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655 lines
5.9 KiB

NAMEN
Verkündet
:
20
.
Januar
Ring
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
formularmäßiger
Übertragung
Pflicht
Vornahme
Schönheitsreparaturen
wird
Mieter
Vorgabe
Fenster
Türen
"
nur
weiß
"
streichen
unangemessen
benachteiligt
.
führt
Unwirksamkeit
Abwälzung
Schönheitsreparaturen
Mieter
insgesamt
.
Urteil
20
.
Januar
AG
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
20
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
27
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
Klägerin
hat
Kosten
Revisionsverfahrens
tragen
.
Tatbestand
:
Beklagte
war
15
.
Dezember
28
.
Februar
Mieterin
Wohnung
Klägerin
.
Mietvertrag
enthält
lich
Schönheitsreparaturen
folgende
Formularklauseln
:
"
Mieter
ist
verpflichtet
Mietverhältnisses
anfallenden
Schönheitsreparaturen
eigene
Kosten
durchzuführen
.
Schönheitsreparaturen
sind
fachgerecht
folgt
auszuführen
:
Tapezieren
Anstreichen
Wände
Decken
Streichen
Fußböden
Heizkörper
Heizrohre
Innentüren
Fenster
Außentüren
innen
"
Nr.
"
Allgemeinen
werden
Schönheitsreparaturen
Mietshäusern
folgenden
Zeitabständen
erforderlich
:
Küchen
Bädern
Duschräumen
Jahre
Schlafräumen
Fluren
Dielen
Toiletten
Jahre
Räumen
Jahre
.
"
Anlage
Mietvertrag
:
"
Ausführung
Schönheitsreparaturen
sind
Türblätter
Türrahmen
Fensterflügel
Fensterrahmen
ausgenommen
Dachfenster
fertig
beschichtete
Türblätter
nur
weiß
lackieren
"
Klägerin
hat
Zahlung
unterlassener
Schönheitsreparaturen
Zinsen
begehrt
.
Amtsgericht
hat
Beklagte
Zahlung
Zinsen
beschädigten
Arbeitsplatte
verurteilt
weitergehende
Klage
abgewiesen
.
Berufungsinstanz
hat
Klägerin
Kaution
weiter
verfolgten
Ansprüchen
verrechnet
Rechtsstreit
Höhe
Betrages
einseitig
erledigt
erklärt
.
Landgericht
hat
Berufung
Klägerin
zurückgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Klägerin
unterlassene
Schönheitsreparaturen
gestützten
Schadensersatzanspruch
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Revisionsverfahren
Interesse
Wesentlichen
ausgeführt
:
Klägerin
stehe
Schadensersatzanspruch
unterlassener
Schönheitsreparaturen
formularvertraglichen
Schönheitsreparaturklauseln
unangemessener
Benachteiligung
Mieters
gemäß
Abs.
unwirksam
seien
.
Mieter
werde
vorgegeben
Innenfenster
Türen
nur
weiß
streichen
.
liege
Beschränkung
Beklagten
Gestaltung
Wohnung
Dauer
Mietverhältnisses
anerkennenswertes
Interesse
Klägerin
gebe
.
Interesse
Klägerin
einheitlichen
Gestaltung
Zimmertüren
Außentüre
Fenster
innen
laufenden
Mietverhältnis
sei
erkennbar
.
Ansicht
Klägerin
betreffe
Farbwahlklausel
auch
laufende
Mietverhältnis
Einschränkung
Renovierungen
Mieter
laufenden
Mietverhältnisse
durchführe
gelte
sei
Bestimmung
entnehmen
.
Folge
unangemessenen
Einengung
Mieters
Farbvorgabe
Schönheitsreparaturen
sei
Unwirksamkeit
Überwälzung
Schönheitsreparaturen
Mieter
schlechthin
.
Zwar
ließe
Mieter
unangemessen
benachteiligende
Beschränkung
Gestaltungsmöglichkeiten
Streichung
Zusatzklausel
beseitigen
.
wäre
indes
inhaltliche
Veränderung
Mieter
auferlegten
Pflicht
Vornahme
Schönheitsreparaturen
Sache
geltungserhaltende
Reduktion
.
sei
auch
dann
unzulässig
Verpflichtung
inhaltliche
Ausgestaltung
hier
verschiedenen
Klauseln
geregelt
seien
.
II
.
Beurteilung
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
so
Revision
zurückzuweisen
ist
.
Recht
hat
Berufungsgericht
angenommen
Anlage
Mietvertrages
enthaltene
Farbvorgabe
"
Weiß
"
Anstrich
Innentüren
Innenseiten
Fenster
Außentür
Mieter
unangemessen
benachteiligt
gemäß
§
Abs.
Satz
Unwirksamkeit
Abwälzung
Schönheitsreparaturpflicht
insgesamt
führt
.
1
.
Formularklausel
Mieter
auch
Mietzeit
generell
Dekoration
vorgegebenen
Ausführungsart
Farbwahl
verpflichtet
Gestaltung
persönlichen
Lebensbereichs
einschränkt
anerkennenswertes
Interesse
besteht
benachteiligt
Mieter
unangemessen
Senatsurteile
28
.
März
.
10
;
18
.
Juni
.
17
;
18
.
Februar
.
.
ist
hier
beurteilenden
Klausel
Fall
gibt
Innentüren
Innenseiten
Fenster
Außentür
allgemein
weißen
Anstrich
enthält
Beschränkung
Zeitpunkt
Rückgabe
Wohnung
geforderten
Zustand
.
Auffassung
Revision
kommt
Arbeiten
seltener
anfallen
Renovierung
Wänden
Decken
Interesse
Mieters
eigener
Gestaltung
Dekoration
Decken
Wänden
größeres
Gewicht
hat
.
Berufungsgericht
hat
zutreffend
abgestellt
anerkennenswertes
Interesse
Vermieters
heitlichen
Gestaltung
Innentüren
Innenseite
Fenster
erkennbar
ist
Einschränkung
Gestaltungsfreiheit
Wohnräume
Dauer
Mietverhältnisses
Mieter
unangemessen
benachteiligt
.
2
.
formularmäßige
unangemessene
Einengung
Mieters
Art
Ausführung
Schönheitsreparaturen
führt
Unwirksamkeit
Abwälzung
Pflicht
Vornahme
Schönheitsreparaturen
schlechthin
.
Auffassung
Revision
ist
hier
anders
beurteilen
unangemessene
Farbvorgabe
Schönheitsreparaturen
nur
Fenster
Türen
bezieht
.
Rechtsprechung
Senats
handelt
Mieter
auferlegten
Pflicht
Vornahme
Schönheitsreparaturen
einheitliche
Rechtspflicht
Einzelmaßnahmen
Einzelpakete
aufspalten
lässt
Ausgestaltung
Mietvertrag
insgesamt
bewerten
ist
Senatsurteil
18
.
Februar
.
.
Stellt
Verpflichtung
Grund
unzulässiger
Ausgestaltung
sei
zeitlichen
Modalitäten
Ausführungsart
gegenständlichen
Umfangs
Gesamtheit
übermäßig
so
ist
Verpflichtung
insgesamt
unwirksam
Senatsurteil
18
.
Februar
aaO
.
So
liegt
Fall
auch
hier
.
Übertragung
Schönheitsreparaturen
Mieter
ließe
nur
dann
aufrechterhalten
Pflicht
Mieters
Hinblick
Ausführungsart
Wegfall
Farbvorgabe
Revision
erwägt
Hinblick
gegenständlichen
Umfang
Verpflichtung
Mieters
Wegfall
Renovierungspflicht
bezüglich
Fenster
Türen
modifiziert
würde
.
käme
aber
Berufungsgericht
richtig
gesehen
hat
inhaltlichen
Umgestaltung
Schönheitsreparaturklausel
unzulässigen
geltungserhaltenden
Reduktion
gleich
.
Ball
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
24.04.2008
LG
Entscheidung
27.01.2009