch
noch
Beispiel
näher
erläutert
würden
.
beanspruchte
Verfahren
sei
auch
unzureichend
offenbart
anzusehen
Klägerin
Verfahren
Schritt
enthalte
mutierte
Proben
eigentlichen
Nachweis
ermittelt
werden
könnten
.
Wortlaut
Patentanspruch
sei
zwingend
Tandemverdopplungsmutation
Juxtamembran
FLT3Gens
gefunden
werde
.
Verfahren
Patentansprüchen
schließe
auch
negativen
Nachweis
.
Insoweit
beschränkt
Berufung
bereits
erörterte
Argument
Feststellung
Längenmutation
sei
zuverlässigen
Feststellung
Tandemverdopplungsmutation
Juxtamembran
FLT3-Gens
ungenügend
Erfindung
vollen
Breite
Schutzbeanspruchung
offenbart
sei
.
vermag
Klägerin
zutreffenden
Ausführungen
Patentgerichts
entkräften
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
PatG
§
Abs.
§
Abs.
.
Meier-Beck
Schuster
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
09.07.2013
EP