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118 lines
846 B

BESCHLUSS
27
.
April
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
April
Vorsitzenden
Richter
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Revision
Beklagten
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
18
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Beklagte
hat
Kosten
Revisionsverfahrens
tragen
.
Streitwert
:
.
Gründe
:
Revision
ist
gemäß
§
Satz
Beschluss
zurückzuweisen
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
§
Abs.
Satz
vorliegen
Rechtsmittel
auch
Aussicht
Erfolg
hat
.
Begründung
wird
Hinweisbeschluss
Senats
12
.
Januar
Bezug
genommen
§
Satz
§
Abs.
Satz
Maßgabe
Aktenzeichen
dort
genannten
Senatsurteils
21
.
Januar
lautet
.
Ausführungen
Beklagten
Schriftsätzen
10
.
24
.
März
geben
Anlass
Inhalt
Hinweisbeschlusses
Senats
abweichenden
Beurteilung
.
Ball
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung