NAMEN Verkündet : 19 . Januar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk : ja : : ja Rezeptortyrosinkinase Art . Abs. Buchst . Abs. ; Abs. Nr. Abs. § Abs. Lehre technischen Handeln Nutzung Entdeckung Herbeiführung bestimmten Erfolgs lehrt ist Patentschutz unabhängig zugänglich Lehre zweckgerichtete Nutzung aufgedeckten naturgesetzlichen Zusammenhangs erfinderischen Überschuss " enthält . gilt auch Bereitstellung Humanprotein codierenden Nukleinsäuresequenz . Kennzeichnung Sequenz isoliert technisches Verfahren gewonnen Patentanspruch bedarf . Urteil 19 . Januar Bundespatentgericht ECLI : : Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 19 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterinnen Schuster Dr. Recht erkannt : Rechtsmittel Parteien wird 9 Juli verkündete Urteil 3 . Senats Bundespatentgerichts abgeändert . europäische Patent wird Wirkung Bundesrepublik insoweit nichtig erklärt folgende Fassung Patentansprüche hinausgeht : " 1 . Nucleinsäuremolekül Tandemverdopplungsmutante FMS-artige Tyrosinkinase codiert Nucleinsäuremolekül Nucleotidsequenz hat entsprechend : Tandemverdopplungsmutation Aminosäuresequenz Juxtamembran Tandemverdopplungsmutation Nucleotidsequenz Verschiebung Leserasters . 2 . Nucleinsäuremolekül Nucleinsäuresequenz entsprechend : Tandemverdopplungsmutation Aminosäuresequenz Juxtamembran Tandemverdopplungsmutation Nucleotidsequenz Verschiebung Leserasters . 3 . entfällt 4 . Polypeptid Nucleinsäuremolekül Anspruch Nucleinsäuremolekül Anspruch codiert wird . 5 . Zelle Nucleinsäuremolekül Anspruch Nucleinsäuremolekül Anspruch Polypeptid Anspruch exprimiert . 6 . spezifisch ist Polypeptid Anspruch . 7 . Verfahren Nachweis Nucleinsäuremoleküls Anspruch Nucleinsäuremoleküls Anspruch umfassend Schritte : Durchführung Genamplifikationsreaktion Nucleinsäureprobe Menschen Nucleinsäurefragment FMS-artigen Tyrosinkinase-3-(FLT3)-Gens umfasst Tandemverdopplungsmutation hat amplifiziert wird FLT3-Gen gefunden werden kann ; Nachweis Anwesenheit Tandemverdopplungsmutation Nucleinsäurefragment Schritt . 8 . Verfahren Anspruch Schritt ausgeführt wird Vergleichen amplifizierten Nucleinsäurefragments erhalten Schritt Sequenz normalen FLT3 abgeleitet ist Weise Anwesenheit Tandemverdopplungsmutation nachgewiesen wird . 9 . Verfahren Anspruch Schritt Längenmutation Indikator Tandemverdopplungsmutation verwendet wird . 10 . Verfahren Ansprüche GenAmplifikationsreaktion Schritt Primerpaar ausgeführt wird ausgewählt Gruppe bestehend : lD : : lD : 33 . 11 . Verfahren Ansprüche Tandemverdopplungsmutation Gen normalen gefunden wird . 12 . entfällt 13 . Kit Verfahren Ansprüche Kit Amplifikation Region umfasst FLT3-Gens umfasst Primer ausgewählt sind Gruppe bestehend : : : 33 . 14 . Verwendung blutbildenden Stammzelle Nucleinsäuremolekül exprimiert Tandemverdopplungsmutations-FLT3-Polypeptid codiert Zelle normale exprimiert Durchmusterung Arzneistoff Untersuchung Behandlung Blutzellerkrankung Erkrankung blutbildender Stammzellen Nucleinsäuremolekül Tandemverdopplungsmutation Juxtamembran-Nucleotidsequenz Verschiebung Leserasters hat . 15 . Verwendung blutbildenden Stammzelle Nucleinsäuremolekül Anspruch Nucleinsäuremolekül Anspruch Polypeptid Anspruch exprimiert Zelle normale FLT3 exprimiert Durchmusterung Arzneistoff Untersuchung Behandlung Blutzellerkrankung Erkrankung blutbildender Stammzellen . 16 . Verwendung Nucleinsäuremoleküls Anspruch Nucleinsäuremoleküls Anspruch Herstellung Arzneimittels Regulation Proliferation Immunantwort Signalinformationsübertragung Blutzelle blutbildenden Stammzelle . 17 . Arzneimittel umfassend Nucleinsäuremolekül Anspruch und/oder Nucleinsäuremolekül Anspruch und/oder Polypeptid Anspruch und/oder Antikörper Anspruch gegebenenfalls pharmazeutisch verträglichen Träger und/oder Verdünnungsmittel . 18 . Kit Nachweis Polypeptids Anspruch Kit Antikörper Anspruch umfasst . " Übrigen wird Klage abgewiesen . weitergehende Berufung Klägerin wird zurückgewiesen . Kosten Rechtsstreits fallen Viertel Klägerin Viertel Beklagten Last . Tatbestand : Beklagte ist Inhaberin Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents 13 . Oktober Inanspruchnahme japanischen Priorität 18 . Oktober international angemeldet worden ist Nucleinsäure betrifft Rezeptorproteinkinase codiert . Streitpatent hat ferner Polypeptid Zelle Antikörper Kits Arzneimittel Verwendung blutbildenden Stammzellen Nucleinsäuremolekülen Verfahren Nachweis beanspruchten Nucleinsäure Gegenstand . umfasst Patentansprüche nebengeordneten Patentansprüche 12 Verfahrenssprache folgt lauten : " 1 . A nucleic acid molecule mutant tyrosine kinase said nucleic acid molecule : mutation acid mutation exon exons . 2 . nucleic acid molecule having : mutation acid mutation exon exons . 3 . nucleic acid under stringent nucleic acid : mutation acid mutation exon exons nucleic acid . 4 . nucleic acid molecule nucleic acid molecule . 5 . nucleic acid molecule nucleic acid molecule . 6 . antibody which . 7 . nucleic acid molecule acid molecule : nucleic acid gene amplification reaction nucleic acid exons kinase gene mutation amplified which gene ; mutation nucleic acid . 12 . said kit comprises exons . 14 . stem nucleic acid mutant normal cell stem cell . 16 . stem nucleic acid molecule nucleic acid molecule normal stem cell . 17 . nucleic acid molecule nucleic acid molecule immune signal stem cell . 18 . nucleic acid molecule nucleic acid molecule pathologic syndrome leukemia . 19 . A nucleic acid molecule optionally acceptable nucleic acid molecule nucleic acid molecule diluent . 20 . wherein kit . " Klägerin hat geltend gemacht Gegenstand Patentansprüche sei Patentierbarkeit ausgeschlossen . Patentansprüche hätten patentierbare Entdeckungen Gegenstand Patentierbarkeit ausgeschlossene Teile menschlichen Körpers beträfen . Patentansprüchen werde patentierbares Diagnostizierverfahren menschlichen Körper beansprucht . Ferner seien Gegenstände Streitpatents patentfähig gingen Inhalt ursprünglich eingereichten Anmeldung . Schließlich sei Gegenstand Patentanspruch Bezug Nachweis Tandemverdopplungsmutation ausführbar offenbart . Beklagte hat Streitpatent Hauptantrag Hilfsanträgen erteilten Fassung abgeänderten Fassungen verteidigt . Patentgericht hat Streitpatent teilweise nichtig erklärt Patentansprüchen deutscher Sprache Fassung gegeben hat erstinstanzlichen Hilfsantrag verteidigten Fassung Patentansprüche entspricht . richtet Berufung Beklagten Streitpatent Hauptantrag zuletzt Tenor ersichtlichen Fassung verteidigt Patentgericht verteidigten Fassung Wegfall Ansprüche Änderungen Ansprüchen 2 Wegfalls Anspruch erforderliche Anpassung Anspruch unterscheidet . Hilfsweise verteidigt Streitpatent weiteren geänderten Fassungen . Klägerin tritt Rechtsmittel verfolgt Berufung erstinstanzlichen Antrag vollständige Nichtigerklärung Streitpatents . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung Beklagten ist begründet Berufung Klägerin hingegen unbegründet . Streitpatent betrifft Rezeptorproteinkinase nämlich FMS-artige Tyrosinkinase codierendes Nucleinsäuremolekül Verfahren Nachweis . 1 . Beschreibung Streitpatents erläutert werden Proliferation Differenzierung Zellen Reaktionen Zellen unterschiedliche Reize Wachstumsfaktoren gesteuert spezifische Rezeptoren wirken . Rezeptoren Tyrosinkinase-Domäne enthalten werden Rezeptortyrosinkinasen bezeichnet . Abs. . umfassen jeweils extrazelluläre Region TransmembranRegion intrazelluläre Region Tyrosinkinasedomäne Juxtamembran Tyrosinkinasedomäne enthält werden strukturellen Eigenschaften Aminosäuresequenz-Homologie Typen unterteilt Beschr . Abs. . FMS-artige Tyrosinkinase leukämischen Zellen exprimiert wird ist Rezeptor Typs bekannt . 8) . Rezeptortyrosinkinasen Typs erfolgt Zusammenschluss Zellen Verband beispielsweise Verdopplung Bindung Liganden Beispiel Wachstumsfaktors extrazelluläre Region Aktivierung Kinase Folge hat Beschr . . Streitpatentschrift schildert Ausgangslage Prioritätszeitpunkt Erfindung folgt : sei vermutet worden Zellen vermehrten Falle Leukämieerkrankung autokrinen Zelle selbst ausgehenden Stimulation FLT3-Ligand nahezu leukämischen Zellen exprimiert werde . sei berichtet worden lymphatischen leukämischen Zellen leukämischen Myelocyten exprimiert werde . sei jedoch bekannt gewesen Expression Pathologie lymphatischer myeloischer Leukämie -9- menhänge Beschr . Abs. . Prioritätszeitpunkt hätten zwar menschliche FLT3-cDNA kloniert cDNA-Nucleotidsequenz Aminosäuresequenz FLT3-Proteins bestimmt werden können . Jedoch seien Struktur Funktion FMS-artigen Tyrosinkinase Differenzierung blutbildenden Stammzellen bösartigen Veränderung leukämischen Zellen gut analysiert gewesen . Abs. . 2 . Patentgericht hat hieraus zutreffend abgeleitet Streitpatent betreffe technische Problem FLT3-Gen codierende Nucleinsäure bereitzustellen genetischer Veränderungen Marker Diagnose leukämischer Erkrankungen verwendet werden kann . 3 . Lösung Problems schlägt Streitpatent zuletzt verteidigten Fassung Patentansprüchen jeweils Nucleinsäuremolekül Anspruch Polypeptid Anspruch Zelle Anspruch Antikörper Anspruch Verfahren Nachweis Ansprüchen beanspruchten Anspruch Kit Ansprüchen beanspruchte Verfahren Ansprüchen Verwendung blutbildender Stammzellen Anspruch Verwendung Ansprüchen beanspruchten Anspruch Arzneimittel Anspruch Kit Nachweis Polypeptids . Merkmale Nucleinsäuremoleküls Patentanspruch Berufungsverfahren zuletzt verteidigten Fassung lassen folgt gliedern : 1 . Nucleinsäuremolekül Tandemverdopplungsmutante FMS-artige Tyrosinkinase codiert Nucleotidsequenz aufweist Tandemverdopplungsmutation Aminosäuresequenz Juxtamembran Tandemverdopplungsmutation Nucleotidsequenz FLT3 Verschiebung Leserasters . Merkmale Nucleinsäuremoleküls zuletzt verteidigten Fassung Patentanspruch lassen folgt gliedern : 2 . Nucleinsäuremolekül Nucleinsäuresequenz aufweist : Tandemverdopplungsmutation Aminosäuresequenz Juxtamembran 2.b Tandemverdopplungsmutation Nucleotidsequenz Verschiebung Leserasters . erteilten Fassung unverändert verteidigte Patentanspruch betrifft Polypeptid Nucleinsäuremolekül Anspruch Anspruch codiert wird . Patentanspruch hat unverändert verteidigten Fassung Zelle Gegenstand Nucleinsäuremolekül Anspruch Polypeptid Anspruch exprimiert . Patentanspruch betrifft unverändert verteidigten Fassung Polypeptid Anspruch spezifischen Antikörper . Merkmale Verfahrens Patentanspruch klagte auch Berufungsverfahren weiterhin erteilten Fassung verteidigt lassen folgt gliedern : 7.1 Verfahren dient Nachweis 7.1.1 Nucleinsäuremoleküls Anspruch Nucleinsäuremoleküls Anspruch . Verfahren umfasst Schritte : 7.2.a Durchführung Genamplifikationsreaktion Nucleinsäureprobe Menschen Nucleinsäurefragment amplifiziert wird FLT3-Gen gefunden werden kann umfasst Tandemverdopplungsmutation hat . 7.2.b Nachweis Anwesenheit Tandemverdopplungsmutation Nucleinsäurefragment Schritt . 4 . Kern Erfindung bildet Bereitstellung Patentanspruch Schutz gestellten Nucleinsäuremoleküls Molekül Tandemverdopplungsmutante bezeichnet Molekül codierte FMS-artige Tyrosinkinase bestimmte Nucleotidsequenz näher charakterisiert wird . handelt Tandemverdopplungsmutation Aminosäuresequenz Leseraster verschiebende Tandemverdopplungsmutation Nucleotidsequenz . Nachweis Tandemverdopplungsmutation dient Leukämieindikator . Bestimmung Erfindungsgegenstands ist Begriff " Tandemverdopplung " " Tandemverdopplungsmutation " zuletzt verteidigten Fassung Streitpatents Patentanspruch unmittelbar auch Patentansprüchen Bezugnahme Ansprüche auch übrigen Patentansprüchen enthalten ist zentraler Bedeutung . Definition Beschreibung Streitpatents betrifft Tandemverdopplung FLT3-Nucleotidsequenz vollständiger Abschnitt Teilabschnitt Nucleinsäure Juxtamembran codiert einmal Male gleichen Ausrichtung wiederholt wird . müssen wiederholten Nucleotidsequenzen zwingend direkt hintereinander folgen können auch andere Sequenzen optional nucleotide enthalten sein . Weiter heißt Streitpatentschrift zusammengehörenden Tandemverdopplungen auch Deletion Substitution Addition Basen eingetretene Mutationen liegen können vgl. Beschr . Abs. . Verdopplung wird Tandemverdopplung bezeichnet Insertion wiederholten Sequenz erstmaligen Auftreten direkt räumlicher Nähe folgt mithin " Tandem " auftritt . befindet transmembranen Region Kinasedomäne Rezeptorproteinkinase bildet zusammen Kinasedomäne intrazelluläre Membranregion Beschr . Abs. . codierende Bereich wird Basenpaare 3`-Seite Exons Basenpaare 5`-Seite definiert Basenpaare 3`-Seite umfassende Region Teilabschnitt Tyrosinkinasedomäne codieren Beschr . Abs. . Patentgericht hat Begriff Tandemverdopplungsmutation Zusammenhang Frage möglichen unzulässigen Erweiterung erörtert angenommen Erläuterungen Streitpatentschrift insbesondere Absätzen ergebe " Ursprung und/oder Ort Insertion " Tandemverdoppelung reich liegen müsse Basenpaare 3`-Seite Basenpaare 5`-Seite festgelegt werde andernfalls Lehre Streitpatents vorgesehene Beteiligung codierenden Nucleotidsequenz Tandemverdoppelung gewährleistet sei . Anbetracht würden auch Beispielen Tandemverdoppelungsmutationen beschrieben Voraussetzung erfüllten . So werde Beispiel Streitpatentschrift untersuchten Fälle festgestellt Proben nachgewiesenen Längenmutationen Tandemverdoppelungen Nucleotidsequenzen Juxtamembran FLT3-Gens zurückgehen . Feststellung auch M155 bezeichneten Fall gelte Tandemverdoppelung Basenpaare 3`-Seite ersten Basenpaare umfasst müsse folglich Teil Basenpaare 3`Seite Bereich übereinstimmen vgl. Beschr . Abs. . Fälle Beispiels werde ebenfalls bestätigt Mutationen Juxtamembran FLT3-Gens liegen Mutationen Domäne Tyrosinkinase codierenden Nucleotidsequenz gefunden wurden vgl. Beschr . Abs. . Bezug Alternative Patentanspruch Merkmal hat Patentgericht zuletzt gestellten Hauptantrag enthaltene Wendung " Nucleotidsequenz " Hilfsanträgen erörtern hatte angenommen auch Nucleinsäuremoleküle erfasst würden Ursprung Ort Insertion Tandemverdopplung Teil Exons liege . Abschnitte gebe codierten könne Tandemverdopplungsmutation Alternative Nucleinsäuremolekülen vollständig angrenzende Tyrosinkinase codierenden Bereich auftreten . Patentgericht hat zutreffend herausgearbeitet patenteigenen Definition Tandemverdopplungsmutation Ursprung Tandemverdopplung ganz teilweise codierenden Bereich liegen muss Ort Insertion Bereich liegen kann muss . Zwar erfasst Patentgericht gebrauchte Formulierung " Ursprung und/oder Ort Insertion " müsse codierenden Bereich liegen Wortlaut auch Variante Insertion Verdopplung codierenden Bereich Ursprung Verdopplung notwendig Bereich liegen muss . Patentgericht hat Wendung " und/oder " jedoch offensichtlich nur Ausdruck vergriffen . hat sonstigen Ausführungen erfindungsgemäßen Lehre klar Ausdruck gebracht Ursprung Tandemverdopplung codierenden Region entscheidend unverzichtbar ist . Auffassung Klägerin nur Ursprung Tandemverdopplung codierenden Nucleotidsequenz stammen auch Ort Insertion codierenden Bereich liegen müsse nur so Lehre Streitpatents geforderten Veränderung komme findet hingegen Wortlaut Patentanspruch noch Streitpatentschrift Stütze . dargelegt legt Definition Streitpatentschrift lediglich zwingend Sequenz wiederholt wird ganz zumindest teilweise Bereich stammen muss codiert wird . duplizierte Sequenz auch codierenden Bereich Basenpaaren 3`-Seite Basenpaaren 5`-Seite eingefügt muss kann Definition entnommen werden . Vielmehr wird Streitpatent genannten Beispielsfällen FLT3-Nucleinsäuren Patentgericht auch Beklagte Recht hinweisen deutlich Fälle gibt Ursprungssequenz vollständig Bereich stammt Insertion duplizierten Sequenz auch vollständig Bereich stattfindet . Andererseits gibt auch Fall Ursprungssequenz nur Teil codierenden Bereichs anschließenden Teil liegt . Fall wird FLT3Nucleinsäure M155 zeigt duplizierte Sequenz Ursprungssequenz nachfolgen muss zwangsläufig eingefügt . Bestätigt wird auch Beschreibung Region Tandemverdopplung Falle Region umschließt gesamten Teilabschnitt Region Basenpaaren 3`-Seite Basenpaaren 5`-Seite einschließt codierenden Bereich begrenzt sein Region Exon-11-Stelle enthält . Abs. . Auffassung Patentgerichts bestimmt patenteigene Definition Tandemverdopplungsmutation auch Gegenstand Alternativen Patentanspruchs bezeichneten Tandemverdopplungsmutation . Annahme Alternative umfasse erteilten Fassung Bezugnahme Region umfassend auch hilfsweise Berufungsverfahren nunmehr Hauptantrag verteidigten Fassung auch Nucleinsäuremoleküle Ursprung Ort Insertion Tandemverdopplung Teil Exons liege ist schon Wortlaut Patentanspruchs zwingend jedenfalls unvereinbar Patentgericht zutreffend herausgearbeiteten patenteigenen Definition Tandemverdopplungsmutation . 5 . Patentanspruch charakterisiert anders Patentanspruch Nucleinsäuremolekül dasjenige Tandemverdopplungsmutante FMS-artige Tyrosinkinase codiert . Patentanspruch muss Molekül jedoch Nucleotidsequenz Tandemverdopplungsmutation Alternative Alternative Sequenz aufweisen . Unterschied Gegenständen Patentanspruchs einerseits Patentanspruchs andererseits liegt nur Molekül Anspruch zwar spezifische Tandemverdopplungsmutation aufweisen muss notwendig FLT3-codierenden Sequenzen . 6 . Patentanspruch Schutz gestellte Verfahren Nachweis Nucleinsäuremoleküls Tandemverdopplungsmutation Anspruch umfasst Schritte . Schritt besteht Durchführung Genamplifikationsreaktion humanen Nucleinsäureprobe Nucleinsäurefragment amplifiziert wird FLT3-Gen gefunden werden kann FLT3-Gens umfasst Tandemverdopplungsmutation aufweist . Definition Tandemverdopplungsmutation gelten Ausführungen Patentanspruch entsprechend . Schritt besteht Nachweis Anwesenheit Tandemverdopplungsmutation Nucleinsäurefragment Schritt Fachmann überlassen bleibt Nachweis ausgestaltet . Patentgericht zutreffend ausgeführt hat wird Nachweis sprüchen schrittweise spezifiziert . Patentanspruch besteht Sequenzvergleich normalen " mutierten FMS-artigen Tyrosinkinase abgeleiteten Sequenz . Patentanspruch kann Sequenzvergleich erfolgen Längenmutation Hinweis Tandemverdopplungsmutation index verwendet wird . Sequenzanalyse ist anderen Worten erforderlich ; vielmehr wird Vorhandensein Tandemverdopplungsmutation Verlängerung Fragments indiziert Insertion verdoppelten Nucleotidsequenz ergibt . Erfolg wendet Berufung Klägerin hieraus Patentgericht zutreffend gezogene Schlussfolgerung Nachweis Längenmutation erfindungsgemäß Nachweis Anwesenheit Tandemverdopplungsmutation Sinne Merkmals Patentanspruchs ausreicht . Patentgericht hat eingehend folgt begründet : Nachweis Tandemverdopplungsmutation Schritt erfordere Auffassung Klägerin Längennachweis hinausgehenden Nachweis etwa Form Sequenzanalyse . Auslegung Patentanspruch seien zunächst rückbezogenen Patentansprüche zweitinstanzlichen Hauptantrag verteidigten Fassung Patentansprüche Bedeutung . beschrieben verfahrenstechnische Maßnahmen Nachweis Schritt Verfahrens Patentanspruch näher spezifizierten . So werde Patentanspruch nunmehr verteidigten Fassung Patentanspruch 8) Nachweis Sequenzvergleich beschrieben Rückbezuges Patentanspruch Basis genannten Sequenzlängen erfolge Länge mutierten FLT3-Sequenz mutierten verglichen . Patentanspruch nunmehr Patentanspruch gestalte Vergleich wiederum näher mehr Wildtyp-FLT3-Sequenz verglichen werde " Index verwendeten Längenmutation . Beschreibung Streitpatents finde mehrfach Hinweis Nachweis Tandemverdopplungen Vergleich Längen amplifizierter DNA-Fragmente nachgewiesen werde zwar vorzugsweise Hilfe Agarose-Gelelektrophorese Abs. . Auffassung Klägerin böten auch Streitpatentschrift erwähnten Sequenzanalysen Anlass patentgemäßen Nachweis Schritt Patentanspruch Kombination Längenvergleich Sequenzanalyse verstehen . Streitpatentschrift lasse entnehmen Sequenzierung lediglich erstmalige Auffinden patentgemäßen Tandemverdopplungsmutationen Juxtamembran FLT3-Gens erforderlich gewesen sei Nachweis Tandemverdopplung Kenntnis Lehre jedoch allein Längenvergleich geführt werden könne Falle Patentanspruch Juxtamembran FLT3-Gens codierende Nucleotidsequenz verwendet werde . Schließlich könne Klägerin auch Erfolg berufen Abhandlung Schnittger K29 etwa Drittel Fälle nachgewiesener Längenmutation Tandemverdopplungsmutationen andere Mutationen beträfen bewiesen sei reiner Längenvergleich Nachweis ausreiche . Jahr veröffentlichte Erkenntnis sei Prioritätszeitpunkt noch bekannt gewesen . hält Angriffen Berufung Klägerin stand . Patentgericht hat eindeutigen Offenbarungsgehalt Streitpatents Bezugnahme einschlägigen Ausführungen Streitpatentschrift zutreffend bestimmt . Berufung vermag aufzuzeigen ergeben sollte Merkmal 7.2.b verstehen ist Nachweis Tandemverdopplungsmutation bloßen Längenvergleich hinausgehenden Nachweis beispielsweise Form Sequenzierung erfordert . II . Darlegungen Gegenstand Streitpatents ergibt Patentgericht Unrecht unzulässige Erweiterung Patentansprüche Patentansprüche Patentansprüche Bezug nehmen angenommen hat . Inhalt Ursprungsunterlagen ist Beschreibung Streitpatents bereits Patentgericht zutreffend ausgeführt hat nahezu identisch ; Patentansprüche stellen somit anderen Nucleinsäuremoleküle ursprungsoffenbart Schutz . . Entscheidung Patentgerichts erweist Nachteil Beklagten erkannt hat auch anderen Gründen Ergebnis zutreffend . Vielmehr hat Streitpatent Gründen Patentgericht Patent Fassung angefochtenen Urteils rechtsbeständig gehalten hat auch Fassung zweitinstanzlichen Bestand . ergibt zugleich Berufung Klägerin Erfolg versagen ist . 1 . Verteidigung Streitpatents neuen Hauptantrag ist § Abs. PatG zulässig . ist sachdienlich kann Tatsachen gestützt werden Senat Verhandlung Entscheidung Berufung § PatG zugrunde legen hat . neue Hauptantrag entspricht Patentansprüchen Wesentlichen erstinstanzlichen Hauptantrag . Patentansprüchen Wendung " Nucleotidsequenz Region umfassend " " Nucleotidsequenz ersetzt hinzugefügt worden ist rasterverschiebung vorliegt entsprechen Änderungen erstinstanzlich zuletzt gestellten Hilfsanträgen verwendeten Formulierung Patentgericht erörtert worden ist auch Eingang Patentgericht rechtsbeständig erachteten Patentansprüche gefunden hat . weiteren verteidigten Patentansprüche anbelangt so entsprechen erster Instanz gestellten Hauptantrag Maßgabe Fehlen Leserasterverschiebung auch Patentanspruch aufgenommen worden ist Gegenstände Patentanspruch erteilten Fassung neuen Anspruch zusammengefasst worden sind . Erstere Antragsfassung ist erörterten Gründen sachdienlich . Neufassung Patentanspruch bestehen Bedenken Nebenanspruch unverändert Patentanspruch übernommen worden ist ebenfalls Patentgericht bereits erörtert worden ist . Auch Klarheit Entscheidung gestellten Patentansprüche bestehen Bedenken . Klägerin Charakterisierung Primer Patentansprüchen unklar hält kommt Streitpatent Ansprüchen erteilt worden ist . Prüfung bereits erteilter Ansprüche Klarheit ist Europäischen Patentübereinkommen noch Patentgesetz vorgesehen . Patentinhaber hat erteilten Patent Rechtsposition erhalten nur gesetzlich vorgesehenen Fällen mithin Nichtigkeitsgrund vorliegt ganz teilweise aberkannt werden kann . Europäische Patentübereinkommen regelt ebenso nationale Recht Nichtigkeitsgründe fehlende Klarheit gehört abschließend Art . ; § . folgt Prüfung Klarheit jedenfalls insoweit statthaft ist mutmaßliche Unklarheit bereits erteilten Ansprüchen enthalten war vgl. Entsch . 24 . März ; Urteil 27 . Oktober . juris Fugenband . 2 . Gegenstand Streitpatents Hauptantrag verteidigten Fassung ist auch patentfähig . Patentgericht hat Hinblick Patentanspruch entgegengehaltenen Stand Technik ausgeführt : Klägerin neuheitsschädlich erachteten Abhandlung " gene FLT3 human acute leukemias lymphoid lineages " K3 berichteten Autoren al. Ergebnisse Studie betreffend Expressionsmuster FLT3-Gens akuten Leukämien myeloischen lymphatischen Typ . FLT3-Gen Genfamilie gehöre Typ-III-Rezeptortyrosinkinasen codiere normalen blutbildenden Vorläuferzellen auch myeloisch leukämischen Zellen exprimiert werde untersuchten al. Studie FLT3-Expression humanen leukämischen Zellen . wendeten Northern-BlotAnalyse molekularbiologische Methode unterschiedlichen Länge aufgetrennten RNA-Moleküle Membran übertragen dort spezifische Sonden nachgewiesen würden . Genamplifikationsreaktion Verfahren Patentansprüchen vorgesehen Einsatz Primern spezifischen kurze genau definierte Abschnitte Nucleinsäure vervielfältigt würden sei Untersuchungen durchgeführt worden könne auch mitgelesen werden . Ferner offenbare K3 auch Nucleinsäuremolekül Schritt rens Patentanspruch Exon FLT3-Gens umfasse Tandemverdopplungsmutation aufweise . K3 würden zwar mutierten Wildtyp-mRNA auch verlängerte Mutanten offenbart . werde jedoch Art Position Mutation angegeben Verlängerung mRNA geführt habe . Vielmehr kämen zahlreiche Varianten Form Sequenzeinschüben Insertionen und/oder Sequenzwiederholungen Duplikationen FLT3-Gen codierenden Region Entstehung al. beobachteten verlängerten mRNA-Transkripte Frage . Autoren al. Abhandlung " gene : cells " hätten Nachweis Expression humanen Zellen Geweben zwar Genamplifikationsreaktionen durchgeführt erhaltenen Produkte gelelektrophoretisch dargestellt . Tandemverdopplungsmutationen Patentansprüchen hätten Autoren jedoch nachgewiesen . Ziel Studie sei gewesen Defekten FLT3-Gen suchen Verteilung hämatopoetischen Zellen Geweben menschlichen Körpers aufzuzeigen . seien auch 5`-Ende codierenden Region spezifischen Primer gesamte cDNA verteilten Sonden abgestellt . Selbst Einsatz Genamplifikationsreaktionen verwendeten Primer liefere Angaben FLT3-Mutanten Rede stehenden Tandemverdoppelungsmutationen lediglich Wildtyp-mRNA typische mRNA-Transkript Länge kürzere Teilsequenzen amplifiziert würden . Autoren al. vorgelegten Studie " " Leukemia hätten zwar genetischen Veränderungen Typ-IIIRezeptortyrosinkinasen codierenden Bereichen gesucht lediglich festgestellt humane FMS-Gen Punktmutationen Fällen myeloischer Leukämie aktiviert werde . Somit werde auch Studie Nachweis Nucleinsäuremolekülen Patentansprüchen genannten Tandemverdopplungsmutationen beschrieben . Fachmann erhalte hiernach K3 zwar Hinweis insbesondere Proben Patienten akuter myeloischer Leukämie Wildtyp-mRNA noch weitere mRNA-Transkripte fänden größer seien 3,7-kb-lange Wildtyp-mRNA . K3 enthalte jedoch bloße Vermutungen hinausgehenden Aussagen Verlängerung Detail komme codierenden Abschnitt auftrete Autoren noch erforderliche genomische cDNA verfügt hätten . Ziel K3 erläuterten Studie sei gewesen Nachweis Expression FLT3-Gens leukämischen Zellen mRNA-Ebene relativ spezifischen unempfindlichen Marker akute Leukämien entwickeln . Zwar hätten Autoren K3 Zusammenhang Expression Auftreten bestimmter leukämischer Phänotypen Fokus Fachwelt gerückt . Fachmann erhalte K3 aber Hinweis verlängerte mRNA-Transkripte bestimmten leukämischen Phänotypen Verbindung stünden noch Tandemverdopplungen Beteiligung Auftreten leukämischer Phänotypen Bedeutung seien . Entgegenhaltung liefere Fachmann auch weitergehenden Informationen notwendig seien erfindungsgemäßen Lösung gelangen . Zwar kämen Autoren K4 gebnis Veränderungen FLT3-Gens Zusammenhang Entstehung Leukämien untersucht werden sollten gingen jedoch näher genetische Veränderungen FLT3-Gens . Entgegenhaltung liefere Fachmann allenfalls Anregung genetischen Veränderungen FLT3-Gen suchen . Mutationen aussähen Entstehung Bluterkrankungen Bedeutung seien spezifische Muster leukämische Phänotypen Nachweisverfahren eigneten gehe Entgegenhaltung . Selbst kombinierten Betrachtung Entgegenhaltungen habe Fachmann erfinderisch tätig werden müssen alleinige Vermutung FLT3-Mutationen finden können Erfolgserwartung verbinde menschlichen Organismus einheitlich auftretenden Mutationstyp finden verlässlicher prognostischer Marker bestimmten leukämischen Erkrankungen Menschen erweise . weiteren Klägerin vorgelegten Entgegenhaltungen führten anderen Beurteilung . entgegengehaltene Stand Technik vermittle Anhaltspunkt Nachweis Tandemverdopplungsmutationen Beteiligung Beurteilung leukämischer Erkrankungen Interesse sein könnte . Erwägungen Überprüfung Berufungsverfahren standhalten Klägerin substantiell angegriffen werden ergibt auch Gegenstand Patentansprüche Stand Technik vorweggenommen nahegelegt worden ist . Klägerin macht insoweit geltend Gegenstand Erfindung sei neu K3 Maßnahmen Nachweis Nucleinsäuremolekülen patentgemäßen Tandemverdopplung Form Längenvergleichs aufzeige . Beklagte geltend mache Nachweis Längenmutation Nachweis Nucleinsäuremoleküls Patentansprüchen ausreiche werde K3 auch Gegenstand Ansprüche vorweggenommen . lässt Klägerin Acht Patentansprüche voraussetzen Tandemverdopplung Ursprung codierenden Bereich hat K3 Anhaltspunkte entnommen werden können dort geschilderten Verfahren ermittelten Längenmutationen zurückzuführen sind . vermag darzutun Nucleinsäuremolekül Patentansprüche Stand Technik beschrieben worden ist Fachmann sonst verfügbar war . Angriff erfinderische Tätigkeit gilt Entsprechendes . Weiteren gestützt wird angegebene Aufgabe gelöst werde ist auch ebenso unschlüssig Rüge beruhe Denkfehler Patentgericht angemessene Erfolgserwartung Untersuchungen verneine erfindungsgemäße Nucleinsäuremolekül hätten aufdecken können zugleich aber weitere Experimente Ziel Feststellung aktivierender Mutationen FLT3-Gen leukämischen Zellen veranlasst ansehe . liegt Meinung Berufung Klägerin Widerspruch Interesse Feststellung möglicher aktivierender Mutationen noch besagt Fachmann gerade Untersuchungen Streitpatent zugrunde liegenden Erkenntnissen hätte gelangen können angeregt worden ist jeweils erforderlichen Klägerin dargelegten Aufwand entsprechenden Erfolgserwartung durchzuführen Anlass hatte . Anhaltspunkte hat Patentgericht festgestellt werden auch Berufung Bezug genommenen erstinstanzlichen Schriftsätzen Klägerin vorgebracht . Unbegründet ist auch Einwand handele Gegenstand Patentansprüche patentfähige Entdeckung . Entdeckung ist Art . Abs. Buchst . Abs. ebenso wissenschaftliche Theorie mathematische Methode Patentschutz zugänglich . Anders Oberste Gerichtshof Vereinigten Staaten amerikanische Patentrecht entschieden hat ist jedoch Lehre technischen Handeln Nutzung Entdeckung Herbeiführung bestimmten Erfolgs lehrt europäischem deutschem Recht Patentschutz unabhängig zugänglich Lehre Nutzung aufgedeckten naturgesetzlichen Zusammenhangs erfinderischen Überschuss " enthält . technische Handeln beruht zielgerichteten Nutzung Naturgesetzen so verbietet auch Patentschutz computerimplementierter Erfindungen maßgeblichen Prüfung Frage gelehrte technische Lösung Problems erfinderischer Tätigkeit beruht Frage Betracht lassen Fachmann Erkenntnis physikalischen chemischen biologischen Gesetzmäßigkeit Grundlage technischen Lehre Erfindung bildet nahegelegt war . steht Patentfähigkeit Gegenstands Patentansprüche technische Lehre Anweisung erschöpft Ansprüchen bezeichnete Nucleinsäuremolekül bereitzustellen . ergibt auch Regel Übereinstimmung § Abs. PatG bestimmt menschliche Körper einzelnen Phasen Entstehung Entwicklung bloße Entdeckung Bestandteile Sequenz Teilsequenz Gens patentierbaren Erfindungen darstellen . bekräftigt nur bereits Erfindungsbegriff ergebenden Grundsatz Entdeckung Sequenz wohl aber Offenbarung Isolierung technisch nutzbar gemacht werden kann Regel Abs. § Abs. PatG Patentschutz zugängliche Lehre darstellt . Klägerin erforderlich gehaltenen " erkennbaren Kennzeichnung " Sequenz isoliert technisches Verfahren gewonnen bedarf ist Sachanspruch immanent Bezeichnung Sache geschützte technische Lehre kennzeichnet eben Sache technisches Verfahren bereitzustellen . Ebenso ist ohnehin näher ausgeführte Einwand erheblich Erfindung sei " unfertig " angemeldet worden sei Verifizierung gegebenen technischen Lehre nachträglich erheblicher Aufwand leisten gewesen . Erfinder muss erkannt haben technische Lehre Erfindung funktioniert noch muss wissenschaftliche Begründung liefern . genügt Fachmann dasjenige Hand gibt benötigt technische Lehre Erfindung auszuführen . Erfordernis Streitfall genügt ist hat Patentgericht zutreffend ausgeführt . Gegenstand Patentansprüche ist gleichen Gründen patentfähig Gegenstand Ansprüche gilt Verfahren Patentanspruch rückbezogenen Patentansprüche Kit Patentanspruch Verfahren Ansprüche 11 . gilt schließlich Gegenstände Patentansprüche Fassung Hauptantrags Nummerierung Hauptantrags Nummerierung jeweils Patentfähigkeit Nucleinsäuremoleküls codierten Polypeptids getragen werden anspruchsgemäß verwendet exprimiert wird . 3 . Klägerin geltend gemachten weiteren Nichtigkeitsgründe greifen gleichfalls . Recht hat Patentgericht rechtsbeständig erachteten Patentansprüche unzulässige Erweiterung verneint . hat ausgeführt : Patentansprüche seien unzulässig erweitert Streitpatentschrift ursprünglichen Anmeldeunterlagen enthaltene Passus " Nucleotidsequenz Region umfassend " Formulierung " Nucleotidsequenz " ersetzt worden sei . werde erfindungsgemäße Nachweisverfahren relevante Nucleotidsequenz exakte Sequenz beschränkt Einbeziehung weiterer Nucleotidsequenzen 5`-Seite ausgeschlossen werde . Beschränkung werde Streitpatentschrift auch ursprünglichen Anmeldeunterlagen offenbart jeweils ausgingen Tandemverdopplungsmutation Nucleotidsequenz liege . Ebenso seien Patentansprüche unzulässig erweitert Unterschied Patentanspruch ursprünglichen Anmeldeunterlagen mehr Merkmal Herstellung humanen Nucleinsäureprobe enthielten . streitpatentgemäßen Verfahren Probenherstellung übliche Weise Fachmann auch bekannt sei . Anbetracht Streitpatentschrift ursprünglichen Anmeldeunterlagen offenbarten Lehre Tandemverdopplungsmutation Nucleotidsequenz liege Juxtamembran FLT3 Region einschließe Basenpaaren 3`-Seite Basenpaaren 5`Seite definiert werde stelle auch Nennung Primer Patentansprüchen Hilfsantrags unzulässige Erweiterung . Auffassung Klägerin gehe Patentanspruch auch ursprüngliche Anmeldung codierende beschränkt sei . ursprünglichen Anmeldunterlagen sei erfindungsgemäße Lehre nur Aminosäuresequenz Juxtamembran Bedeutung auch wesentlich kürzeren Nucleinsäuremoleküle . codierenden Eigenschaften aufwiesen . sehe Patentanspruch ursprünglichen Anmeldung Verfahrensschritt nur Nucleinsäuresequenzen Rezeptorproteinkinase codierenden Tandemverdopplungsmutation auch Teilsequenzen lediglich codierenden Nucleinsäuresequenz stammen müssten amplifiziert würden . Auch Patentanspruch weise unzulässige Erweiterung . Gesamtinhalt ursprünglichen Anmeldung sei entnehmen blutbildende Stammzellen patentgemäße Tandemverdopplungsmutation exprimierten Zellen verglichen würden normale FLT3-Gen exprimierten nur möglich sei mutierte Zellen mutierten Zellen gesunden normalen verglichen würden . Ebenso ergäben Patentanspruch Nummerierung Hauptantrags genannten Verwendungszwecke Durchmusterung Arzneistoff Untersuchung Behandlung Blutzellerkrankung ursprünglichen Anmeldunterlagen Abs. Veröffentlichung Anmeldung Abs. Patentschrift Abs. . Beurteilung hält Angriffen Berufung Klägerin stand Wesentlichen Ausführungen Auslegung Patentanspruchs unzutreffende Annahme gestützt sind geltenden Patentansprüche setzten Aminosäuresequenz stammende Tandemverdopplungsmutation . meint Ursprungsunterlagen offenbarten bloße " Längenmutation " beruht ebenfalls unzutreffenden Verständnis geschützten Lehre kann Annahme unzulässigen Erweiterung begründen . Unerheblich ist auch Klägerin wiederholt vorgebrachte Einwand Längenmutation sei zuverlässiger Hinweis Tandemverdopplungsmutation Aminosäuresequenz Juxtamembran . Abgesehen Behauptung ausreichend substantiiert wird ist Argument Ursprungsoffenbarung Schutz gestellten Lehre patentrechtlich irrelevanter Einwand Zuverlässigkeit Patentanspruch angegebenen Verfahrens Längenmutation grundsätzlich ausreichender Hinweis Anwesenheit Tandemverdopplungsmutation Nucleinsäurefragment Schritt Verfahrens Patentanspruch behandelt wird . Patentgericht Patentanspruch angeführten Gründen ergibt unzulässige Erweiterung auch Patentanspruch FLT3-codierendes Molekül verlangt . Grundlage oben dargestellten Auslegung Patentanspruchs erweisen Ausführungen Patentgerichts zutreffend . Entsprechendes gilt Patentanspruch . Ebenso zutreffend hat Patentgericht Lehre Erfindung ausführbar offenbart angesehen . hat ausgeführt : Auffassung Klägerin seien Gegenstände Patentansprüche so deutlich vollständig offenbart Fachmann ausführen könne . Streitpatentschrift enthalte nur Angaben Nachweisverfahren Patentansprüchen eingesetzte Probe menschlicher Nucleinsäure isoliert werden könne auch Nucleinsäurefragment Tandemverdopplungsmutation Juxtamembran FLT3-Gens amplifizieren sei . Ferner würden Streitpatentschrift Agarose-Gelelektrophorese Hybridisierung Fachmann bereits bekannte Nachweistechniken beschrieben weiteren Angaben benötigte aber gleichwohl auch noch Beispiel näher erläutert würden . beanspruchte Verfahren sei auch unzureichend offenbart anzusehen Klägerin Verfahren Schritt enthalte mutierte Proben eigentlichen Nachweis ermittelt werden könnten . Wortlaut Patentanspruch sei zwingend Tandemverdopplungsmutation Juxtamembran FLT3Gens gefunden werde . Verfahren Patentansprüchen schließe auch negativen Nachweis . Insoweit beschränkt Berufung bereits erörterte Argument Feststellung Längenmutation sei zuverlässigen Feststellung Tandemverdopplungsmutation Juxtamembran FLT3-Gens ungenügend Erfindung vollen Breite Schutzbeanspruchung offenbart sei . vermag Klägerin zutreffenden Ausführungen Patentgerichts entkräften . IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. PatG § Abs. § Abs. . Meier-Beck Schuster Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung 09.07.2013 EP